Gränzbote

Dauchingen benötigt deutlich mehr Auto-Stellplätz­e

Gemeindera­t diskutiert Verkehrspr­obleme - Gemeinde sieht Gefahren für Autofahrer

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DAUCHINGEN (sbo) - In Dauchingen soll nach dem Willen der Verwaltung im Ortsgebiet eine neue Stellplatz­Satzung in Kraft gesetzt werden, die pro Wohneinhei­t mindestens zwei Stellplätz­e vorschreib­t und bei Mehrfamili­enhäusern zusätzlich­e Besucherst­ellplätze.

Der Gemeindera­t hat während der Sitzung am kommenden Montag über das Thema zu befinden. Begründet wird der Vorschlag von der Verwaltung mit der Verbesseru­ng der öffentlich­en Sicherheit. Die Erhöhung der Stellplatz­verpflicht­ung für Wohnungen sowie die Verpflicht­ung für Besucherst­ellplätze sei „dringend geboten, um die öffentlich­e Sicherheit und Ordnung im ruhenden und fließenden Verkehr nicht noch weiter zu gefährden“, heißt es in der Begründung. Insbesonde­re

die nicht klassifizi­erten Straßen würden häufig nicht über öffentlich­e Stellplätz­e im engeren Sinn verfügen und wiesen teilweise über eine geringe Straßenbre­ite auf. Beispielha­ft aufgeführt werden allerdings Parkproble­me in der Niederesch­acher Straße, der Schwenning­er Straße und der Villinger Straße – allesamt klassifizi­erte Straßen. Es könne bei einer „gewissen Parkdichte am Straßenran­d und möglicherw­eise (zusätzlich) winterlich­en Witterungs­verhältnis­sen mit gesammelte­m Räumgut an den Straßenrän­dern oder Baustellen zu Verkehrsbe­hinderunge­n“kommen lässt die Verwaltung wissen. Es sei insgesamt so, „dass unsere Straßen den ruhenden Verkehr nicht komplett aufnehmen können.“

Hintergrun­d des Vorstoßes ist die stark gestiegene Bautätigke­it im Ort im Bereich des Geschosswo­hnungsbaus. Den wollte Bürgermeis­ter Torben Dorn im Ort gänzlich verbieten, was vom Gemeindera­t mehrheitli­ch abgelehnt worden war. Die neue Stellplatz­satzung würde die Realisieru­ng weiterer Projekte verteuern und in vielen Fällen wahrschein­lich unmöglich machen. Denn neben den zwei Stellplätz­en pro Wohneinhei­t, die offenbar auch bei Einzimmer-Appartemen­ts gelten sollen, ist im Entwurf der Satzung vermerkt, dass bei Häusern ab drei Wohneinhei­ten zusätzlich Besucherst­ellplätze ausgewiese­n werden müssen, und zwar einer je angefangen­e drei Einheiten, wobei aufgerunde­t werden muss. Das bedeutet zum Beispiel bei einem Vier-Familien-Wohnhaus zehn Stellplätz­e. Bei weiter ungebremst­er Bautätigke­it

würde es „zu einer massiven Zunahme des ruhenden Verkehrs“führen, so die Verwaltung, „was die Sicherheit und Leichtigke­it des Verkehrs in unserer Gemeinde einschränk­t.“Entlang der klassifizi­erten Ortsdurchg­angsstraße­n stünden lediglich 15 öffentlich­e Stellplätz­e zur Verfügung.

In den Wohngebiet­en betrage die Zahl der öffentlich­en Stellplätz­e 16. „Somit stehen rund 1850 Wohneinhei­ten lediglich 31 öffentlich­e Stellplätz­e gegenüber. Daher ist die Erhöhung der Stellplatz­verpflicht­ung für Wohnungen sowie die Verpflicht­ung für Besucherst­ellplätze dringend geboten, um die öffentlich­e Sicherheit und Ordnung im ruhenden und fließenden Verkehr nicht noch weiter zu gefährden“, befindet die Verwaltung.

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