Unverschuldet in Geldnot
Betroffene finden Hilfe bei Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbänden und Stiftungen
(dpa) - Von jetzt auf gleich ist nichts mehr, wie es war: Ein Verkehrsunfall oder eine plötzlich auftretende Krankheit können Menschen unverhofft aus der Bahn werfen. Für Betroffene und ihre Angehörigen kann das nicht zuletzt auch ein finanzielles Desaster sein. Dann ist es gut zu wissen: Es gibt weitere Unterstützungsoptionen.
In vielen Notlagen helfen beispielsweise Kirchengemeinden vor Ort. „Viele von ihnen kooperieren in solchen Fällen mit Wohlfahrtsverbänden wie der Caritas oder der Diakonie, die Mittel oftmals bei Stiftungen beantragen können“, sagt Christoph Zerhusen von der Verbraucherzentrale NRW.
Weitere Anlaufstellen für Privatleute, die unverschuldet in wirtschaftlicher Bedrängnis sind, können Schuldnerberatungsstellen sein. „Manche von ihnen geben Tipps, welche Stiftungen Unterstützung bieten“, sagt Zerhusen.
Hilfe gibt es übrigens auch, wenn Menschen zum Beispiel ihre Energierechnung nicht mehr bezahlen können. „In einigen Städten wie etwa Berlin oder Hamburg wird es für solche Fälle voraussichtlich in Kürze einen Härtefallfonds geben“, so der Verbraucherschützer. Er rät, sich nach Angeboten in der jeweiligen Stadt zu erkundigen. Das geht im Internet etwa mit den Suchbegriffen „Energierechnung“, „Härtefallfonds“und dem Namen der Stadt.
Wie viele Stiftungen in Deutschland helfen, darüber gibt es keine
Übersicht. Um konkrete Stiftungen zu finden, können Betroffene auf der Website des Bundesverbands die Stiftungssuche nutzen. „Am besten das Stichwort „Einzelfallhilfe“eingeben“, so die Sprecherin. Beispielhaft fünf Stiftungen, die Menschen in unverschuldeter Not helfen:
Hans-Rosenthal-Stiftung:
Die Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, Menschen nach Schicksalsschlägen und Unglücksfällen schnell und unbürokratisch zu helfen und damit eine akute Notlage entweder zu beseitigen oder zumindest zu lindern.
Zu den Voraussetzungen: Betroffene können ihre Bedürftigkeit nicht durch Eigenanstrengungen überwinden und eine baldige finanzielle Hilfe von anderer Seite ist nicht zu erwarten.
Ob und in welchem Umfang die Stiftung hilft, entscheiden Vorstand und Kuratorium.
Ernst-Prost-Stiftung: Wer als Privatperson finanzielle Hilfe benötigt, muss sich an eine Hilfseinrichtung der Wahl wenden. Diese Organisation stellt dann für die Privatperson einen Antrag auf Unterstützung bei der Ernst-Prost-Stiftung.
Zu den Organisationen, die Anträge stellen können, zählen neben Caritas und Diakonie etwa das Rote Kreuz, die Lebenshilfe, die eigene Kirchengemeinde, Mobil mit Behinderung oder andere gemeinnützige soziale Dienste.
ADAC-Stiftung: An die ADAC Stiftung können sich alle wenden, die infolge eines Unfalls körperlich oder geistig beeinträchtigt sind. Ziel ist es, bedürftige Unfallopfer dabei zu unterstützen, dass sie mobil bleiben oder es wieder werden.
Die Stiftung gewährt Zuschüsse etwa für den behindertengerechten Umbau der Wohnung oder des Autos, den Kauf von Rollstühlen oder für die Durchführung spezifischer Rehabilitationsbehandlungen. Das Beratungsteam der Stiftung hilft außerdem mit vielen Tipps.
Franz-Beckenbauer-Stiftung: Die Stiftung unterstützt Menschen mit Behinderung und Personen, die krank oder unverschuldet in Not geraten sind. In unterschiedlichen Situationen gewährt sie Hilfe: Das können Therapien, lebensrettende OPs für Kinder, aber auch Energie- und Lebenserhaltungskosten sein.
Die Stiftung unterstützt nicht nur finanziell, sondern steht Betroffenen auch beratend zur Seite. Sie hilft nach eigenen Angaben schnell und unbürokratisch. Über die Vergabe der Hilfen entscheiden Vorstand und Stiftungsrat.
Otto-und-Lonny-Bayer-Stiftung: Die Stiftung fördert vorrangig hilfsbedürftige Einzelpersonen und Familien. Sie unterstützt auch karitative Einrichtungen. Die Zuwendungen sollen Hilfe zur Selbsthilfe bieten und dauerhaft aus der Problemlage führen.
Die Stiftung gewährt Hilfen nur nach Vorlage eines aussagekräftigen Sozialberichts, den ein Wohlfahrtsverband verfasst hat. Die Stiftung hilft unter Umständen bei Miet- und Energieschulden. Sie fördert Menschen in NRW, Bremen, Berlin und den neuen Bundesländern.