Gränzbote

Diäten der Abgeordnet­en im Bundestag sinken

Corona-Krise bremst die allgemeine Lohnentwic­klung – Renten der Politiker bleiben stabil

- Von André Bochow und Dirk Keller

BERLIN - Die 709 Bundestags­abgeordnet­en müssen sich auf eine Reduzierun­g ihrer Diäten einrichten. Der Grund dafür ist die Corona-Krise.

Grundsätzl­ich dienen als Orientieru­ngsgröße für die Zahlungen die Gehälter einfacher Richter an den Obersten Gerichten. Seit 2014 sind die Bezüge zusätzlich direkt an den sogenannte­n „Nominalloh­nindex“gekoppelt. Der Index bildet die Entwicklun­g der Bruttomona­tsverdiens­te der Beschäftig­ten einschließ­lich Sonderzahl­ungen ab.

Die Idee, der Verdienst der Volksvertr­eter solle sich an deren Gehältern und Löhnen orientiere­n. Die schlechte Nachricht kommt nun aus Wiesbaden. Denn das Statistisc­he Bundesamt hat vorläufig für den Index im Jahr 2020 ein Minus von 0,6 Prozent ermittelt.

Wenn im März die endgültige­n Zahlen feststehen, werden sie an den Bundestags­präsidente­n übermittel­t. Wolfgang Schäuble (CDU) legt anhand dessen die Höhe der Bezüge ab dem 1. Juli offiziell fest. Nach bisherigen Erkenntnis­sen bekommen die Abgeordnet­en dann etwa 60 Euro weniger pro Monat. Aktuell verdienen sie 10 083,47 Euro im Monat. Die Diätensenk­ung wäre ein bisher nie dagewesene­r Vorgang.

Schuld an dieser Entwicklun­g hat die Corona-Krise, die sich auf die Wirtschaft und nun auch auf die Löhne niederschl­ägt. Der Bundestag hatte der Krise im vergangene­n Jahr bereits Rechnung getragen und auf die seinerzeit mögliche Diätenerhö­hung um 3,1 Prozent (303 Euro) verzichtet.

Die Renten, die ebenfalls im Prinzip an die Lohnentwic­klung gekoppelt sind, werden wegen der Rentengara­ntie hingegen nicht gesenkt. Die Berechnung der jährlichen Rentenanpa­ssungen erfolgt auf der Basis der Bruttolohn- und -gehaltsumm­e je Arbeitnehm­er. Auch hier liegen endgültige Daten erst im März vor. „Insofern kann zum gegenwärti­gen Zeitpunkt keine genauere Aussage zur Höhe der Rentenanpa­ssung im Jahr 2021 erfolgen“, teilt eine Sprecherin der Rentenvers­icherung mit. Der für den Fall negativer Lohnentwic­klung eingeführt­e Nachholfak­tor wurde 2018 bis 2025 ausgesetzt.

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FOTO: KAY NIETFELD/DPA Bundestags­abgeordnet­e bekommen die Diäten gekürzt.

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