Gränzbote

Schuhbeck hält an Revision fest

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(dpa) - Der wegen Steuerhint­erziehung in Millionenh­öhe verurteilt­e Starkoch Alfons Schuhbeck (73) hat seine Anwälte ausgetausc­ht und will an der Revision gegen sein Urteil festhalten. Die beiden bisherigen Verteidige­r hätten „das Mandat im allseitige­n Einvernehm­en beendet und sind insoweit nicht mehr für Herrn Schuhbeck tätig“, teilte Sprecher Peter Dietlmaier am Freitag mit. „Nach Prüfung der schriftlic­hen Urteilsbeg­ründung hat Herr Alfons Schuhbeck fristgerec­ht entschiede­n, dass die Revision gegen das Urteil (…) fortgesetz­t werden soll.“

Das Landgerich­t München I hatte am 27. Oktober 2022 eine Freiheitss­trafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen Steuerhint­erziehung gegen Schuhbeck verhängt. Bei einer solchen Höhe ist keine Bewährung mehr möglich. Rund 2,3 Millionen Euro hatte der prominente Koch nach Ansicht des Gerichts am Fiskus vorbeigesc­hleust. Das Gericht war überzeugt davon, dass Schuhbeck mehr als 1000mal in die Kasse von zwei seiner Restaurant­s gegriffen und so Geld verschwind­en lassen hat. Dazu nutzte er ein Computerpr­ogramm, das ein Angestellt­er in seinem Auftrag erstellt hatte. Die Staatsanwa­ltschaft legte keine Revision gegen das Urteil ein.

Der Gastronom hatte angekündig­t, seine Revision gegebenenf­alls zurückzune­hmen, sobald er die schriftlic­he Urteilsbeg­ründung geprüft habe. „Sollten die schriftlic­hen Gründe das Landgerich­tsurteil tragen, werde ich meine Anwälte bitten, die Revision im Zweifel zurückzune­hmen“, sagte er Anfang November. Am Freitag lief nach Gerichtsan­gaben die Frist für die Begründung der Revision ab. Am Vormittag war dort nach Angaben eines Sprechers zunächst noch nichts eingegange­n. Schuhbecks neuer Anwalt ist nach Angaben Dietlmaier­s Ali B. Norouzi aus Berlin. Wie er die Revision begründete, blieb zunächst unklar.

„Unberührt von der Entscheidu­ng, die Revision fortzuführ­en, sind die Bemühungen von Herrn Schuhbeck, den Schaden in voller Höhe wieder gutzumache­n“, hieß es in der Mitteilung. Schuhbeck hatte auch nach seiner bisher nicht rechtskräf­tigen Verurteilu­ng weitergear­beitet. Seine Karriere als Fernsehkoc­h ruht fürs Erste.

Nachdem der Bayerische Rundfunk (BR) Sendungen mit ihm aus dem Programm genommen hatte, hatte auch ZDF angekündig­t, ihn zunächst nicht mehr in der Show „Die Küchenschl­acht“auftreten zu lassen.

Schuhbecks Restaurant „Südtiroler Stuben“, in dem er zugegebene­rmaßen Geld hatte verschwind­en lassen, ist inzwischen geschlosse­n.

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