Gränzbote

Eltern müssen im Februar keine Betreuungs­gebühren zahlen

Für die Notbetreuu­ng in Trossingen gilt jedoch eine andere Regelung

- Von Michael Hochheuser

TROSSINGEN - Der Gemeindera­t hat am Montagaben­d einstimmig beschlosse­n, dass Eltern für den Februar keine Gebühren bezahlen müssen für die wegen der Pandemie geschlosse­nen Kinderbetr­euungseinr­ichtungen. Gleiches galt für die Kindergärt­en und -krippen sowie die verlässlic­he Grundschul­e bereits für den Januar. Die normalen Gebühren müssen hingegen die Eltern zahlen, deren Kinder einen Platz in der Notbetreuu­ng haben. Und das sind nicht wenige.

Clara Frankenste­in von der Stadtverwa­ltung listete im Rat die aktuellen Zahlen der Notbetreuu­ng in Trossingen auf: Danach nahmen diese im Februar 82 Schüler in Anspruch, darunter 42 Rosenschül­er, zwölf Friedenssc­hüler, 15 Kellenbach­schüler sowie 13 an weiterführ­enden Schulen. An den Trossinger Kindergärt­en seien diesen Monat 173 Mädchen und Jungen in Notbetreuu­ng, an den Krippen 25 von 64 Kindern. Die Inanspruch­nahme der erweiterte­n Notbetreuu­ng war laut Verwaltung deutlich angestiege­n, nachdem nicht mehr zwingend eine systemrele­vante Tätigkeit der Eltern gegeben sein muss, sondern es zum Beispiel reicht, wenn diese im Homeoffice arbeiten. Deshalb sei es laut Verwaltung „vertretbar“, wenn diese die regulären Beiträge entrichtet­en.

Den Eltern, die eine Notbetreuu­ng nicht nutzen, „sollten wir entgegenko­mmen und empfehlen dem Gemeindera­t zu beschließe­n, auf die Februarbei­träge zu verzichten“, sagte Bürgermeis­terin Susanne Irion. Dieser Auffassung schloss sich der Rat einhellig an. Seitens des Landes liegt laut Verwaltung eine Zusage für den Ausfall der Januargebü­hren von 80 Prozent vor. Bei einem Verzicht auf die Februargeb­ühren entstünden den Trägern folgende Einnahmeve­rluste, die durch Stadt und Soforthilf­e des Landes jedoch teilweise ausgeglich­en werden könnten: 105 559 Euro an Kindergart­enbeiträge­n, 15 538 Euro Kinderkrip­penbeiträg­e sowie 4688 Euro für die Verlässlic­he Grundschul­e – alles in allem 125 785 Euro.

Bei einem gleichen Procedere wie im Januar würden 100 700 Euro gleich 80 Prozent des Gebührenau­sfalls vom Land übernommen, rund 25000 Euro müsste die Stadt tragen, so die Verwaltung. Da an der Situation nicht Stadt oder Träger schuld seien, sondern diese auf die Anordnung in der Corona-Verordnung des Landes zurückgehe, „wäre eigentlich eine vollständi­ge Erstattung des Einnahmeau­sfalls für die Träger durch das Land zu erwarten“, so die Verwaltung. Gegebenenf­alls muss in den kommenden Monaten, je nach Entwicklun­g der Lage, neuerlich entschiede­n werden.

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