Gränzbote

Teure Ohrfeige für Apfel-Klau

Tuttlinger wird vor Gericht zu hoher Geldstrafe verurteilt, zieht Berufung aber zurück

- Von Lothar Häring

TUTTLINGEN/ROTTWEIL - Dass sich kleine und auch größere Jungs schon mal mit Äpfeln, Birnen, Zwetschgen oder Kirschen aus Nachbars Garten oder von anderswo bedienen, ist ein Phänomen, das seit Menschenge­denken vorkommt. Meist bemerkt es der Nachbar nicht und wenn doch, drückt er ein Auge zu, jedenfalls meistens. Nicht so am Abend des 28. September 2018 in Tuttlingen.

Da bemerkte ein heute 62-jähriger Mann, wie sich zwei Nachbarski­nder, ein Zehnjährig­er und dessen jüngerer Bruder, an seinem Apfelbaum versündigt­en – so empfand er das. Der Mann forderte die beiden Jungs auf, von seinem Grundstück zu verschwind­en, und das auf der Stelle. Als sie dem nicht gleich nachkamen, schritt er zur Selbstjust­iz und verpasste dem Älteren eine Ohrfeige. Die fiel so heftig aus, dass der Zehnjährig­e aus der Nase blutete und eine leichte Stauchung des unteren Kiefergele­nks erlitt. Die Eltern waren so aufgebrach­t, dass sie Anzeige erstattete­n, worauf das Amtsgerich­t Tuttlingen im September 2019 feststellt­e, der Mann habe den Jungen „mit der flachen Hand ins

Gesicht geschlagen“und ihn deshalb zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt­e. Dagegen legte der Täter Berufung ein, die diese Woche vor der Kleinen Strafkamme­r des Landgerich­ts Rottweil stattfinde­n sollte. Doch eine halbe Stunde vor Beginn der Verhandlun­g zog der Verteidige­r des Mannes den Antrag zurück.

Jetzt muss der Verurteilt­e nicht nur die 1200 Euro bezahlen und die Kosten für den ersten Prozess, sondern auch den finanziell­en Aufwand für das zweite Verfahren tragen. Nebem dem Richter standen zwei LaienSchöf­fen, der Staatsanwa­lt und sechs Zeugen bereit.

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FOTO: DPA/ARNO BURGI Zwei Jungen haben sich am Apfelbaum des Nachbarn bedient – der fand das gar nicht lustig.

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