In den Knast wegen nicht einmal 50 Euro
Angeklagter bricht in Wohnhaus ein und randaliert – Er hat bereits mehrere Vorstrafen
TUTTLINGEN/BALGHEIM - Weil er in ein Wohnhaus eingebrochen ist und dort auf der Suche nach Diebesgut randaliert hat, musste sich ein 25-Jähriger vor dem Amtsgericht in Tuttlingen verantworten. Der Schaden, den er dabei anrichtete, beläuft sich auf rund 2000 Euro. Die Höhe des Diebesgutes kennt keiner mehr so genau: Irgendetwas zwischen fünf und fünfzig Euro.
Wohnungseinbruchsdiebstahl mit Sachbeschädigung lautet der Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft. Der 25-Jährige soll am 29. Oktober 2019 in ein ehemaliges Gasthaus in Balgheim eingebrochen sein und dabei alle Zimmer durchsucht haben. Als er zu den Wohnräumen kam, klingelte er, um herauszufinden, ob jemand zu Hause ist. Als niemand öffnete brach er ein, und durchsuchte die Zimmer nach Diebesgut, verlas die Staatsanwältin. Dabei zerstörte er nicht nur einen antiken Schrank und eine Bar, sondern verletzte sich an der Hand. Die Blutspuren, die er hinterließ, führten die Ermittler schließlich zu dem Angeklagten.
Was er bei der Tat fand, war neben dem leeren Tresor auch eine Geldkassette, die er mitnahm. Welche Geldmenge sich darin befand, weiß niemand mehr so genau. „Ich glaube, es waren so um die fünf Euro“, erinnert sich der 25-Jährige. Auch der Wohnungseigentümer weiß nicht mehr, wie viel sich genau in der Geldkassette befunden hatte. Höher sei der Sachschaden, den der Verdächtige bei der Tat anrichtete. „Die Eingangstüre musste komplett ersetzt werden. Die konnte man nicht mehr reparieren“, sagt der Wohnungseigentümer. Nach der Tat hätte er einige Zeit gebraucht, um sich in seiner Wohnung wieder wohlzufühlen. „Es ist ein mulmiges Gefühl zu wissen, dass jemand Fremdes in deinem Schlafzimmer war“, sagt er.
Es ist nicht das erste Mal, dass der Angeklagte vor Gericht steht. Seit 2010 musste er sich bis zur aktuellen Tat mehrmals im Jahr wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, räuberischen Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung, Urkundenfälschung oder Wohungseinbruchs verantworten. Aus seiner letzten Haft ist er erst Ende 2018 entlassen worden. Trotzdem wolle er sich ändern, wie er sagt und entschuldigte sich bei dem Wohnungseigentümer. „Es war nicht gezielt. Ich habe das Haus zufällig ausgewählt. Es tut mir wirklich leid“, sagt der 25-Jährige.
Seine Entschuldigung und auch die Tatsache, dass er die Tat gestanden hat, sorgte laut Richter Thomas Straub für ein Urteil, das eher am unteren Rand des Strafrahmens einzuordnen ist: ein Jahr und vier Monate. „Wegen der zahlreichen Vorstrafen, können wir das Urteil aber nur ohne Bewährung aussprechen“, sagt er. Denn noch stehen einige Urteile gegen den 25-Jährigen aus. Es sei ein komplizierter Fall, bei dem Angeklagten, der zuletzt in einer Kreisgemeinde gewohnt hat, stehen noch verschiedene Strafverfahren aus. Straub: „Wenn am Landgericht Konstanz ein rechtskräftiges Urteil gegen den Angeklagten gefallen ist, wäre es vielleicht sinnvoll über eine Gesamtstrafe zu sprechen, die alle noch offenen Verfahren beinhaltet.“