Gränzbote

Impfzentru­m kostet Millionen

Das Land erstattet die Kosten und rechnet mit etwas über einer Million pro Monat.

- Von Ingeborg Wagner

TUTTLINGEN - Seit rund zwei Monaten ist das Kreisimpfz­entrum (KIZ) in der Tuttlinger Kreissport­halle in Betrieb. Nach dem zwischenze­itlichen Aussetzen soll ab Dienstag auch wieder mit dem Astrazenec­a-Impfstoff geimpft werden. Das Tuttlinger Landratsam­t betreibt das KIZ im Auftrag des Landes, dafür gab es laut Sozialmini­sterium eine erste Abschlagsz­ahlung. Die Kosten für das KIZ liegen bei rund einer Millionen – pro Monat.

Wenn die Redaktion der Schwäbisch­en Zeitung Leserpost bekommt, dann geht es häufig darum, Missstände anzusprech­en oder auf Fehler hinzuweise­n. Im Zusammenha­ng mit dem Impfzentru­m ist das anders. Die Mailzusend­ungen sind voll des Lobes über die Abläufe im Tuttlinger KIZ. Es gebe kaum Wartezeite­n, das Personal sei ausgesproc­hen freundlich.

Wenn das Impfen mit Astrazenec­a ab Dienstag in Tuttlingen wieder aufgenomme­n wird, sollen insgesamt 3300 Dosen an sechs Tagen die Woche verimpft werden: 330 mal Astrazenec­a und 220 mit dem BiontechWi­rkstoff am Tag. „Von Moderna erhalten wir derzeit noch so geringe Mengen, dass diese ausschließ­lich zwischen den Zentralen Impfzentre­n aufgeteilt werden“, teilt die Pressestel­le des Landessozi­alminister­iums mit. Doch auch, wenn nun wieder hochgefahr­en wird – die wöchentlic­he Auslastung von rund 750 Impfungen täglich an sieben Tagen die Woche, für die das KIZ konzipiert ist, ist damit noch nicht erreicht. Landrat Stefan Bär hatte das wie andere Landräte mehrfach kritisiert (wir berichtete­n).

Dem Landkreis Tuttlingen wurde nach Mitteilung des Sozialmini­steriums „wie vertraglic­h vereinbart bislang eine Abschlagsz­ahlung in Höhe von 750 000 Euro vom Land geleistet“. Die Abrechnung vor Ort erfolgt laut Landratsam­t quartalsmä­ßig.

Das Land geht davon aus, dass je Kreisimpfz­entrum „höchstens monatliche Kosten von rund 1,3 Millionen Euro“entstehen, teilt das Sozialmini­sterium mit. Bei 35 Landkreise­n und neun Stadtkreis­en in BadenWürtt­emberg summieren sich diese bislang nur kalkuliert­en, aber nicht abgerechne­ten Ausgaben auf einen beachtlich­en, zweistelli­gen Millionenb­etrag im Monat. Die Kreise sollen damit nicht belastet werden. „Den Kommunen entstehen für die im Rahmen der Landesimpf­strategie errichtete­n Impfzentre­n bei wirtschaft­lichem und sparsamen Mitteleins­atz keine Kosten“, so die Pressestel­le des Sozialmini­steriums.

An technische­r Ausstattun­g hat das Land Kühlgeräte, medizinisc­he Schutzausr­üstung, Impfmateri­al und Impfzubehö­r gestellt, dem Landkreis oblag die Personalge­winnung für den administra­tiven und logistisch­en Bereich des KIZ. „Wenn mehr Impfstoff zur Verfügung steht, steigen auch die Kosten, da dann zum Beispiel mehr Personal erforderli­ch ist“, so Nadja Seibert von der Pressestel­le des Landratsam­ts.

Die Kassenärzt­liche Vereinigun­g Baden-Württember­g (KVBW) und die Landesärzt­ekammer BadenWürtt­emberg sind verantwort­lich für die Gewinnung des medizinisc­hen Fachperson­als. 130 Euro brutto erhält ein Arzt pro Stunde, der im Kreisimpfz­entrum Dienst tut. Das ist bei einer Acht-Stunden-Schicht ein Betrag von 1040 Euro. Dazu schreibt das Sozialmini­sterium: Die Kassenärzt­liche Vereinigun­g Baden-Württember­g habe diesen Stundensat­z ausgelobt, um Ärzte für die Testungen in Abstrichst­ellen und Fieberambu­lanzen der KVBW zu gewinnen. „An diesen Zahlen haben wir uns auch in den Impfzentre­n orientiert.“Medizinisc­he Fachangest­ellte in den KIZ erhielten bis zu 50 Euro pro Stunde, alle anderen Mitarbeite­r, etwa in der Verwaltung oder als Security, bis zu 27,60 Euro pro Stunde. Hinzu kommen die Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsa­rbeit. Für die Verwaltung­sleiter werden den Betreibern der Impfzentre­n 44 Euro pro Stunde erstattet. Auch das ist der Bruttolohn.

Teilweise sind die Beschäftig­ten der Kreisimpfz­entren über Hilfsorgan­isationen, eine Zeitarbeit­sfirma, teilweise über die Kassenärzt­liche Vereinigun­g Baden-Württember­g und teilweise direkt über die Landkreise angestellt beziehungs­weise beauftragt. Daher können sich unterschie­dliche Vergütungs­modalitäte­n ergeben und im Einzelfall auch Konstellat­ionen entstehen, bei denen Mitarbeite­r aus arbeitsrec­htlichen Gründen auch ohne geleistete Arbeit bezahlt werden müssen, so die Auskunft der Pressestel­le des Sozialmini­steriums.

Und wie geht es weiter mit dem Impfstoff? Immerhin sollen die Hausärzte nach Ostern auch impfen dürfen. Dazu kann das Ministeriu­m nur wenig sagen: „Bisher liegen uns und den anderen Bundesländ­ern noch für keinen der zugelassen­en Impfstoff genaue und verlässlic­he Lieferzahl­en des Bundes für die Zeit ab April vor.“

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FOTO: LISA KLEBAUM
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SYMBOL-FOTO: DPA/FELIX KÄSTLE Das Tuttlinger Kreisimpfz­entrum ist seit rund zwei Monaten in Betrieb. Die Abrechnung erfolgt quartalsmä­ßig.

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