Grundsteuer: 57 Prozent haben Erklärung eingereicht
Nur langsam werden es mehr – Finanzamt hat erste Bescheide schon verschickt
(dh) - Die Zahl steigt, aber langsam: Knapp 57 Prozent der Grundstücksbesitzer aus dem Landkreis Tuttlingen haben inzwischen ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Kurz vor Weihnachten waren es noch knapp 52 Prozent. Das teilt das Tuttlinger Finanzamt auf Nachfrage mit. Damit liegen die Tuttlinger in etwa im Landesschnitt. Landesweit sind knapp 56 Prozent der Erklärungen eingegangen.
Noch bis Ende Januar läuft die Frist für die Grundsteuererklärung. Sie ist nötig, weil die Grundsteuer neu berechnet wird. Die „Feststellungserklärung läuft online über das
Finanzamt-Portal Elster, und laut Finanzamt geben die meisten Eigentümer die Erklärung auch dort ab. In Papierform ist das ohnehin nur in „begründeten Härtefällen“gestattet – wenn zum Beispiel kein PC oder kein Internetzugang zur Verfügung steht.
Doch was, wenn man sich an die Frist nicht hält? Mit einer Verlängerung ist nicht mehr zu rechnen, es gab schon zwei. Das baden-württembergische Finanzministerium hat bereits erklärt, dass es im ersten Quartal 2023 alle Eigentümerinnen und Eigentümer nochmal anschreibt, die noch keine Erklärung abgegeben haben. Erst danach kann laut Finanzamt ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Außerdem könne ein Verspätungszuschlag bei nicht fristgemäßer Abgabe der Erklärung festgesetzt werden, erklärt Andreas Berg, kommissarischer Leiter des Tuttlinger Finanzamts.
Und wie geht es nach der Erklärung weiter? „Diejenigen, die ihre Erklärung bereits abgegeben haben, erhalten den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid, sobald das Finanzamt die Erklärung bearbeitet hat“, erläutert das Finanzministerium in einer Pressemitteilung. Ende Dezember waren rund 500.000 Bescheide landesweit erstellt worden. Die Bearbeitung und der Versand
der Bescheide werde sich noch bis ins Jahr 2024 erstrecken.
Ein wenig mehr Zeit haben alle, die land- und forstwirtschaftliche Grundstücke besitzen (Grundsteuer A). Anfang Januar 2023 werden diese Eigentümerinnen und Eigentümer vom Finanzamt ein Informationsschreiben zugeschickt bekommen, das sie bei der Abgabe der Erklärung unterstützen soll. Die Erklärungen zur Grundsteuer A können jedoch auch jetzt schon eingereicht werden. Hier wird erst im zweiten Quartal 2023 an die Abgabe erinnert. Eine Abgabe bis 31. März 2023 ist bei der Grundsteuer A deshalb ausreichend.