Eltern müssen im Februar keine Betreuungsgebühren zahlen
Für die Notbetreuung in Trossingen gilt jedoch eine andere Regelung
TROSSINGEN - Der Gemeinderat hat am Montagabend einstimmig beschlossen, dass Eltern für den Februar keine Gebühren bezahlen müssen für die wegen der Pandemie geschlossenen Kinderbetreuungseinrichtungen. Gleiches galt für die Kindergärten und -krippen sowie die verlässliche Grundschule bereits für den Januar. Die normalen Gebühren müssen hingegen die Eltern zahlen, deren Kinder einen Platz in der Notbetreuung haben. Und das sind nicht wenige.
Clara Frankenstein von der Stadtverwaltung listete im Rat die aktuellen Zahlen der Notbetreuung in Trossingen auf: Danach nahmen diese im Februar 82 Schüler in Anspruch, darunter 42 Rosenschüler, zwölf Friedensschüler, 15 Kellenbachschüler sowie 13 an weiterführenden Schulen. An den Trossinger Kindergärten seien diesen Monat 173 Mädchen und Jungen in Notbetreuung, an den Krippen 25 von 64 Kindern. Die Inanspruchnahme der erweiterten Notbetreuung war laut Verwaltung deutlich angestiegen, nachdem nicht mehr zwingend eine systemrelevante Tätigkeit der Eltern gegeben sein muss, sondern es zum Beispiel reicht, wenn diese im Homeoffice arbeiten. Deshalb sei es laut Verwaltung „vertretbar“, wenn diese die regulären Beiträge entrichteten.
Den Eltern, die eine Notbetreuung nicht nutzen, „sollten wir entgegenkommen und empfehlen dem Gemeinderat zu beschließen, auf die Februarbeiträge zu verzichten“, sagte Bürgermeisterin Susanne Irion. Dieser Auffassung schloss sich der Rat einhellig an. Seitens des Landes liegt laut Verwaltung eine Zusage für den Ausfall der Januargebühren von 80 Prozent vor. Bei einem Verzicht auf die Februargebühren entstünden den Trägern folgende Einnahmeverluste, die durch Stadt und Soforthilfe des Landes jedoch teilweise ausgeglichen werden könnten: 105 559 Euro an Kindergartenbeiträgen, 15 538 Euro Kinderkrippenbeiträge sowie 4688 Euro für die Verlässliche Grundschule – alles in allem 125 785 Euro.
Bei einem gleichen Procedere wie im Januar würden 100 700 Euro gleich 80 Prozent des Gebührenausfalls vom Land übernommen, rund 25000 Euro müsste die Stadt tragen, so die Verwaltung. Da an der Situation nicht Stadt oder Träger schuld seien, sondern diese auf die Anordnung in der Corona-Verordnung des Landes zurückgehe, „wäre eigentlich eine vollständige Erstattung des Einnahmeausfalls für die Träger durch das Land zu erwarten“, so die Verwaltung. Gegebenenfalls muss in den kommenden Monaten, je nach Entwicklung der Lage, neuerlich entschieden werden.