Versteckte Nazi-Botschaften in Kennzeichen
Einige Chiffren sind ab sofort verboten - Das Landratsamt vermutet im Kreis kaum rechtsextreme Absichten
KREIS TUTTLINGEN - Das Autokennzeichen „Landkreis - HH 18“mag auf den ersten Blick harmlos wirken, dahinter könnte sich aber Nazi-Symbolik verbergen: HH als Abkürzung für „Heil Hitler“und 18 für den ersten und achten (AH = Adolf Hitler) Buchstaben im Alphabet. Wegen ihres möglichen rechtsextremen Bezugs hat das baden-württembergische Verkehrsministerium vergangene Woche diese und ähnliche Kombinationen auf Nummernschildern verboten.
Es folgt damit einer Empfehlung des NSU-Untersuchungsausschusses des Landtags, der laut Pressemitteilung des Verkehrsminsteriums, dazu geraten hatte Buchstabenund Zahlenkombinationen, die den „bekannten rechtsextremistischen Szenecodes entsprechen“auszuschließen. Dazu gehören: HH 18, AH 18, HH 88, AH 88 und alle Kombinationen mit 1488 (Erklärung siehe Kasten). Diese Chiffren dürfen die Kfz-Zulassungsstellen ab sofort nicht mehr vergeben, bereits existierende Kennzeichen haben allerdings Bestandschutz. Die Regelung gilt nur für die genannten Varianten. So darf beispielsweise das Zahlenpaar 18 ohne die Buchstaben HH weiterhin verwendet werden. Bei einer Befragung der kommunalen Spitzenverbände, was praxistauglich ist, sei der Ausschluss jeglicher Kombinationen mit den Ziffernfolgen „18“und „88“als sehr weitreichend eingeordnet worden, schreibt Edgar Neumann, Pressesprecher des baden-württembergischen Verkehrsministeriums.
Im Landkreis Tuttlingen betrifft die neue Regelung damit insgesamt 30 mögliche Kennzeichenvarianten: die vier festgelegten Buchstaben-Zahlenkombinationen sowie die 26 Buchstaben des Alphabets im Zusammenspiel mit 1488. Ein Kfz-Kennzeichen hat maximal acht Positionen, nach TUT finden auf dem Nummernschild also noch fünf Zeichen Platz.
Laut Landratsamt sind aktuell die Kombinationen HH 18, HH 88, AH 18 und AH 88 alle vergeben. Mit der Zahlenfolge 1488 seien drei Fahrzeuge im Landkreis zugelassen. Julia Hager, Pressesprecherin des Landratsamt, vermutet allerdings, dass bei den wenigsten rechtsextremistisches Gedankengut hinter der Wahl ihres Nummernschildes stehe. „Anhand der
Nachfrage erkennen wir, dass die meisten keinerlei Verbindung zum Nationalsozialismus herstellen, sondern lediglich die Anfangsbuchstaben ihres Namens wählen möchten“, schreibt Hager.
Bei schon früher verbotenen Kombinationen wie HJ, KZ oder SS hätten sich die Kunden einsichtig gezeigt und eine andere Kombination gewählt. „Erklären wir die Ablehnungsgründe, sind die Kunden meistens völlig überrascht“, so Hager.
Auf die Frage, ob es andere Ziffernund Zahlenabfolgen gibt, die aus Sicht des Landratsamts kritisch sind, schreibt Julia Hager: „Kombinationen, welche verboten werden sollten, könnten die AH 204 und AH 304 sein.“Die Zahlen 204 könnten für den Geburtstag Adolf Hitlers, die 304 für den Tag, an dem er Selbstmord beging, stehen, beide Chiffren sind im Landkreis Tuttlingen vergeben.
Wer jetzt sein Wunschkennzeichen in der Internetreservierung eingibt und dabei beispielsweise nach TUT - ? 1488 sucht, bekommt angezeigt, dass kein verfügbares Kennzeichen gefunden wurde. „Aktuell sind alle verbotenen Kennzeichen von uns auf Dauer gesperrt und sind auch bei der Internetreservierung nicht mehr sichtbar“, sagt Julia Hager. Sich danach zu erkundigen sei aber erlaubt. „Sofern ein Kunde eine dieser Kombinationen möchte, wird ihm erklärt, warum diese Kombination nicht zugeteilt werden kann und darf.“
Dass bestimmte Buchstabenpaare, die im Zusammenhang mit der NS-Zeit stehen, auf Autokennzeichen nichts zu suchen haben, wurde bereits 1956 in einer inzwischen bundesweit geltenden Richtlinie entschieden. Die Richtlinie verbietet die Kürzel KZ, SA, SS, HJ und NS. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen, welche Chiffren darüberhinaus nicht erlaubt sind. „Aufgrund länderspezifischer Besonderheiten der rechtsextremistischen Szene hat sich die Mehrzahl der Länder für eine länderspezifische Vorgehensweise ausgesprochen“, schreibt das Verkehrministerium.