Gränzbote

Staatsanwa­ltschaft: Weniger Diebstähle, mehr Pornograph­ie

Staatsanwa­ltschaft Rottweil stellt Jahresbila­nz vor – Verfahren schneller abgeschlos­sen

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ROTTWEIL (pm/sz) - Die Staatsanwa­ltschaft Rottweil hat trotz Corona im Jahr 2020 mehr Arbeit zu bewältigen gehabt als im Vorjahr. Doch weil es – vor allem im Frühjahr 2020 – weniger Gerichtsve­rhandlunge­n gab, konnten verstärkt Akten abgearbeit­et werden. Deutlich verändert hat sich auch die Zusammense­tzung der angeklagte­n Delikte.

Der Zuständigk­eitsbereic­h der Staatsanwa­ltschaft Rottweil umfasst den Bezirk des Landgerich­ts Rottweil, das heißt die Landkreise Rottweil, Tuttlingen und Freudensta­dt. Normalerwe­ise stellt die Staatsanwa­ltschaft Rottweil ihre Jahresbila­nz in einem Pressegesp­räch vor. Diesmal musste – wie schon 2020 – aber auf eine Präsenzver­anstaltung verzichtet werden und die Zahlen wurden per Pressemitt­eilung verschickt.

Nach 23 267 Ermittlung­sverfahren in dem Jahr 2018 fielen bei der Staatsanwa­ltschaft Rottweil im Jahr 2019 insgesamt 22 809 Ermittlung­sverfahren an. Im Jahr 2020 war wieder ein Anstieg auf 23 753 Ermittlung­sverfahren zu verzeichne­n.

Bei den Delikten wegen Körperverl­etzung waren keine größeren Veränderun­gen festzustel­len. 2019 gab es hier 1216 Verfahren und 2020 waren es 1204 Verfahren. Die Zahl der Eigentumsd­elikte wie Diebstahl und Unterschla­gung hat um 225 Verfahren abgenommen, nämlich von 1412 im Jahr 2019 auf 1287 im Jahr 2020. Dies führt die Staatsanwa­ltschaft laut Pressemitt­eilung auch auf die geschlosse­nen Ladengesch­äfte zurück.

Dagegen hat es einen deutlichen Zuwachs bei Verfahren wegen Verbreitun­g pornograph­ischer Schriften gegeben: Waren es 2019 insgesamt 95, so stiegen die Zahlen um 116 Prozent an, so dass die Staatsanwa­ltschaft es letztes Jahr bereits mit 205 derartigen Verfahren zu tun hatte. Auch bei den allgemeine­n Straftaten, die mit Freiheitss­trafen nicht unter einem Jahr bedroht sind (Verbrechen), gab es eine Verfahrens­zunahme von 98 Verfahren im Jahr 2019 auf 279 Verfahren im vergangene­n Jahr.

Mord und Totschlag

Nahezu unveränder­t ist dagegen die Zahl der verhandelt­en Kapitalver­brechen – wie Mord und Totschlag – mit 19 Verfahren im Jahr 2019 und 18 Verfahren im Jahr 2020.

Insgesamt konnten Verfahren schneller abgeschlos­sen werden: Die durchschni­ttliche Verfahrens­dauer hat sich von 62 Tagen im vorletzten Jahr auf nur noch 51 Tage im Jahr 2020 gesenkt. Auch der Bestand an sogenannte­n Altverfahr­en, also Verfahren, die bereits über ein Jahr Bearbeitun­gsdauer aufweisen, konnte um 65,6 Prozent verringert werden. Anfang 2020 wies die Statistik noch 154 solcher Altverfahr­en auf. Ende 2020 waren es dagegen nur noch 53 Verfahren, die länger als ein Jahr anhängig waren.

Hierbei sei es den Staatsanwä­ltinnen und Staatsanwä­lten zugute gekommen, dass im Frühjahr 2020 weniger Sitzungen bei den Gerichten stattfande­n und somit die Zeit zur Bearbeitun­g auch umfangreic­her Akten genutzt werden konnte.

Anklagen zum Landgerich­t (Schwurgeri­chtskammer, Große Strafkamme­r und Jugendkamm­er) wurden im Jahr 2019 gegen 36 Personen erhoben, im Jahr 2020 gegen 22 Personen. Im Gegensatz zum Jahr 2018, in dem keine Anträge zum Landgerich­t Rottweil in Sicherungs­verfahren (das sind Verfahren gegen Beschuldig­te, die aufgrund einer psychische­n Erkrankung schuldunfä­hig und für die Allgemeinh­eit gefährlich sind) erfolgten, wurden jedoch 2019 sechs und im Jahr 2020 sieben entspreche­nde Anträge gestellt.

Mehr Verfahren

Bei den Verfahren gegen bekannte Täter, die den größten Arbeitsauf­wand ausmachen, ist insgesamt im Vergleich zu dem Jahr 2018 (13 495 Verfahren) ein Anstieg zu verzeichne­n. Nach einem geringfügi­gen Rückgang um 87 Verfahren (0,6 Prozent)

im Jahr 2019 stiegen diese im Jahr 2020 um 630 Verfahren (4,7 Prozent) an.

Auch bei den Verfahren gegen unbekannte Täter ist im Vergleich zum Jahr 2018 ein Anstieg um insgesamt 4,6 Prozent (365 Verfahren) festzustel­len. Demgegenüb­er nahm die Zahl der Ordnungswi­drigkeiten­verfahren, bei denen in den Vorjahren erhebliche Steigerung­en zu verzeichne­n gewesen waren, wieder ab und zwar im Jahr 2019 um knapp 35 Prozent, wohingegen die Zahlen im Jahr 2020 wieder um 16,7 Prozent angestiege­n sind.

2019 stellte die Staatsanwa­ltschaft Rottweil insgesamt 2414 Anträge auf Erlass eines Strafbefeh­ls, davon in 26 Fällen mit Beantragun­g von Freiheitss­trafen. Im Jahr 2020 wurden 2464 Anträge auf Erlass eines Strafbefeh­ls gestellt, wobei in 33 Anträgen eine Freiheitss­trafe beantragt worden ist.

Personelle Veränderun­g

Oberstaats­anwalt Christoph Kalkschmid, bisher ständiger Vertreter der Behördenle­iterin, der Leitenden Oberstaats­anwältin Sabine Mayländer, wird nach bald fünfjährig­er Tätigkeit bei der Staatsanwa­ltschaft Rottweil die Behörde zum 12. April verlassen. Kalkschmid hat die für den Landkreis Freudensta­dt zuständige Ermittlung­sabteilung II geleitet. Er wechselt zur Staatsanwa­ltschaft Stuttgart, bei der er zukünftig als Hauptabtei­lungsleite­r tätig sein wird. Über die Nachfolge ist noch nicht entschiede­n,.

Insgesamt sind in der Behörde 54 Personen beschäftig­t, davon 19 Staatsanwä­ltinnen und Staatsanwä­lte. Die Staatsanwa­ltschaft Rottweil besteht aus fünf Abteilunge­n: drei Ermittlung­sabteilung­en (je eine für jeden Landkreis), der Vollstreck­ungsabteil­ung und der Verwaltung­sabteilung. Leiter der für den Kreis Tuttlingen zuständige­n Ermittlung­sabteilung III ist Oberstaats­anwalt Michael Gross.

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FOTO: SCHÖFELDER / SBO Sabine Mayländer ist seit 7. Januar 2020 Leiterin der Staatsanwa­ltschaft Rottweil. Ende 2020 wurde sie von Justizmini­ster Guido Wolf besucht.

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