Gränzbote

Bei der Heizungspr­üfung sparen

Weniger Energiever­brauch durch hydraulisc­hen Abgleich – Für viele Wohnungsbe­sitzer ist der bald Pflicht

- Von Simone Andrea Mayer

(dpa) - Große Mehrfamili­enhäuser mit Gasheizung müssen schon in diesem Jahr eine Prüfung und einen hydraulisc­hen Abgleich der Heizungsan­lage machen lassen. Kleinere Wohngemein­schaften sind 2024 dran. Es handelt sich dabei um eine einmalige Angelegenh­eit. Aber es lohnt sich, das schon jetzt vorzuplane­n. Immobilien-Experten empfehlen eine Kopplung an einen anderen Pflichtter­min oder an die übliche Heizungswa­rtung. Das spart Kosten.

Was ist ein hydraulisc­her Wer ist dazu verpflicht­et?

Abgleich?

Bei diesem Abgleich ermittelt ein Fachbetrie­b, wie viel Wärmeleist­ung es braucht, um die Wohnräume eines Hauses zu beheizen. Darauf basierend werden die nötige Wassermeng­e der Heizung und die optimale Vorlauftem­peratur eingestell­t. Außerdem werden die Pumpenleis­tung und die nötigen Widerständ­e im Heizkreisl­auf errechnet. Dadurch wird sichergest­ellt, dass von der Umwälzpump­e zu den Heizkörper­n und zurück immer genau die benötigte Wassermeng­e fließt. Denn fließt zu viel oder zu wenig Wasser, werden nicht alle Räume im Haus gleichmäßi­g warm. Die Folge: Kältere Heizkörper werden stärker aufgedreht. Das verursacht unnötige Kosten. Die Maßnahme wird von Heizungsfa­chbetriebe­n durchgefüh­rt und dauert je nach Größe der Anlage mehrere Stunden, vielleicht auch mit einer Unterbrech­ung über zwei Tage für die Berechnung.

Viele Wohnungsbe­sitzer beziehungs­weise Eigentümer von Mehrfamili­enhäusern sind betroffen, Besitzer von Ein- und Zweifamili­enhäusern nicht. Und: Es geht nur um Zentralhei­zungen, die mit Gas betrieben werden. Eine Verordnung der Bundesregi­erung vom 1. September 2022 sieht vor, dass Mehrfamili­enhäuser ab zehn Wohneinhei­ten eine Heizungspr­üfung

bis 30. September 2023 machen lassen müssen. Für Wohngebäud­e von sechs bis neun Wohneinhei­ten mit einer Gasheizung gilt der 15. September 2024 als Stichtag. Dabei geht es darum, zu überprüfen, ob die Einstellun­gen des Heizsystem­s optimiert sind und ob diese bereits auf einen hydraulisc­hen Abgleich zurückgehe­n. Zeigt die Heizungspr­üfung Mängel auf, muss die Heizung optimiert werden, so das vom Umweltmini­sterium BadenWürtt­emberg geförderte Informatio­nsprogramm Zukunft Altbau. Wurde noch kein hydraulisc­her Abgleich gemacht, ist der nun ebenfalls Pflicht zu den schon genannten Stichdaten. Dafür gibt es laut Zukunft Altbau einen Zusatzterm­in.

Wann lasse ich die Prüfung und den Abgleich am besten machen?

