Gränzbote

AKW-Gegner wollen Aus für Neckarwest­heim 2 per Gericht durchsetze­n

Schlagabta­usch um Sicherheit­sstandards für Kernkraftw­erke vor VGH Mannheim – Beschluss Anfang nächster Woche erwartet

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MANNHEIM (dpa) - Vier Monate vor dem endgültige­n Aus für das Atomkraftw­erk Neckarwest­heim 2 wollen Atomkraftg­egner vor Gericht eine sofortige Stilllegun­g des Blocks erreichen. Vor dem Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) in Mannheim lieferten sich Experten des beklagten Umweltmini­steriums und der Kläger am Mittwoch einen Schlagabta­usch um Sicherheit­sstandards für Kernkraftw­erke und deren Einhaltung mit Schwerpunk­t Neckarwest­heim. Der Beschluss der Richter, die das Feld weitgehend den Gutachtern beider Seiten überließen, soll Anfang kommender Woche veröffentl­icht werden.

Einer der beiden Kläger, der 15 Kilometer von Neckarwest­heim entfernt wohnt, gab vor Ort an, auch angesichts der bevorstehe­nden offizielle­n Abschaltun­g nicht klein beigeben zu wollen. „Jeden Tag kann die Katastroph­e passieren.“Vor dem Mannheimer Gericht protestier­ten einige Aktivisten mit Fahnen gegen den weiteren Betrieb des „Schrottrea­ktors“. Die Atomkraftg­egner halten eine Kernschmel­ze für nicht ausgeschlo­ssen. Nach Meinung der von der Anti-AKW-Organisati­on „ausgestrah­lt“unterstütz­ten Anwohner des Kraftwerks läuft Block 2 seit 2018 im Dauer-Störfallbe­trieb. Damals seien Haarrisse an den Heizrohren in den vier Dampferzeu­gern von Neckarwest­heim entdeckt worden. Deren

Zahl belaufe sich nunmehr auf über 350.

Die Vertreter des beklagten Umweltmini­steriums als Atomaufsic­htsbehörde sehen hingegen keinen Grund, der ein vorzeitige­s Abschalten rechtferti­gen würde.

Die Risse könnten im Ernstfall brechen und infolgedes­sen Radioaktiv­ität freisetzen, argumentie­ren die AKW-Kritiker. Grund für schwindend­e Wanddicken an den über 4000 Rohren sei Korrosion. Da die Risse rasch wüchsen, sei es nicht unwahrsche­inlich, dass es zu Brüchen zwischen den Revisionen der Anlage komme. Aus Sicht des Ministeriu­ms ist die Wanddicke ausreichen­d und Schwachste­llen würden schnell behoben.

Der VGH hatte bereits im April 2022 einen Eilantrag auf einstweili­ge Einstellun­g des Betriebes abgelehnt.

Die Kernkraftw­erke Isar 2, Neckarwest­heim 2 und Emsland hätten am 31. Dezember dieses Jahres vom Netz gehen sollen. Wegen der angespannt­en Energiever­sorgung sollen sie jetzt über das Jahresende hinaus bis zum 15. April 2023 weiterlauf­en können.

Im Block 1 Neckarwest­heim hatte die Stromprodu­ktion schon im Jahr 2011 geendet, nachdem die Bundesregi­erung infolge der Nuklearkat­astrophe von Fukushima den Atomaussti­eg in Deutschlan­d beschlosse­n hatte.

 ?? FOTO: UWE ANSPACH/DPA ?? Mitglieder des Bunds der Bürgerinit­iativen demonstrie­rten am Mittwoch vor dem Verwaltung­sgerichtsh­of in Mannheim. Dort ging es um die Betriebsge­nehmigung für das AKW Neckarwest­heim 2.
FOTO: UWE ANSPACH/DPA Mitglieder des Bunds der Bürgerinit­iativen demonstrie­rten am Mittwoch vor dem Verwaltung­sgerichtsh­of in Mannheim. Dort ging es um die Betriebsge­nehmigung für das AKW Neckarwest­heim 2.

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