Auto-Betrüger muss erneut in Haft
Kilometerstände manipuliert und Autos überteuert weiterverkauft.
TUTTLINGEN - Es klingt zunächst nach einem einfachen Betrug: Ein Tuttlinger soll ein Auto verkauft haben und zuvor die Kilometeranzeige so manipuliert haben, dass er einen sehr viel höheren Preis verlangen konnte. Im Laufe des Prozesses wird deutlich, dass der Angeklagte einschlägig vorbestraft ist und dafür auch aktuell eine Haftstrafe verbüßt.
Die Anklage im aktuellen Betrugsfall: Der 23-Jährige soll einen BMW für 3000 Euro angekauft, die Kilometeranzeige manipuliert und anschließend für 5500 Euro weiterverkauft haben. Da er zum Tatzeitpunkt noch unter 21 Jahren alt war, wird der Fall vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Rottweil verhandelt. Gleich zu Beginn des Prozesses macht der Angeklagte bereitwillig Angaben zur Tat und seinen Vorstrafen, wegen derer er derzeit in der Justizvollzugsanstalt in Ravensburg sitzt. Die Haft habe dem Angeklagten nach eigenen Angaben gezeigt, dass er von nun an ein straffreies Leben führen wolle. Er plane, eine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker, die er im Gefängnis begonnen habe, nach seiner Freilassung fortzusetzen.
Ein Großteil der Vorstrafen dreht sich um Betrugsversuche mit Autos, der Angeklagte bezeichnet sich selbst als „Auto-Fan“. Mehrfach bot er Fahrzeuge über Internetplattformen zum Verkauf an, kassierte die Anzahlungen und erschien nicht zur vereinbarten Übergabe der Fahrzeuge. In einem Fall schafft er es, sich durch eine Betrugsmasche einen Porsche Panamera zu verschaffen, ohne das Auto zu bezahlen. Beim „Kauf“des Fahrzeugs legte er eine Bestätigung der Überweisung vor, wohl wissend, dass sein Konto nicht gedeckt war.
Zudem trat er laut der Gerichtsakte, die der Richter vorlas, bei dieser Tat großspurig auf, prahlte mit vermeintlichen Urlauben in Dubai und einer Wohnung in St.Tropez. Damit brachte er den Verkäufer dazu, ihm das Fahrzeug zu überlassen. Ein weiteres absurdes Detail: Der Angeklagte besaß zu keinem Zeitpunkt einen Führerschein und wurde daher außerdem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in elf Fällen verurteilt.
Zu Beginn der Verhandlung erzählt der Angeklagte von seinem Werdegang. Seit seiner Grundschulzeit
hätten seine Eltern viel gestritten, mehrfach flüchtete die Mutter mit ihm ins Frauenhaus, kehrt aber immer wieder zum Vater zurück. 2010 kommt es schließlich zur Scheidung, die Eltern streiten um das Sorgerecht. Den Hauptschulabschluss schafft der Angeklagte, zwei Ausbildungen brach er nach kurzer Zeit ab. Aus einer gescheiterten Selbstständigkeit bleiben rund 30 000 Euro Schulden. Immer wieder wird er straffällig, zuletzt muss er wegen Betrugs in acht Fällen für ein Jahr und sieben Monate ins Gefängnis. Dazu kommt nun durch den erneuten Betrug eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, von der zwei Monate durch eine Verzögerung des Prozesses als vollstreckt gelten. Der Angeklagte habe glaubhaft „den Eindruck vermittelt, dass der Vollzug bei ihm zu einem Umdenken geführt hat“, so der Richter. Eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht lehnte er jedoch ab.