Der Fall Ballweg
Michael Ballweg ist Gründer der Bewegung „Querdenken-711“, nach deren Vorbild sich bundesweit Proteste gegen die Corona-Schutzmaßnahmen formierten. Sie riefen immer wieder zu Demonstrationen auf, 2021 kamen dabei zum Teil nach Polizeiangaben mehr als 10.000 Protestierende zusammen. Ballweg sitzt seit dem 29. Juni 2022 in Stuttgart in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen versuchten gewerbsmäßigen Betrugs und wegen Geldwäsche. Ballweg soll laut der Ermittler 2020 durch öffentliche Aufrufe
Geld eingeworben und über die beabsichtigte Verwendung getäuscht haben. Laut Deutscher Presse-Agentur geht es nach Angaben aus Justizkreisen bei beiden im Raum stehenden Delikten jeweils um eine mittlere sechsstellige Summe. Ballwegs Anwälte haben mehrfach versucht, die Untersuchungshaft ihres Mandanten zu beenden, scheiterten dabei aber wiederholt vor Gericht.
Das Amtsgericht Stuttgart lehnte die Entlassung aus dem Gefängnis nach einer erneuten mündlichen Haftprüfung am Mittwoch ab, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft bestünden weiter. Außerdem hätten die Behörden zügig ermittelt und damit nicht gegen das sogenannte Beschleunigungsgebot verstoßen. Es sieht vor, dass Untersuchungshaft in der Regel nach sechs Monaten endet, wenn bis dahin der Prozess gegen ihn nicht begonnen hat oder der Beschuldigte auf freien Fuß kommt.
Ballwegs Verteidiger wollen dagegen nun gegebenenfalls Verfassungsbeschwerde einlegen. Argumente und Nachweise der Verteidigung seien erneut vollständig ignoriert worden. „Auch hat der Beschuldigte keine Akteneinsicht erhalten, sodass eine ordnungsgemäße vorherige Stellungnahme für ihn nicht möglich war.“Der Landesverfassungsschutz beobachtet die „Querdenken“-Bewegung seit dem Frühjahr 2021, nachdem sie sicherheitsgefährdende und demokratiefeindliche Bestrebung festgestellt hat. Die Gruppierung steht im Verdacht, in Teilen verfassungsfeindliche Ansichten zu artikulieren, (tja)