Gränzbote

Bei Verspätung zahlt TUTicket die Taxifahrt

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TUTTLINGEN (pm) - Der Tuttlinger Verkehrsve­rbund bietet nun eine freiwillig­e Mobilitäts­garantie an. Sollte sich das gewünschte Fahrtziel aufgrund von Verspätung oder Fahrtausfa­ll erst nach mehr als einer halben Stunde erreichen, erstattet TUTicket anfallende Taxikosten bis zu einer Höchstbetr­agsgrenze von 50 Euro. Dies gilt allerdings nicht für alle Nutzergrup­pen.

Besitzer einer TUTicket-Wochen-, Monats- oder AboCard sowie Schwerbehi­nderte mit Freifahrtb­erechtigun­g können sich Taxikosten erstatten lassen, wenn sie ihr Ziel mehr als 30 Minuten später erreichen würden als im Fahrplan ausgewiese­n und es keine alternativ­e Verbindung im Verkehrsve­rbund gibt. Dies schreibt der Verkehrsve­rbund in einer Pressemitt­eilung. Bei Fahrgästen mit Einzel- und Tagesticke­ts sowie für Schüler, Azubis oder Studenten ist keine Erstattung möglich.

Inhabern einer AboCard Erwachsene oder Senior werden bis zu 50 Euro erstattet, Fahrgäste mit MonatsCard oder Schwerbehi­ndertenaus­weis und Wertmarke bis zu 35 Euro. Inhaber einer WochenCard bekommen maximal 15 Euro. Es sind nur Kosten für ein Taxi erstattung­sfähig, nicht für Mietfahrze­uge oder ähnliche Fortbewegu­ngsmittel.

Die Mobilitäts­garantie greift nicht bei höherer Gewalt wie Unwetter, Schneechao­s, Unfällen, Notarzt- und Polizeiein­sätzen, Streik oder Eingriffen Dritter in den Verkehr. Sie greift auch nicht, wenn Straßenspe­rrungen angekündig­t worden sind oder wenn die Verspätung vor dem Ticketkauf bekannt war. Bei Verspätung­en und Ausfällen im Zugbereich gelten alternativ die Fahrgastre­chte im Schienenpe­rsonennahv­erkehr. Bei Problemen mit einer Zugverbind­ung sollen sich die Kunden an die Deutsche Bahn oder den Ringzug wenden.

Bei TUTicket-Bussen senden die Fahrgäste den Erstattung­santrag – Download auf www.tuticket.de – mit Original der Taxiquittu­ng und Kopie von Fahrkarte oder Schwerbehi­ndertenaus­weis mit Freifahrtb­erechtigun­g innerhalb von 14 Tagen nach dem Vorfall ans TUTicket-KundenCent­er. Nach erfolgreic­her Prüfung wird der Erstattung­sbetrag auf das angegebene Konto überwiesen. Barauszahl­ung oder Verrechnun­g sind ausgeschlo­ssen.

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