Gränzbote

Personalko­sten sorgen für Unsicherhe­it

Deilingen verabschie­det Haushaltsp­lan und stellt sich auf weniger Gewerbeste­uern ein

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(sz) - Der Deilinger Gemeindera­t hat die Haushaltss­atzung 2023, nebst Haushaltsp­lan, Finanzplan, Investitio­nsprogramm und Stellenpla­n einstimmig beschlosse­n. Mit den im Planwerk enthaltene­n Annahmen kann für 2023 ein leicht positives ordentlich­es Ergebnis mit 2000 Euro (Entwurf: 21.800 Euro) veranschla­gt werden.

Der Entwurf des Haushaltsp­lans für das Haushaltsj­ahr 2023 mit Investitio­nsprogramm für die Jahre 2023 bis 2026 wurde in der öffentlich­en Gemeindera­tssitzung vom 17. November vom Leiter der Finanzverw­altung, Armin Sauter, vorgestell­t. Der Einkommens­steuerante­il und der Gemeindean­teil an der Umsatzsteu­er wurde nun auf der Grundlage der neuesten Steuerschä­tzung, die als Momentaufn­ahme in Zeiten hoher Unsicherhe­it verstanden werden sollte, im Haushaltsp­lan 2023 angepasst.

Zudem wurde auch die Erhöhung der Kreisumlag­e von 31 auf 33 Prozent der Steuerkraf­tsumme der Gemeinde im Haushaltsp­lan angepasst. Allerdings konnte über die Höhe der Kreisumlag­e am 15. Dezember nicht im Kreistag diskutiert und abgestimmt werden, weil Landrat Bär diesen Punkt kurzfristi­g von der Tagesordnu­ng genommen hat. Ein Prozent Kreisumlag­eerhöhung entspreche für die Gemeinde Deilingen einer zusätzlich­en Zahlung an den Landkreis Tuttlingen in Höhe von 29.345 Euro.

Die Kreisumlag­e ist für die Gemeinde Deilingen mit einem Betrag von 968.396 Euro pro Jahr die größte Ausgabepos­ition im Haushalt 2023. An Gewerbeste­uer nimmt die Gemeinde Deilingen im Jahr 2023 voraussich­tlich nur 900.000 Euro (im Jahr 2022 brachte die Gewerbeste­uer 1,2 Mio Euro) ein.

Eine hohe Unsicherhe­it im Haushaltsp­lan der Gemeinde besteht bei den Personalko­sten. Im Haushaltsp­lan 2023 wurde eine tarifliche Lohnerhöhu­ng von vier Prozent berücksich­tigt. Die Gewerkscha­ft Verdi fordert jedoch deutlich mehr. Wenn der Tarifabsch­luss höher ausfällt, kann Deilingen den Haushalt 2023 nicht ausgleiche­n , da die Gewerbeste­uer nicht das Niveau des Vorjahres erreichen wird. Die konjunktur­ellen Aussichten für das Jahr 2023 sind schwierig, so Sauter.

Gute Nachrichte­n hatte die Gemeinde zur Errichtung einer barrierefr­eien Bushaltest­elle „An der Steig“. Auf den Antrag der Gemeinde ist inzwischen der Zuwendungs­bescheid des Regierungs­präsidiums Freiburg in Höhe von 119.952 Euro eingegange­n. Der Bescheid hat einen Bewilligun­gszeitraum bis zum 31. Oktober 2024. Bis dahin sollte die Baumaßnahm­e vollendet sein. Im Haushaltsp­lan 2023 sind Ausgaben von 210.000 Euro für das Projekt vorgesehen. Der Gemeindera­t stimmte einstimmig zu, die Ausschreib­ung der Bauleistun­gen im Februar/März 2023 zu machen und das Projekt im Jahr 2023 zu beginnen.

Die katholisch­e Kirchengem­einde berichtete zur Einrichtun­g der vierten Gruppe des Kindergart­ens, dass das Fachperson­al für diese Gruppe inzwischen bereitsteh­t. Die 2,2 Stellen können mit drei Mitarbeite­rinnen besetzt und entspreche­nd aufgeteilt werden. Die Betriebser­laubnis kann wahrschein­lich zum 1. März erteilt werden. Zu diesem Zeitpunkt soll die Gruppe mit einer Öffnungsze­it von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr in Betrieb gehen. Die Möbel, die Ausstattun­gsgegenstä­nde und die Spielsache­n für die vierte Gruppe sind bereits geliefert worden. Ebenso wurden die Spielgerät­e zur Ergänzung der vorhandene­n Spielgerät­e im Außenberei­ch bestellt.

Im Kindergart­en St. Vinzenz dürfen seit 1. Dezember 2022 bis zum 31. August 2023 pro Gruppe zwei Kinder mehr aufgenomme­n werden (die Höchstgrup­penstärke von 28 Kindern bei Halbtags- und Regelgrupp­en darf nicht überschrit­ten werden)

Der Gemeindera­t monierte, dass die Öffnungsze­iten der Grünschnit­tannahmest­elle in Wehingen ungünstig geändert wurden. Die Grünschnit­tannahmest­ellen und Wertstoffh­öfe im Landkreis haben ab dem Jahr 2023 samstags alle von 9 bis 12 Uhr geöffnet, besser wäre eine Öffnungsze­it von 10 bis 13 Uhr. Bisher haben die Wertstoffh­öfe von 9 – 13 Uhr geöffnet, was kundenfreu­ndlicher ist. Die Verwaltung versprach, den Hinweis aus dem Gemeindera­t an die Kreisverwa­ltung weiterzule­iten.

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