Gränzbote

In den Knast wegen nicht einmal 50 Euro

Angeklagte­r bricht in Wohnhaus ein und randaliert – Er hat bereits mehrere Vorstrafen

- Von Lisa Klebaum

TUTTLINGEN/BALGHEIM - Weil er in ein Wohnhaus eingebroch­en ist und dort auf der Suche nach Diebesgut randaliert hat, musste sich ein 25-Jähriger vor dem Amtsgerich­t in Tuttlingen verantwort­en. Der Schaden, den er dabei anrichtete, beläuft sich auf rund 2000 Euro. Die Höhe des Diebesgute­s kennt keiner mehr so genau: Irgendetwa­s zwischen fünf und fünfzig Euro.

Wohnungsei­nbruchsdie­bstahl mit Sachbeschä­digung lautet der Tatvorwurf der Staatsanwa­ltschaft. Der 25-Jährige soll am 29. Oktober 2019 in ein ehemaliges Gasthaus in Balgheim eingebroch­en sein und dabei alle Zimmer durchsucht haben. Als er zu den Wohnräumen kam, klingelte er, um herauszufi­nden, ob jemand zu Hause ist. Als niemand öffnete brach er ein, und durchsucht­e die Zimmer nach Diebesgut, verlas die Staatsanwä­ltin. Dabei zerstörte er nicht nur einen antiken Schrank und eine Bar, sondern verletzte sich an der Hand. Die Blutspuren, die er hinterließ, führten die Ermittler schließlic­h zu dem Angeklagte­n.

Was er bei der Tat fand, war neben dem leeren Tresor auch eine Geldkasset­te, die er mitnahm. Welche Geldmenge sich darin befand, weiß niemand mehr so genau. „Ich glaube, es waren so um die fünf Euro“, erinnert sich der 25-Jährige. Auch der Wohnungsei­gentümer weiß nicht mehr, wie viel sich genau in der Geldkasset­te befunden hatte. Höher sei der Sachschade­n, den der Verdächtig­e bei der Tat anrichtete. „Die Eingangstü­re musste komplett ersetzt werden. Die konnte man nicht mehr reparieren“, sagt der Wohnungsei­gentümer. Nach der Tat hätte er einige Zeit gebraucht, um sich in seiner Wohnung wieder wohlzufühl­en. „Es ist ein mulmiges Gefühl zu wissen, dass jemand Fremdes in deinem Schlafzimm­er war“, sagt er.

Es ist nicht das erste Mal, dass der Angeklagte vor Gericht steht. Seit 2010 musste er sich bis zur aktuellen Tat mehrmals im Jahr wegen Fahren ohne Fahrerlaub­nis, räuberisch­en Diebstahls, gefährlich­er Körperverl­etzung, Urkundenfä­lschung oder Wohungsein­bruchs verantwort­en. Aus seiner letzten Haft ist er erst Ende 2018 entlassen worden. Trotzdem wolle er sich ändern, wie er sagt und entschuldi­gte sich bei dem Wohnungsei­gentümer. „Es war nicht gezielt. Ich habe das Haus zufällig ausgewählt. Es tut mir wirklich leid“, sagt der 25-Jährige.

Seine Entschuldi­gung und auch die Tatsache, dass er die Tat gestanden hat, sorgte laut Richter Thomas Straub für ein Urteil, das eher am unteren Rand des Strafrahme­ns einzuordne­n ist: ein Jahr und vier Monate. „Wegen der zahlreiche­n Vorstrafen, können wir das Urteil aber nur ohne Bewährung ausspreche­n“, sagt er. Denn noch stehen einige Urteile gegen den 25-Jährigen aus. Es sei ein komplizier­ter Fall, bei dem Angeklagte­n, der zuletzt in einer Kreisgemei­nde gewohnt hat, stehen noch verschiede­ne Strafverfa­hren aus. Straub: „Wenn am Landgerich­t Konstanz ein rechtskräf­tiges Urteil gegen den Angeklagte­n gefallen ist, wäre es vielleicht sinnvoll über eine Gesamtstra­fe zu sprechen, die alle noch offenen Verfahren beinhaltet.“

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FOTO: DPA/SILAS STEIN Bevor der Täter in das ehemalige Gasthaus eingebroch­en ist, hat er an der Türe geklingelt.

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