Atommüll-Endlager: Vermutlich nicht im Kreis
Verwaltung will Donauversickerung als Naturdenkmal deklarieren
TUTTLINGEN - Kommt der Landkreis Tuttlingen als mögliches Endlager für Atommüll in Frage? Bis zum Jahr 2031 soll laut Gesetz der Standort für ein Endlager für hochradioaktiven Müll gefunden werden. Auch Tuttlingen weist Faktoren auf, die für mögliche Standorte sprechen würden – allerdings sprechen im Landkreis auch viele Kriterien dagegen.
„Insgesamt gibt es drei Phasen, in der die Bundesgesellschaft für Endlagerung prüft, wo die hochradioaktiven Abfälle von Deutschland dauerhaft und sicher gelagert werden könnten“, erläuterte Baudezernent Florian Steinbrenner in der vergangenen Sitzung des Technischen Ausschusses das Verfahren. Dabei werden besonders die ober- und unterirdischen Gesteinsarten unter die Lupe genommen.
„Momentan befinden wir uns noch in der Phase eins. In dieser Phase wurden Teilgebiete festgelegt, um festzustellen, wo überhaupt aufgrund der geologischen Situation ein Endlager möglich wäre“, so Steinbrenner weiter. Etwa 90 Teilgebiete kommen in Deutschland in Frage. Das entspricht einer Fläche von 54 Prozent der gesamten Bundesrepublik. Auch der Landkreis Tuttlingen – aber nur in Teilen. Denn: „Ein großer Teil der Fläche – Richtung Nendingen – ist in einem stärkeren Erdbebengebiet“, erläuterte der Baudezernent. Das Teilgebiet 013, in dem sich auch der Landkreis Tuttlingen befindet, zeichnet sich besonders durch ein sogenanntes kristallines Wirtsgestein aus, erläutert die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in einer Erklärung. Kristalline Wirtsgesteine, wie beispielsweise Granit, zeichnen sich durch hohe Festigkeit und Temperaturbeständigkeit aus. Eine Eigenschaft, die für eine Lagerung der radioaktiven Abfälle sprechen könnte.
In Phase zwei soll die Oberfläche der noch übrig gebliebenen Teilgebiete unter die Lupe genommen werden. „Wir haben uns überlegt, dass wir im Zuge der Phase zwei, den Donauversickerungsbereich als Naturdenkmal ausweisen“, sagte Steinbrenner. Damit wolle die Verwaltung die Besonderheit der Versickerung auch nach außen hin offensichtlich machen. „Natürlich versucht jede Kommune, der ein Endlager drohen könnte, irgendetwas zu unternehmen, um das zu verhindern. Und dadurch ist ja auch diese Idee Naturdenkmal Donauversickerung entstanden. Aber grundsätzlich hätte man das schon viel länger machen können“, sagte Ulrike Martin in der Sitzung.
Die Deklarierung als Naturdenkmal würde vor allem den Uferbereich der Donau betreffen und hätte keine größeren Auswirkungen. Der Bereich sei sowieso nicht bebaubar und es würde dort sowieso keine Bewirtschaftung
stattfinden. „Wir dürfen aber nicht glauben, dass das Naturdenkmal alleine ein Endlager verhindern könnte. Bei der Findung geht es um wissenschaftliche und geologische Fakten und wenn ein Ort gefunden ist, der diese ganzen Fakten komplett erfüllt, spielt ein Naturdenkmal nur eine kleine Rolle“, erklärt Steinbrenner.
Die Entscheidung, welches Gebiet Endlager wird, wird vermutlich noch Jahre dauern. „Meine Einschätzung ist, dass unser Landkreis eher ungeeignet ist“, schätzte Steinbrenner die Lage ein. Dabei bezieht er sich auch auf eine Stellungnahme des Landesamts für Geologie vom Regierungspräsidium Freiburg, die eine erhöhte Erdbebengefahr sieht. Auch, weil damit gerechnet werden kann, dass es in dem Gebiet in den kommenden 120 000 Jahren zwei weitere Eiszeiten geben dürfte. Und „intensive Erosion, insbesondere durch zukünftige Vergletscherungen“, seien ein Ausschlusskriterium für die Endlager. Sollte Tuttlingen doch in Frage kommen, wird in Phase drei das Gestein von Geologen genauer untersucht. Über den endgültigen Standort entscheidet abschließend der Bundestag per Gesetz.
In der Abstimmung empfahl der Technische Ausschuss dem Gemeinderat einstimmig, den Kernbereich der Möhringer Donauversickerung als Naturdenkmal auszuweisen.