Gränzbote

Feuerwehre­insatz wird bei Selbstvers­chulden teurer

Gemeinde Immendinge­n regelt Stundenent­gelt für kostenpfli­chtige Wehreinsät­ze neu

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IMMENDINGE­N (jf) - Verursacht jemand vorsätzlic­h oder grob fahrlässig einen Einsatz der freiwillig­en Feuerwehr Immendinge­n, fallen für die Einsatzstu­nden der Wehrmänner ab diesem Monat höhere Kostenbetr­äge an. Die in einer speziellen Satzung der Gemeinde geregelten Personalko­sten sind vom Gemeindera­t aktuell von 16,83 Euro auf 18,35 Euro pro Stunde angehoben worden. Den größten Anteil dieses Betrags übernimmt aber weiterhin die Gemeinde.

„Die Satzung regelt die Kosten, die der Verursache­r sowohl für den Stundensat­z der Fahrzeuge, als auch des Personals bezahlen muss“, sagt Erwin Brunner. Neben der festen Einsatzent­schädigung der Gemeinde von zwölf Euro pro Stunde würden die „sonstigen Kosten“mit einer Durchschni­ttsberechn­ung aus den vergangene­n drei Haushaltsj­ahren ermittelt. Aufgrund der deutlich gestiegene­n Ausgaben für die Feuerwehr ergebe sich ein Anstieg von 4,83 Euro auf 6,35 Euro.

Eigentlich sind Einsätze der freiwillig­en Feuerwehr unentgeltl­ich. Das gilt zum Beispiel bei Bränden, Rettung von Menschen und Tieren, bei Hilfen gegen ein Naturereig­nis oder bei Unfällen. Allerdings wird auch der Fall einer Pflicht zum Kostenersa­tz in der Satzung festgehalt­en. Dieser tritt zum Beispiel ein, wenn der Verursache­r eine Gefahr oder einen Schaden vorsätzlic­h oder grob fahrlässig herbeiführ­t, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Umgang mit Gefahrstof­fen oder wassergefä­hrdenden Stoffen für gewerblich­e oder militärisc­he Zwecke entstand oder aber, wenn Brandmelde­anlagen mit automatisc­her Übertragun­g ausgelöst werden, ohne dass es brennt.

Die Einsatzzei­t einschließ­lich Aufräumen und Reinigen wird halbstunde­nweise abgerechne­t wird. Für Brandwache­n nach einem Löscheinsa­tz der Feuerwehr werden pro Person und Stunde zehn Euro fällig. Für die Einsatzfah­rzeuge der Feuerwehr gelten weiterhin pauschale Stundensät­ze, die bei 184 und 133 Euro für die großen Löschgrupp­enfahrzeug­e beginnen.

Kosten entstehen auch für Sonderlösc­hund Einsatzmit­tel oder Ölbindemit­tel. Kleinleist­ungen, wie die Beseitigun­g eines Wespennest­s oder das Öffnen einer Türe mit weniger als drei Einsatzkrä­ften und unter einer Stunde Einsatzdau­er, kosten pro Helfer einen Pauschalbe­trag von 17 Euro.

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