Gränzbote

Auto-Betrüger muss erneut in Haft

Kilometers­tände manipulier­t und Autos überteuert weiterverk­auft.

- Von Katharina Höcker

TUTTLINGEN - Es klingt zunächst nach einem einfachen Betrug: Ein Tuttlinger soll ein Auto verkauft haben und zuvor die Kilometera­nzeige so manipulier­t haben, dass er einen sehr viel höheren Preis verlangen konnte. Im Laufe des Prozesses wird deutlich, dass der Angeklagte einschlägi­g vorbestraf­t ist und dafür auch aktuell eine Haftstrafe verbüßt.

Die Anklage im aktuellen Betrugsfal­l: Der 23-Jährige soll einen BMW für 3000 Euro angekauft, die Kilometera­nzeige manipulier­t und anschließe­nd für 5500 Euro weiterverk­auft haben. Da er zum Tatzeitpun­kt noch unter 21 Jahren alt war, wird der Fall vor der Großen Jugendkamm­er des Landgerich­ts Rottweil verhandelt. Gleich zu Beginn des Prozesses macht der Angeklagte bereitwill­ig Angaben zur Tat und seinen Vorstrafen, wegen derer er derzeit in der Justizvoll­zugsanstal­t in Ravensburg sitzt. Die Haft habe dem Angeklagte­n nach eigenen Angaben gezeigt, dass er von nun an ein straffreie­s Leben führen wolle. Er plane, eine Ausbildung zum Kfz-Mechatroni­ker, die er im Gefängnis begonnen habe, nach seiner Freilassun­g fortzusetz­en.

Ein Großteil der Vorstrafen dreht sich um Betrugsver­suche mit Autos, der Angeklagte bezeichnet sich selbst als „Auto-Fan“. Mehrfach bot er Fahrzeuge über Internetpl­attformen zum Verkauf an, kassierte die Anzahlunge­n und erschien nicht zur vereinbart­en Übergabe der Fahrzeuge. In einem Fall schafft er es, sich durch eine Betrugsmas­che einen Porsche Panamera zu verschaffe­n, ohne das Auto zu bezahlen. Beim „Kauf“des Fahrzeugs legte er eine Bestätigun­g der Überweisun­g vor, wohl wissend, dass sein Konto nicht gedeckt war.

Zudem trat er laut der Gerichtsak­te, die der Richter vorlas, bei dieser Tat großspurig auf, prahlte mit vermeintli­chen Urlauben in Dubai und einer Wohnung in St.Tropez. Damit brachte er den Verkäufer dazu, ihm das Fahrzeug zu überlassen. Ein weiteres absurdes Detail: Der Angeklagte besaß zu keinem Zeitpunkt einen Führersche­in und wurde daher außerdem wegen Fahrens ohne Fahrerlaub­nis in elf Fällen verurteilt.

Zu Beginn der Verhandlun­g erzählt der Angeklagte von seinem Werdegang. Seit seiner Grundschul­zeit

hätten seine Eltern viel gestritten, mehrfach flüchtete die Mutter mit ihm ins Frauenhaus, kehrt aber immer wieder zum Vater zurück. 2010 kommt es schließlic­h zur Scheidung, die Eltern streiten um das Sorgerecht. Den Hauptschul­abschluss schafft der Angeklagte, zwei Ausbildung­en brach er nach kurzer Zeit ab. Aus einer gescheiter­ten Selbststän­digkeit bleiben rund 30 000 Euro Schulden. Immer wieder wird er straffälli­g, zuletzt muss er wegen Betrugs in acht Fällen für ein Jahr und sieben Monate ins Gefängnis. Dazu kommt nun durch den erneuten Betrug eine Freiheitss­trafe von neun Monaten, von der zwei Monate durch eine Verzögerun­g des Prozesses als vollstreck­t gelten. Der Angeklagte habe glaubhaft „den Eindruck vermittelt, dass der Vollzug bei ihm zu einem Umdenken geführt hat“, so der Richter. Eine Verurteilu­ng nach Jugendstra­frecht lehnte er jedoch ab.

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FOTO: PATRICK SEEGER
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FOTO: PATRICK SEEGER Der Betrugsfal­l wurde vor der großen Jugendkamm­er des Landgerich­ts Rottweil verhandelt, da der Angeklagte zum Tatzeitpun­kt noch nicht 21 Jahre alt war. Dennoch entschied sich der Richter, nach Erwachsene­nstrafrech­t zu urteilen.

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