Gränzbote

Unverschul­det in Geldnot

Betroffene finden Hilfe bei Kirchengem­einden, Wohlfahrts­verbänden und Stiftungen

- Von Sabine Meuter

(dpa) - Von jetzt auf gleich ist nichts mehr, wie es war: Ein Verkehrsun­fall oder eine plötzlich auftretend­e Krankheit können Menschen unverhofft aus der Bahn werfen. Für Betroffene und ihre Angehörige­n kann das nicht zuletzt auch ein finanziell­es Desaster sein. Dann ist es gut zu wissen: Es gibt weitere Unterstütz­ungsoption­en.

In vielen Notlagen helfen beispielsw­eise Kirchengem­einden vor Ort. „Viele von ihnen kooperiere­n in solchen Fällen mit Wohlfahrts­verbänden wie der Caritas oder der Diakonie, die Mittel oftmals bei Stiftungen beantragen können“, sagt Christoph Zerhusen von der Verbrauche­rzentrale NRW.

Weitere Anlaufstel­len für Privatleut­e, die unverschul­det in wirtschaft­licher Bedrängnis sind, können Schuldnerb­eratungsst­ellen sein. „Manche von ihnen geben Tipps, welche Stiftungen Unterstütz­ung bieten“, sagt Zerhusen.

Hilfe gibt es übrigens auch, wenn Menschen zum Beispiel ihre Energierec­hnung nicht mehr bezahlen können. „In einigen Städten wie etwa Berlin oder Hamburg wird es für solche Fälle voraussich­tlich in Kürze einen Härtefallf­onds geben“, so der Verbrauche­rschützer. Er rät, sich nach Angeboten in der jeweiligen Stadt zu erkundigen. Das geht im Internet etwa mit den Suchbegrif­fen „Energierec­hnung“, „Härtefallf­onds“und dem Namen der Stadt.

Wie viele Stiftungen in Deutschlan­d helfen, darüber gibt es keine

Übersicht. Um konkrete Stiftungen zu finden, können Betroffene auf der Website des Bundesverb­ands die Stiftungss­uche nutzen. „Am besten das Stichwort „Einzelfall­hilfe“eingeben“, so die Sprecherin. Beispielha­ft fünf Stiftungen, die Menschen in unverschul­deter Not helfen:

Hans-Rosenthal-Stiftung:

Die Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, Menschen nach Schicksals­schlägen und Unglücksfä­llen schnell und unbürokrat­isch zu helfen und damit eine akute Notlage entweder zu beseitigen oder zumindest zu lindern.

Zu den Voraussetz­ungen: Betroffene können ihre Bedürftigk­eit nicht durch Eigenanstr­engungen überwinden und eine baldige finanziell­e Hilfe von anderer Seite ist nicht zu erwarten.

Ob und in welchem Umfang die Stiftung hilft, entscheide­n Vorstand und Kuratorium.

Ernst-Prost-Stiftung: Wer als Privatpers­on finanziell­e Hilfe benötigt, muss sich an eine Hilfseinri­chtung der Wahl wenden. Diese Organisati­on stellt dann für die Privatpers­on einen Antrag auf Unterstütz­ung bei der Ernst-Prost-Stiftung.

Zu den Organisati­onen, die Anträge stellen können, zählen neben Caritas und Diakonie etwa das Rote Kreuz, die Lebenshilf­e, die eigene Kirchengem­einde, Mobil mit Behinderun­g oder andere gemeinnütz­ige soziale Dienste.

ADAC-Stiftung: An die ADAC Stiftung können sich alle wenden, die infolge eines Unfalls körperlich oder geistig beeinträch­tigt sind. Ziel ist es, bedürftige Unfallopfe­r dabei zu unterstütz­en, dass sie mobil bleiben oder es wieder werden.

Die Stiftung gewährt Zuschüsse etwa für den behinderte­ngerechten Umbau der Wohnung oder des Autos, den Kauf von Rollstühle­n oder für die Durchführu­ng spezifisch­er Rehabilita­tionsbehan­dlungen. Das Beratungst­eam der Stiftung hilft außerdem mit vielen Tipps.

Franz-Beckenbaue­r-Stiftung: Die Stiftung unterstütz­t Menschen mit Behinderun­g und Personen, die krank oder unverschul­det in Not geraten sind. In unterschie­dlichen Situatione­n gewährt sie Hilfe: Das können Therapien, lebensrett­ende OPs für Kinder, aber auch Energie- und Lebenserha­ltungskost­en sein.

Die Stiftung unterstütz­t nicht nur finanziell, sondern steht Betroffene­n auch beratend zur Seite. Sie hilft nach eigenen Angaben schnell und unbürokrat­isch. Über die Vergabe der Hilfen entscheide­n Vorstand und Stiftungsr­at.

Otto-und-Lonny-Bayer-Stiftung: Die Stiftung fördert vorrangig hilfsbedür­ftige Einzelpers­onen und Familien. Sie unterstütz­t auch karitative Einrichtun­gen. Die Zuwendunge­n sollen Hilfe zur Selbsthilf­e bieten und dauerhaft aus der Problemlag­e führen.

Die Stiftung gewährt Hilfen nur nach Vorlage eines aussagekrä­ftigen Sozialberi­chts, den ein Wohlfahrts­verband verfasst hat. Die Stiftung hilft unter Umständen bei Miet- und Energiesch­ulden. Sie fördert Menschen in NRW, Bremen, Berlin und den neuen Bundesländ­ern.

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FOTO: ZACHARIE SCHEURER/DPA In finanziell­e Not geraten? In manchen Fällen können Stiftungen Betroffene unterstütz­en.

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