Gericht gibt Klage von Alassa M. wegen Polizeigewalt teilweise statt
STUTTGART (lsw) - Die Klage des Flüchtlings Alassa M. gegen das Land Baden-Württemberg wegen ungerechtfertigter Polizeigewalt hatte teilweise Erfolg. Die „Personenfeststellung, das Betreten und Durchsuchen des Zimmers des Klägers, das Durchsuchen und das Festsetzen des Klägers unter Anlegen von Einmal-Handschließen“, sei rechtswidrig gewesen, so dasVerwaltungsgericht Stuttgart am Freitag. Die Maßnahmen der Polizei bei der Razzia in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Ellwangen im Mai 2018 seien unverhältnismäßig gewesen, begründeten die Richte. Der Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht sei „nicht angemessen“gewesen. Dabei habe das Gericht auch berücksichtigt, dass die Polizei das Zimmer des Mannes um 5.19 Uhr und damit nachts betreten habe. Die Klage Alassa M.s gegen die polizeilichen Maßnahmen bei seiner Abschiebung im Juni 2018 hatte dagegen keinen Erfolg. Die Razzia in Ellwangen hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Nur wenige Tage zuvor war die geplante Abschiebung eines Togolesen abgebrochen worden, weil sich mehr als hundert Flüchtlinge zum Teil gewaltsam versucht hatten, die Abschiebung zu verhindern. Mit Hunderten Beamten rückte die Polizei daraufhin erneut an. Der 31-jährige Kameruner Alassa M. hatte nach seiner Rückkehr nach Deutschland eine Klage gegen die Polizeimaßnahmen eingereicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.