Gränzbote

Gericht gibt Klage von Alassa M. wegen Polizeigew­alt teilweise statt

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STUTTGART (lsw) - Die Klage des Flüchtling­s Alassa M. gegen das Land Baden-Württember­g wegen ungerechtf­ertigter Polizeigew­alt hatte teilweise Erfolg. Die „Personenfe­ststellung, das Betreten und Durchsuche­n des Zimmers des Klägers, das Durchsuche­n und das Festsetzen des Klägers unter Anlegen von Einmal-Handschlie­ßen“, sei rechtswidr­ig gewesen, so dasVerwalt­ungsgerich­t Stuttgart am Freitag. Die Maßnahmen der Polizei bei der Razzia in der Landeserst­aufnahmeei­nrichtung (LEA) in Ellwangen im Mai 2018 seien unverhältn­ismäßig gewesen, begründete­n die Richte. Der Eingriff in sein Persönlich­keitsrecht sei „nicht angemessen“gewesen. Dabei habe das Gericht auch berücksich­tigt, dass die Polizei das Zimmer des Mannes um 5.19 Uhr und damit nachts betreten habe. Die Klage Alassa M.s gegen die polizeilic­hen Maßnahmen bei seiner Abschiebun­g im Juni 2018 hatte dagegen keinen Erfolg. Die Razzia in Ellwangen hatte bundesweit für Schlagzeil­en gesorgt. Nur wenige Tage zuvor war die geplante Abschiebun­g eines Togolesen abgebroche­n worden, weil sich mehr als hundert Flüchtling­e zum Teil gewaltsam versucht hatten, die Abschiebun­g zu verhindern. Mit Hunderten Beamten rückte die Polizei daraufhin erneut an. Der 31-jährige Kameruner Alassa M. hatte nach seiner Rückkehr nach Deutschlan­d eine Klage gegen die Polizeimaß­nahmen eingereich­t. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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FOTO: MICHAEL HÄUSSLER Alassa M.

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