Polizei schließt Ermittlungen ab
Ein Straftatbestand hat sich nicht ergeben – Den 14 Teilnehmern droht eine Geldstrafe
Die Teilnehmer der Wanderung im Donautal müssen mit Geldstrafen rechnen.
TUTTLINGEN/MÜHLHEIM - Die Wanderung durch das Donautal endet für die 14 Teilnehmer wahrscheinlich glimpflich. Obwohl der Ausflug samt Einkehr ursächlich für mehr als 30 Corona-Infektionen war, ist nach den Ermittlungen der Polizei kein Straftatbestand erkennbar. „Es sind mehrere Anzeigen an die Bußgeldstelle übermittelt worden“, teilt Dieter Popp, Sprecher im Polizeipräsidium Konstanz, auf Anfrage mit. Das Landratsamt Tuttlingen bestätigt, dass die Akte am Montag beim zuständigen Fachamt angekommen ist.
Mitte Januar waren 14 Personen aus zehn Haushalten von Mühlheim aus zu einer Wanderung gestartet, hatten trotz der geltenden CoronaBestimmungen anschließend in einer Waldhütte zusammengesessen. Die Folge war, dass laut Landratsamt mehr als 30 Menschen sich mit dem Coronavirus infizierten. Beweise für den Verdacht, die Wanderer hätten das Virus bewusst verbreitet, möglicherweise Quarantäne-Anordnungen missachtet, ergaben sich nach den Ermittlungen der Polizei Mühlheim nicht. „Eine strafrechtliche Relevanz ist bis jetzt nicht erkennbar“, meinte Popp. Nach der Vernehmung der Wanderer, die zum Teil durch Anwälte vertreten wurden, seien die
Ermittlungen nun abgeschlossen.
Ein Straftatbestand, so führt Popp aus, sei nur schwer zu belegen. Um eine Körperverletzung anzuklagen, brauche es neben dem vermeintlichen Täter auch einen Geschädigten. Und der Zusammenhang kann wohl nicht konstruiert werden. „Es kann keiner sagen, von wem er mit dem Coronavirus infiziert worden ist“, meint der Rottweiler Staatsanwalt Frank Grundke. Zudem, sagt Popp, müsse der Täter „Kenntnis von seiner eigenen Ansteckung gehabt haben, um andere bewusst zu infizieren“. Allein die Mutmaßung, die Person könnte von der Infektion gewusst haben, reiche nicht aus. Deshalb könne von einer vorsätzlichen
Körperverletzung nicht ausgegangen werden. Und auch eine Ahndung wegen Fahrlässigkeit könne nicht verfolgt werden. Weil nicht nachweisbar sei, wer wen angesteckt hat, könne nur von versuchter fahrlässiger Körperverletzung ausgegangen werden. Und diesen Straftatbestand kennt das Gesetz nicht. „Für den Versuch einer Straftat muss es immer einen Vorsatz geben“, erläutert Grundke.
Nun stellt sich die Frage, wie das Landratsamt Tuttlingen – von dem die Anzeige ausging – als Bußgeldstelle auf die Ermittlungsergebnisse reagiert. Eine Aussage dazu gab es vom Landratsamt bisher nicht. Eine Bewertung der vorgelegten Akte habe in der kurzen Zeit noch nicht erfolgen können, schrieb Julia Hager, Sprecherin des Landkreises, auf Anfrage. Allerdings hatte sich Landrat Stefan Bär in einem Video vor dreieinhalb Wochen klar positioniert: „Wir wissen, dass aus dieser Gruppe heraus Personen, die positiv getestet waren, gegen ihre Quarantäneauflagen verstoßen haben, in Betriebe gegangen sind und dort weitere Personen angesteckt haben.“Seiner Ansicht nach gehe es bei diesem Vorfall „nicht um Bußgeldbescheide, die das Landratsamt verhängt, es geht um Straftatbestände, die zu prüfen sind.“Und die, so Bär, werde man mit „aller Härte und Konsequenz ermitteln und ahnden“wollen.