Stuttgart führt Ausstellungshonorare ein
Alle verdienen an Ausstellungen, nur Künstler nicht – In der Landeshauptstadt ändert sich das nun
- Für Künstlerinnen und Künstler ist es eine sehr gute Nachricht: Von diesem Jahr an zahlt die Stadt Stuttgart Ausstellungshonorare. Hierzu werden für 2023 insgesamt 210.000 Euro bereitgestellt, damit bildende Künstler, die in städtischen Ausstellungen vertreten sind, ihren Einsatz auch bezahlt bekommen. Bisher war es selbstverständlich, dass Museumsleitung, Kuratoren, Vermittler für ihre Arbeit bezahlt werden, die Künstler sich dagegen mit Ruhm und Ehre begnügen müssen. 2016 führte Berlin als erstes eine Vergütung für Ausstellungen in seinen Kommunalen Galerien ein. Hamburg und Bremen folgten – und Stuttgart ist nun die vierte Stadt in der Republik, die eine verlässliche Ausstellungsvergütung umsetzt.
Der Weg dorthin war beschwerlich, denn es wurde lang gerungen um ein praktikables und faires Modell.
Die Initiative, sich überhaupt mit dem Thema zu befassen, kam aus der Künstlerschaft. Sie war auch beteiligt am Prozess, in dem nun die Rahmenbedingungen und die Höhe der Honorare erarbeitet wurden. So erhalten Künstlerinnen und Künstler in städtisch geförderten Einrichtungen fortan Pauschalen als Ausstellungsgrundvergütung.
Für eine Einzelausstellung gibt es 1500 Euro, bei zwei bis drei Künstlern erhält jeder 500 Euro. Gruppenausstellung mit vier bis neun Künstlern werden mit 250 Euro pro Person vergütet, sind es mehr Teilnehmer, erhalten diese jeweils 100 Euro für ihren Beitrag.
Damit folgt das „Stuttgarter Modell“, wie es offiziell heißt, dem Berliner Vorbild, das ebenfalls mit festen Sätzen arbeitet. Ursprünglich hatte Marc Gegenfurtner, der Stuttgarter Kulturamtsleiter angekündigt, die Berliner Sätze nicht einfach auf Stuttgart übertragen zu wollen, sondern stärker zu differenzieren und auch den tatsächlichen Aufwand zu berücksichtigen, schließlich habe „Konzeptkunst einen anderen Aufwand als Malerei“, wie er meinte.
Nun gibt es doch Pauschalen, die aber verschiedenste künstlerische Äußerungen mit einschließen. Vergütet werden auch Performances, Aktionen, Installationen oder Filmund Videoarbeiten. Die Gelder werden den Ausstellungshäusern zur Verfügung gestellt, die von der Stadt institutionell gefördert werden. Sie sind für temporäre Ausstellungen vorgesehen, also nicht für dauerhafte Präsentationen etwa einer Sammlung.
Von der Vergütung sollen nur professionell tätige Künstlerinnen und Künstler profitieren. Sie versteht sich auch klar als Honorar – mit dem Geld werden also nicht etwa Transportoder Reisekosten abgegolten. Das Stuttgarter Modell, heißt es bei der Stadt, müsse sich allerdings „bewähren“. Ende des Jahres soll es evaluiert und gegebenenfalls verändert werden. Außerdem wurden die Mittel vorerst nur für vier Jahre bewilligt.