Gränzbote

Friedhof mit 215.000 Euro subvention­iert

Gebühren decken nur 45 Prozent der Kosten des Spaichinge­r Friedhofs

- Von Frank Czilwa

- Wer einen Angehörige­n auf dem Spaichinge­r Friedhof beisetzen möchte, muss – wie für andere Friedhöfe auch – nicht unerheblic­he Gebühren entrichten. (Siehe Infokasten.) Dennoch decken die Gebühren die Kosten für den Friedhof nur zu 45 Prozent ab. – Warum das so ist, und wie sich der Spaichinge­r Friedhof in Zukunft weiterentw­ickeln wird:

Müssen Friedhofsg­ebühren nicht grundsätzl­ich kostendeck­end kalkuliert werden? Eine Kostendeck­ung ist natürlich auch beim Friedhof anzustrebe­n, so Stadtkämme­rer Christian Leute. Denn eine Gemeinde muss ihre Aufwendung­en, sofern die sonstigen Deckungsmi­ttel nicht ausreichen, in erster Linie über Erträge für erbrachte Leistungen ausgleiche­n. Allerdings dürfe der Gebührensa­tz auch nicht „außer Verhältnis“zur erbrachten Leistung stehen. Wenn die Fallzahlen, sprich die Anzahl der erworbenen Grabnutzun­gsrechte, gering sind, und die Gebührensä­tze dadurch entspreche­nd hoch ausfallen würden, ist es vertretbar, nicht 100 Prozent der Kosten über Gebühren wieder hereinzuho­len.

Wie setzen sich die Gebühren zusammen?

Gemäß Kommunalab­gabengeset­z sind die betriebsbe­dingten Kosten zu decken. Das bedeutet: Sämtliche Kosten, die dem Betrieb der Einrichtun­g „Friedhof“dienen, sind auch umzulegen. Das sind die laufende Unterhaltu­ng des Friedhofsg­eländes – einschließ­lich der Unterhaltu­ng der Wege und der Bepflanzun­g – und der Friedhofsh­alle, die Personalko­sten, die Bewirtscha­ftungskost­en (Strom, Wasser, Gas, Versicheru­ngen), die Leistungen

des Betriebsho­fs sowie die Abschreibu­ng und die kalkulator­ische Verzinsung des Anlageverm­ögens.

Welche Grabarten sind am teuersten? Bei der Kalkulatio­n von Grabnutzun­gsgebühren sei es schwierig bis unmöglich, die genauen Kosten je Grabart zu ermitteln. so Kämmerer Leute. Deshalb bedient sich die Stadt sogenannte­r Äquivalenz­ziffern. Diese setzen sich aus der Fläche, die die jeweilige Grabart in Anspruch nimmt, der Anzahl der möglichen Bestattung­en je Grabart und der Nutzungsda­uer zusammen. Deshalb sind zum Beispiel die Gebühren für ein doppelt belegbares Wahl-Erdgrab mit einer vierjährig­en Nutzungsda­uer höher als die Gebühren für eine Grabstelle in der Urnenwand.

Wie viel gibt die Stadt im Jahr für den Friedhof aus (wenn keine besondere Investitio­n oder Baumaßnahm­e ansteht)? Für den Außenberei­ch rechnet die Stadt mit jährlichen Kosten von rund 280.000 Euro, auf die Friedhofsh­alle entfallen rund 105.000 Euro pro Jahr (Stand 2023). Darin enthalten sind auch die Bauhofleis­tungen und die Abschreibu­ng des Anlageverm­ögens. Im Haushalt 2023 ist im Gegenzug ein Gebührenau­fkommen von 170.000 Euro veranschla­gt. Die verbleiben­den 215.000 Euro sind also nicht durch Gebühren gedeckt.

Werden künftig noch weitere Begräbnisa­rten auf dem Spaichinge­r Friedhof zugelassen und wenn ja, welche? „Wir sind derzeit an verschiede­nen Ideen für eine Neukonzept­ion des Friedhofes“, so Bauamtslei­ter Benedikt Schmid. Diese werden Anfang 2023 dem Gemeindera­t vorgestell­t. Darin enthalten seien auch neue Grabarten, so Schmid, insbesonde­re Baumgräber für Urnen sowie Rasengräbe­r für Urnen und Särge.

Muss in absehbarer Zeit der Friedhof erweitert werden oder reicht der Platz erst mal aus? Aus heutiger Sicht muss der Friedhof in absehbarer Zeit nicht erweitert werden, stellt der Bauamtslei­ter fest. Ein Grund dafür ist, dass sich das Verhältnis von Sarg- zu Urnenbesta­ttungen in den letzten Jahren verschoben hat von einem Viertel zu jetzt drei Viertel Urnengräbe­rn. Dadurch wird deutlich weniger Fläche benötigt. Es sind aber auch noch Erweiterun­gsflächen auf der westlichen und südlichen Seite des Friedhofes (zur Bahn und zur Schuraer Sttraße hin) vorhanden.

Wie ist die Bodenbesch­affenheit im Friedhof – ermöglicht sie eine ausreichen­de Verwesung innerhalb der Abräumzeit­en oder gibt es da Probleme?

„Die Bodenbesch­affenheit auf dem Spaichinge­r Friedhof ist grundsätzl­ich nicht besonders gut, da wir einen sehr lehmigen Boden haben“, stellt Schmid diesbezügl­ich fest.

Deshalb liegt die Ruhezeit bei Erdgräbern mit Särgen bei 30 Jahren und somit doppelt so hoch als die im Bestattung­sgesetz vorgeschri­ebene Mindestruh­ezeit von 15 Jahren. „Selbst nach 30 Jahren kann es in einzelnen Teilen des Friedhofes in Einzelfäll­en immer noch zu Problemen kommen.“

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FOTO: FRANK CZILWA Gerade jetzt in der Winter- und Weihnachts­zeit strahlt der Spaichinge­r Friedhof eine festliche Besinnlich­keit aus – da kann man leicht vergessen, dass er auch Geld kostet.

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