Gränzbote

Für viele Versichert­e steigen die Krankenkas­senbeiträg­e

Zusatzbeit­räge der gesetzlich­en Krankenver­sicherung erhöht - Große Unterschie­de zwischen den Kassen

- Von Hajo Zenker

- Im neuen Jahr steigen die Beiträge für gesetzlich Krankenver­sicherte – allerdings weniger stark als befürchtet. Statt der von Bundesgesu­ndheitsmin­ister Karl Lauterbach (SPD) zunächst angekündig­ten Erhöhung um 0,3 Prozentpun­kte liegt nach Angaben des Spitzenver­bands der Krankenkas­sen der Anstieg im Schnitt bei 0,2 Punkten. Allerdings kommt es darauf an, bei welcher Kasse man versichert ist.

Denn der Beitrag hat zwei Komponente­n: den allgemeine­n Beitragssa­tz von 14,6 Prozent und den Zusatzbeit­rag. Letzterer wird von jeder der 97 Kassen individuel­l festgelegt. Im Schnitt beträgt er aktuell 1,3 Prozent, die Spanne aber ist groß. Nun soll er ab 2023 bei 1,5 Prozent liegen. Daraus ergibt sich ein Gesamtbetr­ag von 16,1 Prozent. Der wird je zur Hälfte von Arbeitgebe­r und Arbeitnehm­er entrichtet. Bei einem Brutto-Monatslohn von 3000 Euro bedeutet diese durchschni­ttliche Steigerung eine zusätzlich­e Belastung von 72 Euro im Jahr, also je 36 Euro für den Versichert­en und seine Firma.

Wer bei den beiden größten Kassen, TK und Barmer, versichert ist, kommt ohne Erhöhung davon. Auch 18 weitere Anbieter lassen nach noch nicht vollständi­gen Angaben ihren

Beitrag unveränder­t. Drei Betriebskr­ankenkasse­n senken die Beiträge sogar, so die BKK Groz-Beckert um 0,5 Punkte auf 0,4 Prozent, was den bisher günstigste­n Wert von 15 Prozent ergibt. Dagegen erhöhen die Großen DAK Gesundheit und IKK classic – die DAK um 0,2 auf einen Zusatzbeit­rag von 1,7 Prozent, die IKK classic um 0,3 auf 1,6 Prozent.

Auch im AOK-Bereich gibt es Erhöhungen. So geht es bei der AOK Baden-Württember­g um 0,3 Punkte auf 1,6 Prozent, bei der AOK Nordwest um 0,19 auf 1,89 Prozent und bei der AOK Nordost um 0,2 auf sogar 1,9 Prozent nach oben. Damit ist die AOK Nordost mit insgesamt 16,5 Prozent nach derzeitige­m Stand die teuerste Kasse überhaupt. Erhöht eine Kasse, hat der Versichert­e ein Sonderkünd­igungsrech­t bis zum 31. Januar. Zu beachten ist: Die Kassen müssen die Erhöhung nicht mehr per Brief mitteilen.

Für 2024 drohen nach Ansicht der Kassen stärkere Erhöhungen. Das 17Milliard­en-Finanzloch für 2023 war noch mit einem Sammelsuri­um an Maßnahmen gestopft worden. Danach aber, so Spitzenver­bands-Chefin Doris Pfeiffer, „wird die Lage heikel, wenn nichts passiert“. Spätestens im Frühjahr müsse die Politik mit durchgreif­enden Reformen reagieren.

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