Falscher „DRK“-Fahrer drängelt im Straßenverkehr
Mit Leuchtschild und Warnblinker drängt er andere Fahrzeuge, an den Straßenrand zu fahren
- Egal ob Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdienst: Wenn sich die sogenannten „Blaulichtorganisationen“im Einsatz befinden, fährt man besser rechts ran und lässt sich überholen. Ein Autofahrer aus dem Kreis Tuttlingen hat die Rücksichtnahme nun ausgenutzt und sich dreist an den vor ihm fahrenden Fahrzeugen vorbeigedrängelt. Ohne Blaulicht oder Martinshorn.
Es ist Montag, 2. Januar, gegen 8.50 Uhr. Auf der Bundesstraße 14 in Weilheim fahren mehrere Autos in Richtung Wurmlingen. Dem Fahrer eines schwarzen Kombis geht das anscheinend nicht schnell genug. Mit eingeschaltetem Warnblinker macht er auf sich aufmerksam. Im Rückspiegel springen einem die roten Buchstaben „DRK“einer LED-Leiste, die rechts oben an der Windschutzscheibe des Dränglers angebracht ist, förmlich ins Auge. Die Folge: Ein Auto nach dem anderen fährt kurz rechts ran, um den vermeintlichen Rettungsdienstler überholen zu lassen. Als er die Auto-Kolonne passiert hat, drückt er hinter der Ortsgrenze aufs Gas.
„Da hat sich wer einen Witz erlaubt. Das ist ein Fake“, stellt Oliver Ehret klar. Es könne sich um kein Fahrzeug des DRK gehandelt haben, sagt der Tuttlinger Kreisgeschäftsführer des Deutschen Roten Kreuzes. „Offizielle Fahrzeuge haben mit Martinshorn und Blaulicht immer ein akustisches und optisches Signal“, erklärt er. Und selbst, wenn der Verantwortliche für den Rettungsdienst
oder ein Notarzt anders zum Einsatzort fahren müssten, könnten sie immer noch ein mobiles Blaulicht auf das Dach stellen. Sogar die Ehrenamtlichen der Schnelleinsatzgruppe (SEG) seien über einen gelben Lichtbalken, den man mobil auf das Dach stellen könne, identifizierbar. Für Ehret steht fest, dass jemand
widerrechtlich Sonderzeichen an seinem Fahrzeug angebracht hat. Eine entsprechende Berechtigung, dass jemand Sonderrechte hat, um schneller im Straßenverkehr voranzukommen, war bei der Leitstelle nicht hinterlegt. Dies, so stellt Matthias Wörner, Leiter des Tuttlinger Polizeireviers, klar, müsse gegeben
sein, dass das Vorgehen des Fahrers in Weilheim nicht illegal sei. Sonderrechte erlauben es bestimmten Verkehrsteilnehmern – wenn nicht durch Martinshorn oder Blaulicht – auch ohne spezielle Kennzeichnung die bestehende Straßenverkehrsordnung unter gewissen Umständen zu missachten. So könne man, sagt Wörner,
auch schneller als erlaubt oder über rote Ampeln fahren.
Neben Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst können auch Bundeswehr, der Zoll oder der Katastrophenschutz über Sonderrechte verfügen. Bei dem Fahrer in Weilheim war dies aber wahrscheinlich nicht der Fall.