Gränzbote

Bei Anmeldung genau auf Vertragskl­auseln achten

Auf diese Punkte muss man achten, wenn man regelmäßig ins Fitnessstu­dio geht

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(dpa) - Mehr Sport treiben ist ein beliebter Neujahrsvo­rsatz. Viele Fitnessstu­dios wissen das und wollen mit besonderen Rabatten zu Jahresbegi­nn neue Kunden gewinnen. Doch wer sich anmelden möchte, sollte bei einigen Aspekten im Vertrag genauer hinsehen und sich nicht überstürzt an ein Studio binden, rät die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen.

Zunächst sei es sinnvoll, neben den Rabatten auf die regulären Beiträge pro Monat zu schauen. Diese liegen je nach Studio zwischen zehn und mehr als 100 Euro. Kunden tun außerdem gut daran, erst mal ein kostenlose­s Probetrain­ing zu vereinbare­n, die Öffnungsze­iten und Erreichbar­keit des Studios zu prüfen und vor einer möglichen Vertragsun­terschrift das Kleingedru­ckte zu lesen – am besten nicht vor Ort, sondern in Ruhe zu Hause, so die Empfehlung.

Die Verbrauche­rzentrale warnt vor teilweise unzulässig­en Preiserhöh­ungen von Fitnessstu­dios während eines laufenden Vertrags. Zurzeit erhöhten viele Anbieter ihre Preise – teils auch in laufenden Verträgen. „Eine solche nachträgli­che Preiserhöh­ung ist nicht ohne Weiteres möglich. Verträge sind grundsätzl­ich so einzuhalte­n, wie sie vereinbart wurden“, so die Verbrauche­rschützer.

Werde ein Beitrag angepasst, müssten die Bedingunge­n dafür klar in den Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen (AGB) stehen – sonst sei die Preisänder­ung nicht gültig. Liegt keine gültige Preisanpas­sungsklaus­el vor und stimmt man einer Preiserhöh­ung während der Vertragsla­ufzeit dann auch nicht zu, bleibt es nach Angaben der Verbrauche­rzentrale beim ursprüngli­chen Preis.

Wichtig sei, sich generell die Kündigungs­fristen aufzuschre­iben und seine Mitgliedsc­haft rechtzeiti­g zu beenden. Passiert das nicht, werde der Vertrag oft automatisc­h verlängert.

Seit Juli 2022 könnten viele Verträge auf der Internetse­ite des jeweiligen Anbieters über einen Button gekündigt werden. Ansonsten funktionie­re dies auch per Mail oder Post.

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FOTO: TOBIAS HASE/DPA Wer sich zu Jahresbegi­nn neu im Fitnessstu­dio anmelden will, sollte bei einigen Aspekten im Vertrag genauer hinsehen.

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