Dauchingen benötigt deutlich mehr Auto-Stellplätze
Gemeinderat diskutiert Verkehrsprobleme - Gemeinde sieht Gefahren für Autofahrer
DAUCHINGEN (sbo) - In Dauchingen soll nach dem Willen der Verwaltung im Ortsgebiet eine neue StellplatzSatzung in Kraft gesetzt werden, die pro Wohneinheit mindestens zwei Stellplätze vorschreibt und bei Mehrfamilienhäusern zusätzliche Besucherstellplätze.
Der Gemeinderat hat während der Sitzung am kommenden Montag über das Thema zu befinden. Begründet wird der Vorschlag von der Verwaltung mit der Verbesserung der öffentlichen Sicherheit. Die Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Wohnungen sowie die Verpflichtung für Besucherstellplätze sei „dringend geboten, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung im ruhenden und fließenden Verkehr nicht noch weiter zu gefährden“, heißt es in der Begründung. Insbesondere
die nicht klassifizierten Straßen würden häufig nicht über öffentliche Stellplätze im engeren Sinn verfügen und wiesen teilweise über eine geringe Straßenbreite auf. Beispielhaft aufgeführt werden allerdings Parkprobleme in der Niedereschacher Straße, der Schwenninger Straße und der Villinger Straße – allesamt klassifizierte Straßen. Es könne bei einer „gewissen Parkdichte am Straßenrand und möglicherweise (zusätzlich) winterlichen Witterungsverhältnissen mit gesammeltem Räumgut an den Straßenrändern oder Baustellen zu Verkehrsbehinderungen“kommen lässt die Verwaltung wissen. Es sei insgesamt so, „dass unsere Straßen den ruhenden Verkehr nicht komplett aufnehmen können.“
Hintergrund des Vorstoßes ist die stark gestiegene Bautätigkeit im Ort im Bereich des Geschosswohnungsbaus. Den wollte Bürgermeister Torben Dorn im Ort gänzlich verbieten, was vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt worden war. Die neue Stellplatzsatzung würde die Realisierung weiterer Projekte verteuern und in vielen Fällen wahrscheinlich unmöglich machen. Denn neben den zwei Stellplätzen pro Wohneinheit, die offenbar auch bei Einzimmer-Appartements gelten sollen, ist im Entwurf der Satzung vermerkt, dass bei Häusern ab drei Wohneinheiten zusätzlich Besucherstellplätze ausgewiesen werden müssen, und zwar einer je angefangene drei Einheiten, wobei aufgerundet werden muss. Das bedeutet zum Beispiel bei einem Vier-Familien-Wohnhaus zehn Stellplätze. Bei weiter ungebremster Bautätigkeit
würde es „zu einer massiven Zunahme des ruhenden Verkehrs“führen, so die Verwaltung, „was die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in unserer Gemeinde einschränkt.“Entlang der klassifizierten Ortsdurchgangsstraßen stünden lediglich 15 öffentliche Stellplätze zur Verfügung.
In den Wohngebieten betrage die Zahl der öffentlichen Stellplätze 16. „Somit stehen rund 1850 Wohneinheiten lediglich 31 öffentliche Stellplätze gegenüber. Daher ist die Erhöhung der Stellplatzverpflichtung für Wohnungen sowie die Verpflichtung für Besucherstellplätze dringend geboten, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung im ruhenden und fließenden Verkehr nicht noch weiter zu gefährden“, befindet die Verwaltung.