Gesundheitsministerium: Mit Arzt sprechen
Wir haben im Verlauf der Recherche den drei für badenWürttemberg relevanten Institutionen die Fragen gestellt, die sich aus der Erfahrung unseres Lesers Herbert Mattes ergeben haben: der ständigen Impfkommission am RobertKoch-Institut, dem Paul-EhrlichInstitut und dem Landes-Gesundheitsministerium.
Die Pressestelle des Gesundheitsministerium geht davon aus, dass es zwar momentan noch keine Wahlmöglichkeit des Impfstoffs gebe, aber wahrscheinlich mittelfristig. Allerdings prüfte das Land in begründeten Einzelfällen eine Umbuchung auf einen anderen Impfstoff. Noch sei ein Impfstoffwechsel von der ersten zur zweiten Impfung ausgeschlossen, so das Ministerium. Die Zweitimpfung finde aber in den Zentren erst nach dem 15. April statt. Patienten, die nach der Erstimpfung Nebenwirkungen festgestellt hätten, sollten das mit dem Hausarzt und gegebenenfalls dem impfenden Arzt im Zentrum besprechen.
Wir stellten dem Paul-EhrlichInstitut (zuständig für die Zulassung und Überwachung von Impfstoffen in Deutschland, im Fall der europäischen Zulassung allerdings nur beratend und nicht entscheidungsbefugt) die Frage, was mit anderen schweren Vorerkrankungen wie MS sei. Genau diese, so die Pressesprecherin, seien durch eine Covid19-Erkrankung besonders gefährdet neben alten und hochbetagten Menschen. Empfehlungen zu den Impfungen gäben in allen Fällen die Fachgesellschaften. Also zum Beispiel die Deutsche multiple Sklerose Gesellschaft.
Nach der vorsichtshalber empfohlenen Unterbrechung der Impfungen wurde die Produktinformation von Astra Zeneca um einen Warnhinweis unter ergänzt. (siehe hier: www.ema. europa.eu/en/documents/ product-information/ vaxzevria-previously-covid-19vaccine-astrazeneca-eparproduct-information_de.pdf ) Hier wird auf die sehr seltene Nebenwirkung von Thrombose oder Thrombozytopenie hingewiesen, die vor allem Frauen unter 55 betrafen und in einigen Fällen tödlich ausgingen. Weil es sich um eine europäische Zulassung handle, arbeite das Paul-Ehrlich-Institut (als Institution zur Erfassung und Bewertung von Verdachtsfällen von Impfreaktionen oder -komplikationen) in der Europäischen Arzneimittelagentur mit, habe aber keine Entscheidungsbefugnis. Änderungen der Produktinformationen könnten aber angeregt werden. „Punkte, die Sie angesprochen haben, müssten in die Produktinformation aufgenommen werden. Beispielsweise als Kontraindikation.“Wenn eine Kontraindikation beschlossen werde, könne dies für die betroffenen Gruppen gegebenenfalls zu einer Änderung der Empfehlung der ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts führen. Die Diskussionen und Untersuchungen im Ausschuss zur Risikobewertung der EMA sei hier noch nicht abgeschlossen. (abra)