Bei Verspätung zahlt TUTicket die Taxifahrt
TUTTLINGEN (pm) - Der Tuttlinger Verkehrsverbund bietet nun eine freiwillige Mobilitätsgarantie an. Sollte sich das gewünschte Fahrtziel aufgrund von Verspätung oder Fahrtausfall erst nach mehr als einer halben Stunde erreichen, erstattet TUTicket anfallende Taxikosten bis zu einer Höchstbetragsgrenze von 50 Euro. Dies gilt allerdings nicht für alle Nutzergruppen.
Besitzer einer TUTicket-Wochen-, Monats- oder AboCard sowie Schwerbehinderte mit Freifahrtberechtigung können sich Taxikosten erstatten lassen, wenn sie ihr Ziel mehr als 30 Minuten später erreichen würden als im Fahrplan ausgewiesen und es keine alternative Verbindung im Verkehrsverbund gibt. Dies schreibt der Verkehrsverbund in einer Pressemitteilung. Bei Fahrgästen mit Einzel- und Tagestickets sowie für Schüler, Azubis oder Studenten ist keine Erstattung möglich.
Inhabern einer AboCard Erwachsene oder Senior werden bis zu 50 Euro erstattet, Fahrgäste mit MonatsCard oder Schwerbehindertenausweis und Wertmarke bis zu 35 Euro. Inhaber einer WochenCard bekommen maximal 15 Euro. Es sind nur Kosten für ein Taxi erstattungsfähig, nicht für Mietfahrzeuge oder ähnliche Fortbewegungsmittel.
Die Mobilitätsgarantie greift nicht bei höherer Gewalt wie Unwetter, Schneechaos, Unfällen, Notarzt- und Polizeieinsätzen, Streik oder Eingriffen Dritter in den Verkehr. Sie greift auch nicht, wenn Straßensperrungen angekündigt worden sind oder wenn die Verspätung vor dem Ticketkauf bekannt war. Bei Verspätungen und Ausfällen im Zugbereich gelten alternativ die Fahrgastrechte im Schienenpersonennahverkehr. Bei Problemen mit einer Zugverbindung sollen sich die Kunden an die Deutsche Bahn oder den Ringzug wenden.
Bei TUTicket-Bussen senden die Fahrgäste den Erstattungsantrag – Download auf www.tuticket.de – mit Original der Taxiquittung und Kopie von Fahrkarte oder Schwerbehindertenausweis mit Freifahrtberechtigung innerhalb von 14 Tagen nach dem Vorfall ans TUTicket-KundenCenter. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Erstattungsbetrag auf das angegebene Konto überwiesen. Barauszahlung oder Verrechnung sind ausgeschlossen.