„Das ist eine unverschämte Unterstellung“
In Bezug auf unsere Berichterstattung „Tauben im Wohngebiet sorgen für Diskussion“vom 9. Februar, hat unsere Redaktion als Reaktion auf einen abgedruckten Leserbrief „Gemeinderat hilft Straftätern ihren Willen durchzusetzen“(Ausgabe vom 17. Februar) eine weitere Zuschrift von einem Gemeinderatsmitglied erhalten.
„Kein Gemeinderat hilft Straftätern in irgendeiner Art ihren Willen durchzusetzen. Das ist eine unverschämte Unterstellung. Es geht hier auch nicht darum, einen Taubenschlag grundsätzlich abzulehnen, sondern allein um die Tatsache, dass dieser Taubenschlag vor Jahren ohne erforderliche Genehmigung errichtet wurde. Selbst mit einer Genehmigung wurden viel zu viele Tauben gehalten. Daher ist vom Taubenhalter eine nachträgliche Genehmigung zu beantragen und anschließend ist durch die Baurechtsbehörde zu prüfen, ob und in welcher Größe ein
Taubenschlag in diesem Gebiet genehmigungsfähig ist. Was uns als Gemeinderäte immer wieder ärgert, ist die Tatsache, dass etwas gebaut wird und erst im Nachgang dann eine Baugenehmigung beantragt wird. Auch hier wusste der langjährige Taubenzüchter, dass eine Baugenehmigung erforderlich ist und es nicht ausreicht, ein paar Anwohner zu fragen, ob sie gegen eine Taubenhaltung sind. Frau Windrich, ich bin froh in einem guten demokratischen Staat zu leben in dem der Tierschutz, auch für Tauben noch etwas gilt und Straftaten, auch gegen den Tierschutz, von der Polizei und der Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Kein Gemeinderat unterstützt Personen, die bereit sind, ihren Willen mit Straftaten durchzusetzen. Denn damit würden wir uns auch strafbar machen.“
Richard Gnirß, Gemeinderat Emmingen-Liptingen