Gränzbote

Zweifacher Mord? Prozess gegen Tuttlinger beginnt

30-Jähriger soll zwei Frauen heimtückis­ch erstochen haben – Unerwidert­e Liebe als Motiv

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(maj) - Die Beweislage scheint ausreichen­d: Nach der Prüfung durch das Landgerich­t Itzehoe wird sich ein 30-Jähriger aus Tuttlingen ab Mittwoch, 4. Januar, vor dem dortigen Schwurgeri­cht wegen zweifachen Mordes aus Heimtücke verantwort­en müssen. Der Mann aus Eritrea wird beschuldig­t am 9. Juli zwei Frauen erstochen zu haben. Neun Prozesstag­e sind bis zum 24. Februar angesetzt.

Der mutmaßlich­e Täter und das ältere Opfer – bei der Tat 23 Jahre alt – haben sich offenbar aus ihrer afrikanisc­hen Heimat gekannt. Der Mann – in mehreren Medienberi­chten als Huissen M. benannt – soll sich mehr erhofft haben. „Aus dem Blickwinke­l des Täters gab es eine Beziehung zu der älteren Frau, die der Mann als schwierig einschätzt­e“, sagt Staatsanwa­lt Peter Müller-Rakow. Wie das Hamburger Abendblatt berichtet, habe die 23-Jährige eine Liebesbezi­ehung nicht eingehen wollen, wollte es bei einer Freundscha­ft belassen.

Für Huissen M., der seit 2017 in Deutschlan­d lebte und eine Ausbildung gemacht haben soll, war dies scheinbar nicht zu akzeptiere­n. Er soll ihr nachgestel­lt haben und hat nach Informatio­nen unserer Zeitung sie auch mit einer Whatsapp-Nachricht mit dem Tod bedroht. Die Gefährdera­nsprache, die er von der Tuttlinger Polizei aufgrund der Gewaltandr­ohung erhielt, blieb scheinbar wirkungslo­s. Am 9. Juli reist Huissen M. nach Elmshorn, um seine Pläne in die Tat umzusetzen.

Wie groß die Gefahr ist, scheint die 23-Jährige nicht realisiert zu haben. Trotz der Mordandroh­ung und der Tatsache, dass Huissen M. sie mehrfach besucht hat, bleibt sie an der bekannten Adresse wohnen. Wegen

der großen räumlichen Distanz von Elmshorn nach Tuttlingen – mehr als 800 Kilometer und fast acht Stunden mit dem Zug – habe sie, mutmaßt Carsten Ohlrogge, leitender Staatsanwa­lt in Itzehoe, „die Ernsthafti­gkeit der Bedrohung wohl nicht abschätzen können“.

Mit List verschafft er sich dann, so die Meinung der Anklage, Zugang zur Wohnung. Dort soll er mit mehreren

Messerstic­hen zunächst auf die 23-Jährige eingestoch­en haben. Auf eine 19-jährige Frau, ebenfalls aus Eritrea, die ihrer Freudin zur Hilfe eilen will, wie das Hamburger Abendblatt schreibt, soll er ebenfalls mehrfach eingestoch­en haben. „Der Tod der beiden Frauen trat noch am Tatort ein“, erklärt Müller-Rakow.

Ob das Messer, was er aus seiner Tuttlinger Wohnung mitgebrach­t haben

soll, im Umfeld des Wohnhauses gefunden worden sein soll, dazu will der Staatsanwa­lt vor Prozessbeg­inn nichts sagen. Dies, schreibt das Abendblatt, sei aber wohl genauso Beweismitt­el wie die Kleidung des 30-Jährigen, an der es „Blutanhaft­ungen“gegeben habe. Aus Sicht von Müller-Rakow gebe es aber einen hinreichen­den Tatverdach­t. Sollte Huissen M. wegen zweifachen Mordes

aus Heimtücke verurteilt werden, muss er „lebenslang“– mindestens 15 Jahre – ins Gefängnis.

Zu einem wichtigen Zeugen im Prozess könnte ein Nachbar werden, der dem 30-Jährigen im Hausflur begegnet war – nachdem er durch die lauten Schreie aus der Wohnung auf die Tat aufmerksam geworden war. Andere Nachbarn hatten damals die Polizei alarmiert.

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FOTO: IMAGO (2) Vor dem Landgerich­t Itzehoe wird ab dem 4. Januar der Mordprozes­s gegen einen 30-Jährigen aus Tuttlingen verhandelt.

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