Mann wollte „wahllos“töten
Prozess nach Gewalttat an Esslinger Schule
(dpa) Nach der Messerattacke in einer Grundschule in Esslingen südöstlich von Stuttgart geht die Staatsanwaltschaft von einer schweren seelischen Störung des mutmaßlichen Täters aus. Der angeklagte 25-Jährige sei auch nach dem Angriff auf ein Mädchen und eine Betreuerin im vergangenen Juni für die Allgemeinheit gefährlich, sagte der Vertreter der Anklage am Dienstag zum Prozessauftakt gegen den Mann in Stuttgart. Weil vergleichbare erhebliche Straftaten zu erwarten seien, müsse er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten Mann versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Er will sich aber vorerst nicht zu den Vorwürfen gegen ihn äußern.
Der Angeklagte hatte nach Darstellung der Staatsanwaltschaft am 10. Juni die Ferienbetreuung in der Esslinger Katharinenschule überfallen und ein damals sieben Jahre altes Mädchen angegriffen. Auch eine Betreuerin wurde verletzt, als sie dem Kind helfen wollte. Bei der Suche nach einem möglichen Motiv für die Tat wird das Gericht auf die Aussagen der Zeugen und die Einschätzung von zwei Gutachtern vertrauen müssen.
Der Mann soll seine Tat geplant und die Schule gezielt ausgesucht haben. Laut Staatsanwaltschaft recherchierte er die Ferienbetreuung in der Nachbarschaft, suchte die Schule an einem Morgen auf und folgte den Kindern ins Untergeschoss des Gebäudes. Auf dem Flur griff er demnach das Mädchen von hinten an, als es gerade seinen Rucksack an die Garderobe stellen wollte. Mindestens fünfmal habe er das Kind mit der Klinge eines Küchenmessers auf den Kopf und den Nacken geschlagen und schwer verletzt. „Sie hat den Angriff wirklich gut verarbeitet“, sagte ihr Anwalt am Rande des Prozesses.
Die damals 61-jährige Betreuerin scheint dem Mädchen das Leben gerettet zu haben: Sie ergriff die Siebenjährige, zog sie in ein Büro und brachte sie in Sicherheit. Dabei wurde auch die Frau verletzt. Nach dem Angriff flüchtete der Angreifer, irrte zunächst durch den Wald und stellte sich schließlich der Polizei.
Nach Einschätzung der Ankläger leidet der Mann an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung. Diese sei „durch eine enorme Ich-Bezogenheit und einen Mangel an Selbstreflexion und Empathie für andere gekennzeichnet“, sagte der Staatsanwalt. „In ihm hat sich über Jahre hinweg Wut über eine von ihm empfundene soziale Ausgrenzung innerhalb und außerhalb der Familie angestaut“, führte er weiter aus.