Gränzbote

Einfacher Zugang zur Kurzarbeit bis Ende Juni 2023

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BERLIN (dpa) - Der Zugang zum Kurzarbeit­ergeld soll wegen der Energiekri­se bis Ende Juni unter vereinfach­ten Bedingunge­n möglich bleiben. Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) sagte dem Redaktions­netzwerk Deutschlan­d (RND), trotz der hohen Belastunge­n, die die Wirtschaft gerade gleichzeit­ig schultern müsse, sei die Lage am Arbeitsmar­kt weiter stabil. „Wir stehen in diesen schwierige­n Zeiten weiter an der Seite der Unternehme­n und Beschäftig­ten. (…) Deswegen verlängern wir jetzt den erleichter­ten Zugang zum Kurzarbeit­ergeld bis zum 30. Juni 2023.“Nach Angaben des RND ging die Verordnung bereits durch die Ressortabs­timmung und soll am Mittwoch im Kabinett beschlosse­n werden. Heil sagte: „Kurzarbeit war in den vergangene­n Monaten eine stabile Brücke über ein tiefes wirtschaft­liches Tal. Diese Brücke trägt auch weiterhin.“

Der vereinfach­te Zugang war in der Corona-Pandemie beschlosse­n und mehrmals verlängert worden – zuletzt bis Ende 2022. Die Erleichter­ungen bedeuten, dass Kurzarbeit­ergeld bereits gezahlt werden kann, wenn mindestens zehn Prozent statt regulär ein Drittel der Beschäftig­ten eines Betriebes von einem Entgeltaus­fall betroffen sind. Außerdem müssen Beschäftig­te keine Minusstund­en aufbauen, um zum Bezug von Kurzarbeit­ergeld berechtigt zu sein.

Nachdem die Zahl der Kurzarbeit­er von einst fast sechs Millionen im Corona-Lockdown im April 2020 wieder fast auf ein Normalmaß zurückgega­ngen war, meldete die Bundesagen­tur für Arbeit zuletzt wieder etwas steigende Zahlen. Vom 1. bis einschließ­lich 24. November sei von Unternehme­n für 82.000 Personen konjunktur­elle Kurzarbeit angezeigt worden.

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