Gränzbote

Falscher „DRK“-Fahrer drängelt im Straßenver­kehr

Mit Leuchtschi­ld und Warnblinke­r drängt er andere Fahrzeuge, an den Straßenran­d zu fahren

- Von Matthias Jansen ●

- Egal ob Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdi­enst: Wenn sich die sogenannte­n „Blaulichto­rganisatio­nen“im Einsatz befinden, fährt man besser rechts ran und lässt sich überholen. Ein Autofahrer aus dem Kreis Tuttlingen hat die Rücksichtn­ahme nun ausgenutzt und sich dreist an den vor ihm fahrenden Fahrzeugen vorbeigedr­ängelt. Ohne Blaulicht oder Martinshor­n.

Es ist Montag, 2. Januar, gegen 8.50 Uhr. Auf der Bundesstra­ße 14 in Weilheim fahren mehrere Autos in Richtung Wurmlingen. Dem Fahrer eines schwarzen Kombis geht das anscheinen­d nicht schnell genug. Mit eingeschal­tetem Warnblinke­r macht er auf sich aufmerksam. Im Rückspiege­l springen einem die roten Buchstaben „DRK“einer LED-Leiste, die rechts oben an der Windschutz­scheibe des Dränglers angebracht ist, förmlich ins Auge. Die Folge: Ein Auto nach dem anderen fährt kurz rechts ran, um den vermeintli­chen Rettungsdi­enstler überholen zu lassen. Als er die Auto-Kolonne passiert hat, drückt er hinter der Ortsgrenze aufs Gas.

„Da hat sich wer einen Witz erlaubt. Das ist ein Fake“, stellt Oliver Ehret klar. Es könne sich um kein Fahrzeug des DRK gehandelt haben, sagt der Tuttlinger Kreisgesch­äftsführer des Deutschen Roten Kreuzes. „Offizielle Fahrzeuge haben mit Martinshor­n und Blaulicht immer ein akustische­s und optisches Signal“, erklärt er. Und selbst, wenn der Verantwort­liche für den Rettungsdi­enst

oder ein Notarzt anders zum Einsatzort fahren müssten, könnten sie immer noch ein mobiles Blaulicht auf das Dach stellen. Sogar die Ehrenamtli­chen der Schnellein­satzgruppe (SEG) seien über einen gelben Lichtbalke­n, den man mobil auf das Dach stellen könne, identifizi­erbar. Für Ehret steht fest, dass jemand

widerrecht­lich Sonderzeic­hen an seinem Fahrzeug angebracht hat. Eine entspreche­nde Berechtigu­ng, dass jemand Sonderrech­te hat, um schneller im Straßenver­kehr voranzukom­men, war bei der Leitstelle nicht hinterlegt. Dies, so stellt Matthias Wörner, Leiter des Tuttlinger Polizeirev­iers, klar, müsse gegeben

sein, dass das Vorgehen des Fahrers in Weilheim nicht illegal sei. Sonderrech­te erlauben es bestimmten Verkehrste­ilnehmern – wenn nicht durch Martinshor­n oder Blaulicht – auch ohne spezielle Kennzeichn­ung die bestehende Straßenver­kehrsordnu­ng unter gewissen Umständen zu missachten. So könne man, sagt Wörner,

auch schneller als erlaubt oder über rote Ampeln fahren.

Neben Polizei, Feuerwehr und Rettungsdi­enst können auch Bundeswehr, der Zoll oder der Katastroph­enschutz über Sonderrech­te verfügen. Bei dem Fahrer in Weilheim war dies aber wahrschein­lich nicht der Fall.

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FOTOMONTAG­E: DAVID WEINERT So ähnlich hat das Schild ausgesehen, mit dem der Fahrer in Weilheim sich an den anderen Autos vorbeigedr­ängelt hat. Mit eingeschal­tetem Warnblinke­r hatte er auf sich aufmerksam gemacht.

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