Gränzbote

Was Autofahrer über Blitzer-Warner wissen müssen

Auch wenn Kauf und Besitz der Geräte erlaubt sind, so dürfen sie dennoch unterwegs nicht betrieben werden

- Von Fabian Hoberg

Ein kurzer Moment der Unaufmerks­amkeit genügt: Ruht der Blick etwa auf dem Radio statt auf der Tachonadel, oder hat man einfach ein Schild übersehen, kann es plötzlich kurz rötlich aufblitzen. Messstatio­nen zur Geschwindi­gkeitsüber­wachung, so heißen Blitzer im Amtsdeutsc­h, sind da gnadenlos. Sie unterschei­den nicht zwischen Rasern und denen, die eigentlich immer angepasst fahren. Jeder Geschwindi­gkeitsvers­toß wird geahndet. Doch es gibt Autofahrer, die versuchen, sich mit technische­r Hilfe vor Blitzern zu schützen. Sie setzen entweder sogenannte Blitzer-Warngeräte oder Blitzer-Apps fürs Smartphone ein. Doch längst nicht alles, was möglich ist, ist auch erlaubt.

Kleine Warngeräte kosten im Internet kaum mehr als 50 Euro. Peter Schmitz vom Computer-Fachmagazi­n „c't“unterschei­det zwischen Störgeräte­n (Jammer) und Warngeräte­n auf Detektor- sowie auf GPSGrundla­ge mit Datenbank. „Die Jammer verhindern eine gültige Messung, indem sie die Signale der Radarmessu­ng stören“, erklärt Schmitz. Detektoren reagierten auf die Wellen von Radar- oder Lidarmessg­eräten,

würden aber auch bei Weidezäune­n und vor Bahnübergä­ngen gelegentli­ch ausschlage­n.

„Die einfachere­n und heute am meisten verbreitet­en Geräte hingegen arbeiten nur auf Grundlage einer GPS-Positionse­rkennung und greifen auf eine Datenbank von Blitzersta­ndorten zurück“, sagt Schmitz.

Zudem gebe es Kombigerät­e, die Wellendete­ktor und Positionse­rkennung verbinden. Auch wenn Kauf und Besitz der Geräte in Deutschlan­d erlaubt sind, steht für den Experten fest: Sie dürfen nicht während der Fahrt betrieben werden.

Besonders populär sind heute Blitzer-Apps fürs Smartphone oder fürs eingebaute Auto-Navigation­ssystem, sagt Schmitz. „Das Herunterla­den und Installier­en von Apps wie Blitzer.de, Radarbot oder Waze ist legal.“Die Apps ermitteln wie die einfachen GPS-Warngeräte die Fahrzeugpo­sition über GPS, greifen auf eine Datenbank im Internet zurück und warnen vor bekannten Blitzersta­ndorten. „Die müssen natürlich in der Datenbank eingetrage­n sein“, sagt Schmitz.

In Deutschlan­d beobachten rund 4500 stationäre Geschwindi­gkeitsüber­wachungsan­lagen den Verkehr. Dazu kommen noch mobile Stationen sowie Radarpisto­len bei Polizeikon­trollen.

Autofahrer dürfen sich in solchen Apps ihre Strecke vor der Fahrt – und nur dann – anschauen und sich eventuelle Blitzer merken, erklärt Schmitz. „Das ist legal und erlaubt.“Anders, wenn man unterwegs ist: „Autofahrer dürfen während der Fahrt keine Warn-Apps auf ihrem

Smartphone oder Blitzer-Warner benutzen“, sagt Uwe Lenhart, Fachanwalt für Straf- und Verkehrsre­cht in Frankfurt am Main. Denn laut Paragraf 23 Straßenver­kehrsordnu­ng (StVO) darf ein Fahrzeugfü­hrer kein technische­s Gerät betreiben oder betriebsbe­reit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüb­erwachungs­maßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

„Eine bereits installier­te WarnApp darf zwar auf dem Smartphone gespeicher­t, jedoch nicht betriebsbe­reit sein“, erklärt Lenhart. Betriebsbe­reit bedeutet im Fall einer Verkehrsko­ntrolle, dass die App aktiv ist. Das Oberlandes­gericht Celle hatte 2015 entschiede­n, dass der Verbotstat­bestand erfüllt ist, „wenn ein Fahrzeugfü­hrer während der Fahrt ein Mobiltelef­on betriebsbe­reit mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installier­t und diese App während der Fahrt aufgerufen ist.“Eine Zuwiderhan­dlung wird mit 75 Euro Geldbuße und einem Punkt in Flensburg geahndet. Hat der Fahrer das Handy gar in der Hand, wird es teurer, weil Smartphone­s während der Fahrt ja generell tabu sind. In diesem Fall wird das Vergehen mit 100 Euro und einem Punkt bestraft. (dpa)

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FOTO: LINO MIRGELER/DPA Schlechte Freunde: links eine Blitzer-Warnapp auf dem Smartphone, rechts ein Radar-Messgerät.

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