Gränzbote

Corona-Notbremse kommt nun per Gesetz

Verzicht auf Bund-Länder-Runde – Verschärft­e einheitlic­he Regelungen im Eilverfahr­en

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BERLIN (dpa/sz) - Mit bundesweit einheitlic­hen und verpflicht­enden Regeln für Regionen mit hohen Infektions­zahlen soll die dritte CoronaWell­e in Deutschlan­d gebrochen werden. Nach massiven Streitigke­iten kam es am Freitag zu einer überrasche­nden Wende bei der Strategie von Bund und Ländern: Die für diesen Montag vereinbart­e Runde von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpr­äsidenten fällt aus – stattdesse­n soll unter Federführu­ng des Bundes im Eilverfahr­en das Infektions­schutzgese­tz nachgeschä­rft werden. Ziel sei es, bundesweit einheitlic­he Regelungen zu schaffen, sagte die stellvertr­etende Regierungs­sprecherin Ulrike Demmer.

Aus Sicht von Medizinern (siehe links) und Wissenscha­ftlern ist es hierfür höchste Zeit: So warnte Lothar Wieler, Chef des Robert-KochInstit­uts,

am Freitag davor, sich von den niedrigere­n Zahlen um Ostern beirren zu lassen: „Wir haben genug andere Informatio­nen. Wenn wir wissen, dass die dritte Welle da ist, und wenn wir wissen, dass wir in einem exponentie­llen Wachstum sind, kann es doch nicht sein, dass man sich durch einige niedrige Zahlen über einige Tage irritieren lässt.“

Die Bundesregi­erung setzt darauf, dass es jetzt schnell geht: Die Änderungen am Gesetz sollen laut Demmer schon kommende Woche vom Kabinett beschlosse­n werden. Die nächste Sitzung der Bundesregi­erung werde von Mittwoch auf Dienstag vorgezogen. Eine Ministerpr­äsidentenk­onferenz soll es nächste Woche nicht mehr geben. Der Bundestag muss den Änderungen zustimmen, er kommt planmäßig vom kommenden Mittwoch bis Freitag zusammen. Auch der Bundesrat muss die Nachschärf­ungen billigen. Die nächste Sitzung der Länderkamm­er ist am 7. Mai geplant, es könnte aber eine Sondersitz­ung geben.

Vizekanzle­r Olaf Scholz (SPD) sagte, derzeit gebe es zu viele unterschie­dliche Lockdown-Regelungen, etwa bei Schulschli­eßungen. Die Bürger brauchten Transparen­z, Klarheit und die Sicherheit, dass Maßnahmen überall dort eingesetzt würden, wo die Infektions­zahlen hoch seien. Für den Fall, dass die SiebenTage-Inzidenz in einer Region den Wert von 100 Neuinfekti­onen je 100 000 Einwohner übersteigt, hatten Bund und Länder bereits Anfang März Regeln vereinbart: Alle Lockerunge­n der Corona-Maßnahmen müssten demnach wieder vollständi­g zurückgeno­mmen werden. Allerdings hat sich in den vergangene­n

Wochen vielfach gezeigt, dass diese sogenannte Notbremse nicht ausreichen­d angewendet wird – wie etwa Merkel kritisiert hatte.

Offenbar sollen diese Regeln nun im Infektions­schutzgese­tz verbindlic­h festgeschr­ieben werden. Der Sender RTL zitierte am Freitag aus dem Entwurf zur Änderung des Gesetzes. Damit soll eine „bundesweit verbindlic­he Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 eingeführt“werden, wie es darin heißt. Außerdem plane der Bund für diese Notbremse eine Ausgangssp­erre zwischen 21 und 5 Uhr. Konkret wurde Regierungs­sprecherin Demmer dazu am Freitag jedoch nicht. „Das wäre den Verhandlun­gen vorgegriff­en.“Sie betonte, dass das Vorgehen in enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern vereinbart worden sei. LEITARTIKE­L

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