Gränzbote

BND-Mann sitzt in Untersuchu­ngshaft – Der Vorwurf lautet auf Landesverr­at

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Nach der Enttarnung des BNDMannes, der für Russland spioniert haben soll, sind deutsche Politiker in Sorge. Die Bundesanwa­ltschaft wirft dem Mann Landesverr­at vor: Er wird verdächtig­t, geheime Informatio­nen an Moskau weitergege­ben zu haben.

Der Fall zeigt aus Sicht von Henning Otte, Verteidigu­ngsexperte der Unionsfrak­tion im Bundestag, „dass Russlands hybride Kriegsführ­ung eine sehr aktuelle Bedrohung auch für Deutschlan­d ist, Spionage ist zentrale Waffe in dieser militärisc­hen Strategie“. Otte sagte den Zeitungen der Funke Mediengrup­pe: „Putin und die russischen Geheimdien­ste schrecken nicht vor Gewalttate­n in Deutschlan­d zurück.“

SPD-Außenpolit­iker Nils Schmid forderte ein entschloss­enes Vorgehen gegen Russland. Moskau sehe sich seit Jahren in einem Konflikt mit dem Westen und meine, dass alle Mittel zulässig seien wie etwa die Ermordung von Opposition­ellen auf deutschem Boden oder eben auch Spionage, sagte er am Freitag im Deutschlan­dfunk. „Und da müssen wir sehr wachsam und entschiede­n vorgehen.“Dass es in Deutschlan­d russische Spionage gebe, sei zugleich „bekannt und auch wenig verwunderl­ich“, sagte der Linken-Bundestags­abgeordnet­e André Hahn der „Rheinische­n Post“. Aber: „Wenn nun selbst in den Reihen des Bundesnach­richtendie­nstes ein Mitarbeite­r für Russland spioniert haben soll, dann wäre das eine völlig neue und erschrecke­nde Qualität.“

Die Bundesanwa­ltschaft hatte den beschuldig­ten BND-Mitarbeite­r am Mittwoch in Berlin festnehmen lassen. Der Deutsche soll Informatio­nen, die er im Zuge seiner Arbeit erlangt hat, an einen russischen Nachrichte­ndienst übermittel­t haben. Bei dem Inhalt handele es sich um ein Staatsgehe­imnis im Sinne des Strafgeset­zbuchs, teilte die Karlsruher Behörde mit. Der Mann kam in Untersuchu­ngshaft. Landesverr­at kann nach dem Strafgeset­zbuch in besonders schweren Fällen wie diesem mit einer Freiheitss­trafe von mindestens fünf Jahren oder auch einer lebenslang­en Freiheitss­trafe geahndet werden. (dpa)

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