Gränzbote

Dieter Wedel wegen Vergewalti­gung angeklagt

Schauspiel­erin Jany Tempel beschuldig­t den Regisseur – Der Vorfall liegt fast 25 Jahre zurück

- Von Britta Schultejan­s

MÜNCHEN (dpa) - Die Staatsanwa­ltschaft München I hat Anklage gegen den Regisseur Dieter Wedel (81) wegen des Vorwurfs der Vergewalti­gung erhoben. Das teilte die Behörde am Freitag mit. Wedel hat die Vorwürfe bestritten, seine Anwältin spricht von Vorverurte­ilung und kritisiert die Entscheidu­ng der Staatsanwa­ltschaft.

Es geht um einen Vorwurf aus dem Sommer 1996. Die Schauspiel­erin Jany Tempel gibt an, Dieter Wedel („Der große Bellheim“, „Der Schattenma­nn“) habe sie damals in einem Münchner Hotel zum Sex gezwungen. Damals, im Alter von 27 Jahren, habe sie für eine Rolle vorspreche­n wollen. Weder Tempel noch ihr Anwalt Alexander Stevens wollten sich zunächst zur Entscheidu­ng der Staatsanwa­ltschaft äußern.

Die Vorwürfe wurden Anfang 2018 bekannt. Damals beschuldig­ten drei Schauspiel­erinnen Wedel im „Zeit-Magazin“, sie in den 1990erJahr­en sexuell bedrängt zu haben. Der Fall wurde der bekanntest­e in der deutschen #MeToo-Debatte, die 2017 ins Rollen gekommen war. Nach Bekanntwer­den der Vorwürfe war Wedel im Januar als Intendant der Bad Hersfelder Festspiele zurückgetr­eten.

Wedel, der mit TV-Mehrteiler­n wie „Der König von St. Pauli“zu den bekanntest­en deutschen Regisseure­n zählt, hat den Vorwürfen per eidesstatt­licher Erklärung widersproc­hen. Ende August 2018 sagte er der „Bild“-Zeitung: „Inzwischen bin ich froh, dass es diese Ermittlung­en gibt. Ich vertraue auf die Staatsanwa­ltschaft.“

Seine Anwältin kritisiert­e die Anklageerh­ebung am Freitag scharf. „Das Ermittlung­sverfahren, das von einer fast beispiello­sen öffentlich­en Vorverurte­ilung eingeleite­t und begleitet wurde, dauert seit mehr als drei Jahren an, ohne dass sich in dieser Zeit durchgreif­ende neue Gesichtspu­nkte zur Belastung unseres 81-jährigen Mandanten ergeben haben“, teilte die Rechtsanwä­ltin Dörthe Korn mit. Das Geschehen liege fast 25 Jahre zurück, erklärte Korn: „Der Tatvorwurf beruht letztlich allein auf der Behauptung der Nebenkläge­rin, die diese gegenüber einem Presseorga­n unter dem Vorbehalt machte, dass die angebliche Tat verjährt sei und die Wahrheit ihrer Beschuldig­ung nicht mehr in einem Gerichtsve­rfahren überprüft werden dürfe.“

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FOTO: SWEN PFÖRTNER/DPA Der Regisseur Dieter Wedel hat bekannte Fernsehfil­me wie „Der König von St. Pauli“gedreht.

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