Länger und strenger
Bund und Länder einigen sich auf Lockdown-Fortsetzung – Was auf die Bürger zukommt
BERLIN - Der Lockdown geht in die Verlängerung – und zwar bis zum 14. Februar. Das war am Dienstag rasch Konsens zwischen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten. Damit bleiben etwa die Gastronomie, Freizeiteinrichtungen sowie der Einzelhandel geschlossen. Ausnahmen gelten weiterhin zum Beispiel für Supermärkte. Um andere Maßnahmen wurde länger gerungen. Am späten Abend einigten sich Bund und Länder auf folgende Beschlüsse:
Homeoffice: Um mögliche Infektionen am Arbeitsplatz zu minimieren, werden die Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen, wenn die Tätigkeiten es zulassen. Das bedeutet das Recht zur Arbeit am heimischen Küchentisch, aber nicht die Pflicht dazu – die Arbeitnehmer haben die Wahl, auch wenn sie gebeten werden, dies zu nutzen. Die Regeln soll Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in einer Verordnung erlassen. Die nötige Rechtsgrundlage wurde Ende 2020 ins Arbeitsschutzgesetz eingefügt. Danach kann er „in epidemischen Lagen von nationaler Tragweite“ohne Zustimmung des Bundesrats Vorschriften machen, jedoch nur für einen „befristeten Zeitraum“, der nicht genauer definiert ist.
Wo Präsenz nötig ist, muss der Arbeitgeber „medizinische Masken“zur Verfügung stellen. Bei engen Räumen ohne ausreichende Lüftung oder Abstände müssen es FFP2-Masken sein. Aus der Wirtschaft kam die Kritik, die Homeoffice-Pflicht widerspreche dem gemeinsamen Appell des Bundespräsidenten mit dem Arbeitgeberund dem Deutschen Gewerkschaftsbund-Chef, freiwillig zu Hause zu arbeiten. Weggefallen ist die Aufforderung an die Arbeitgeber, durch flexiblere Arbeitszeiten den öffentlichen Nahverkehr zu entlasten.
Masken: Alltagsmasken aus Stoff oder vor das Gesicht gezogene Tücher reichen dem Beschluss zufolge in Geschäften und in Bussen und Bahnen nicht mehr aus. Dort werden medizinische Masken Pflicht. Anders als in Bayern müssen es aber nicht die teuren FFP2-Modelle ein. Auch die einfachen, meist hellblauen OP-Masken sind zulässig. Diese hätten eine höhere Schutzwirkung als die Alltagsmasken, deren Wirkung nicht überprüft werde, hieß es zur Begründung. Einigermaßen verlässlichen Schutz auch für den Träger bieten aber nur die Masken mit Schutzfaktor FFP2 oder FFP3.
Schulen: Beschlossen wurde, Kitas und Schulen bis zum 14. Februar weitgehend geschlossen zu lassen. BadenWürttemberg hat jedoch angekündigt, die Schulen ab 1. Februar schrittweise zu öffnen.
Altenheime: Angesichts vieler Corona-Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen sollen die Bewohner besser geschützt werden. Dabei soll kurzfristig die Bundeswehr helfen und regelmäßig Schnelltests durchführen. Später sollen Freiwillige dazukommen. Grund sind die personellen Engpässe in den Heimen. Es wird zu selten getestet, obwohl der Bund das bezahlt. Die Schnelltests sollen mehrmals pro Woche verpflichtend für das Personal sowie alle Besucher sein. Zudem müssen alle Beschäftigten, die Kontakt zu den Senioren haben, FFP2-Masken tragen.
Inzidenzen: Nach wie vor wird eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 angestrebt. Ziel ist die Nachverfolgbarkeit der Infektionen. In Landkreisen
und Ländern mit hohen Inzidenzen „werden die Länder weiterhin über die allgemeinen Regeln hinausgehende umfangreiche lokale und regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen“. Sogenannte Ausweichbewegungen der Bürger in andere Kreise und Länder sollen vermieden werden. Die „regionalen Maßnahmen sollen so angepasst werden, „dass ein Erreichen einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern pro Woche bis Mitte Februar auch in Regionen mit derzeit noch besonders hoher Inzidenz realistisch wird“. Die Maßnahmen sollen „verhältnismäßig“sein, aber auch der Tatsache Rechnung tragen, dass ein Scheitern die Eindämmung der Pandemie „erheblich“gefährden würde.
Grenzkontrollen: Bund und Länder wollen die Grenzen möglichst offen halten. Damit das auch so bleibt, werben sie bei den Nachbarländern dafür, ebenfalls energisch gegen die neuen Corona-Mutationen vorzugehen. Weiterhin sollen bei der Einreise aus Ländern mit hohem Aufkommen der neuen Virusform verschärfte Test- und Quarantänepflichten greifen. So muss innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise getestet werden.