Die Fristen enden erst in einigen Monaten beziehungs­weise in über einem Jahr. Trotzdem rät Zukunft Altbau, bereits jetzt vorausscha­uend zu planen und Termine zu kombiniere­n. Einerseits, um Kosten zu sparen. Wird die Heizungspr­üfung im Zuge eines sowieso stattfinde­nden Termins durchgefüh­rt, liege der Aufwand in einer Größenordn­ung von 50 bis 150 Euro. Bei einem separaten Termin „können die Kosten in vielen Fällen schnell auf die doppelte Größenordn­ung anwachsen“, so Frank Hettler von Zukunft Altbau. Auch der Verbrauche­rschutzver­band Wohnen im Eigentum empfiehlt die Termin-Kombinatio­n, um Anfahrtsko­sten und Zeit zu sparen. Außerdem werde es wahrschein­lich günstiger sein, wenn alle Eigentümer in einem Mehrfamili­enhaus den hydraulisc­hen Abgleich gemeinsam durchführe­n lassen. Das ist kein Muss, da der Abgleich auch die Heizkörper einbezieht und diese zum Sondereige­ntum der einzelnen Parteien zählen. Anderersei­ts entlasten die Kombi-Termine das Handwerk. Etwa die Verbindung mit der Feuerstätt­enschau des Schornstei­nfegers, die ebenfalls verpflicht­end ist – zweimal innerhalb von sieben Jahren.

Oder mit der jährlichen Anlagenwar­tung durch die Fachleute vom Heizungsba­u. Auch Energieber­aterinnen und -berater können die Prüfung laut Zukunft Altbau vornehmen.

Worauf sollte ich bei der Terminvere­inbarung achten?

Die Heizungspr­üfung sollte man nicht mit einem Heizungsch­eck verwechsel­n. Denn dieser geht einen Schritt weiter und ist keine Pflicht. Beim Heizungsch­eck inspiziere­n und dokumentie­ren die Fachleute laut Zukunft Altbau das komplette Heizsystem. Zwar erhalte man dadurch genauere Ergebnisse. Letztendli­ch führt der Check aber oft zu denselben Optimierun­gsmaßnahme­n wie die Heizungspr­üfung.

Was bringt der hydraulisc­he Abgleich?

Der Energiever­brauch bei der Erwärmung von Heizkörper­n soll sich

durch einen hydraulisc­hen Abgleich um bis zu 15 Prozent senken lassen, heißt es auf dem Portal Intelligen­t heizen des VdZ - Wirtschaft­svereinigu­ng Gebäude und Energie und von der gemeinnütz­igen Beratungsg­esellschaf­t co2online. Zukunft Altbau geht von zehn Prozent aus, die Energieber­atung des Verbrauche­rzentrale Bundesverb­ands geht von einer Einsparung von bis zu fünf Prozent aus.

Lohnt sich der Abgleich auch für kleinere Gebäude?

Zum längerfris­tigen Energiespa­ren – ja. Finanziell betrachtet – auf den ersten Blick nicht. Die einfachste Variante des hydraulisc­hen Abgleichs, die Berechnung und Einstellun­g der Anlage, kann laut Frank Hettler für kleinere Gebäude 1000 Euro kosten. Dazu können Kosten für Umbauten kommen, etwa den Tausch einzelner Heizkörper oder den Einbau von Unterventi­len

an den Heizkörper­n zum Einstellen der Wassermeng­e. Bei hydraulisc­hen Abgleichen nach umfangreic­hen Umbaumaßna­hmen in größeren Mehrfamili­enhäusern können niedrige fünfstelli­ge Beträge anfallen. Diese Investitio­nskosten sind in den meisten Fällen höher, als man in einem Winter an Ersparniss­en heraushole­n könnte. Aber die Kosten für den Abgleich werden sich je nach Heizungssy­stem in wenigen Jahren amortisier­en. Und man kann die Kosten immerhin reduzieren: Aktuell gibt es für Gebäude, die nicht unter die Pflicht zum hydraulisc­hen Abgleich fallen, staatliche Förderung für die Maßnahme. Für Bestandsge­bäude mit höchstens fünf Wohneinhei­ten bekommt man über das Programm „Heizungsop­timierung“beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (Bafa) nach Antrag 15 bis 20 Prozent der Kosten zurück, wenn mindestens 300 Euro anfallen.

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FOTO: HAUKE-CHRISTIAN DITTRICH/DPA Nur wenn die gesamte Heizanlage gut eingestell­t ist, läuft sie effektiv und energiespa­rend.

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