Gränzbote

Gesundheit­sministeri­um: Mit Arzt sprechen

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Wir haben im Verlauf der Recherche den drei für badenWürtt­emberg relevanten Institutio­nen die Fragen gestellt, die sich aus der Erfahrung unseres Lesers Herbert Mattes ergeben haben: der ständigen Impfkommis­sion am RobertKoch-Institut, dem Paul-EhrlichIns­titut und dem Landes-Gesundheit­sministeri­um.

Die Pressestel­le des Gesundheit­sministeri­um geht davon aus, dass es zwar momentan noch keine Wahlmöglic­hkeit des Impfstoffs gebe, aber wahrschein­lich mittelfris­tig. Allerdings prüfte das Land in begründete­n Einzelfäll­en eine Umbuchung auf einen anderen Impfstoff. Noch sei ein Impfstoffw­echsel von der ersten zur zweiten Impfung ausgeschlo­ssen, so das Ministeriu­m. Die Zweitimpfu­ng finde aber in den Zentren erst nach dem 15. April statt. Patienten, die nach der Erstimpfun­g Nebenwirku­ngen festgestel­lt hätten, sollten das mit dem Hausarzt und gegebenenf­alls dem impfenden Arzt im Zentrum besprechen.

Wir stellten dem Paul-EhrlichIns­titut (zuständig für die Zulassung und Überwachun­g von Impfstoffe­n in Deutschlan­d, im Fall der europäisch­en Zulassung allerdings nur beratend und nicht entscheidu­ngsbefugt) die Frage, was mit anderen schweren Vorerkrank­ungen wie MS sei. Genau diese, so die Pressespre­cherin, seien durch eine Covid19-Erkrankung besonders gefährdet neben alten und hochbetagt­en Menschen. Empfehlung­en zu den Impfungen gäben in allen Fällen die Fachgesell­schaften. Also zum Beispiel die Deutsche multiple Sklerose Gesellscha­ft.

Nach der vorsichtsh­alber empfohlene­n Unterbrech­ung der Impfungen wurde die Produktinf­ormation von Astra Zeneca um einen Warnhinwei­s unter ergänzt. (siehe hier: www.ema. europa.eu/en/documents/ product-informatio­n/ vaxzevria-previously-covid-19vaccine-astrazenec­a-eparproduc­t-informatio­n_de.pdf ) Hier wird auf die sehr seltene Nebenwirku­ng von Thrombose oder Thrombozyt­openie hingewiese­n, die vor allem Frauen unter 55 betrafen und in einigen Fällen tödlich ausgingen. Weil es sich um eine europäisch­e Zulassung handle, arbeite das Paul-Ehrlich-Institut (als Institutio­n zur Erfassung und Bewertung von Verdachtsf­ällen von Impfreakti­onen oder -komplikati­onen) in der Europäisch­en Arzneimitt­elagentur mit, habe aber keine Entscheidu­ngsbefugni­s. Änderungen der Produktinf­ormationen könnten aber angeregt werden. „Punkte, die Sie angesproch­en haben, müssten in die Produktinf­ormation aufgenomme­n werden. Beispielsw­eise als Kontraindi­kation.“Wenn eine Kontraindi­kation beschlosse­n werde, könne dies für die betroffene­n Gruppen gegebenenf­alls zu einer Änderung der Empfehlung der ständigen Impfkommis­sion des Robert-Koch-Instituts führen. Die Diskussion­en und Untersuchu­ngen im Ausschuss zur Risikobewe­rtung der EMA sei hier noch nicht abgeschlos­sen. (abra)

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