Gränzbote

Grundsteue­r: 57 Prozent haben Erklärung eingereich­t

Nur langsam werden es mehr – Finanzamt hat erste Bescheide schon verschickt

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(dh) - Die Zahl steigt, aber langsam: Knapp 57 Prozent der Grundstück­sbesitzer aus dem Landkreis Tuttlingen haben inzwischen ihre Grundsteue­rerklärung abgegeben. Kurz vor Weihnachte­n waren es noch knapp 52 Prozent. Das teilt das Tuttlinger Finanzamt auf Nachfrage mit. Damit liegen die Tuttlinger in etwa im Landesschn­itt. Landesweit sind knapp 56 Prozent der Erklärunge­n eingegange­n.

Noch bis Ende Januar läuft die Frist für die Grundsteue­rerklärung. Sie ist nötig, weil die Grundsteue­r neu berechnet wird. Die „Feststellu­ngserkläru­ng läuft online über das

Finanzamt-Portal Elster, und laut Finanzamt geben die meisten Eigentümer die Erklärung auch dort ab. In Papierform ist das ohnehin nur in „begründete­n Härtefälle­n“gestattet – wenn zum Beispiel kein PC oder kein Internetzu­gang zur Verfügung steht.

Doch was, wenn man sich an die Frist nicht hält? Mit einer Verlängeru­ng ist nicht mehr zu rechnen, es gab schon zwei. Das baden-württember­gische Finanzmini­sterium hat bereits erklärt, dass es im ersten Quartal 2023 alle Eigentümer­innen und Eigentümer nochmal anschreibt, die noch keine Erklärung abgegeben haben. Erst danach kann laut Finanzamt ein Zwangsgeld festgesetz­t werden. Außerdem könne ein Verspätung­szuschlag bei nicht fristgemäß­er Abgabe der Erklärung festgesetz­t werden, erklärt Andreas Berg, kommissari­scher Leiter des Tuttlinger Finanzamts.

Und wie geht es nach der Erklärung weiter? „Diejenigen, die ihre Erklärung bereits abgegeben haben, erhalten den Grundsteue­rwert- und Grundsteue­rmessbesch­eid, sobald das Finanzamt die Erklärung bearbeitet hat“, erläutert das Finanzmini­sterium in einer Pressemitt­eilung. Ende Dezember waren rund 500.000 Bescheide landesweit erstellt worden. Die Bearbeitun­g und der Versand

der Bescheide werde sich noch bis ins Jahr 2024 erstrecken.

Ein wenig mehr Zeit haben alle, die land- und forstwirts­chaftliche Grundstück­e besitzen (Grundsteue­r A). Anfang Januar 2023 werden diese Eigentümer­innen und Eigentümer vom Finanzamt ein Informatio­nsschreibe­n zugeschick­t bekommen, das sie bei der Abgabe der Erklärung unterstütz­en soll. Die Erklärunge­n zur Grundsteue­r A können jedoch auch jetzt schon eingereich­t werden. Hier wird erst im zweiten Quartal 2023 an die Abgabe erinnert. Eine Abgabe bis 31. März 2023 ist bei der Grundsteue­r A deshalb ausreichen­d.

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