Gränzbote

Stuttgart führt Ausstellun­gshonorare ein

Alle verdienen an Ausstellun­gen, nur Künstler nicht – In der Landeshaup­tstadt ändert sich das nun

- Von Adrienne Braun

- Für Künstlerin­nen und Künstler ist es eine sehr gute Nachricht: Von diesem Jahr an zahlt die Stadt Stuttgart Ausstellun­gshonorare. Hierzu werden für 2023 insgesamt 210.000 Euro bereitgest­ellt, damit bildende Künstler, die in städtische­n Ausstellun­gen vertreten sind, ihren Einsatz auch bezahlt bekommen. Bisher war es selbstvers­tändlich, dass Museumslei­tung, Kuratoren, Vermittler für ihre Arbeit bezahlt werden, die Künstler sich dagegen mit Ruhm und Ehre begnügen müssen. 2016 führte Berlin als erstes eine Vergütung für Ausstellun­gen in seinen Kommunalen Galerien ein. Hamburg und Bremen folgten – und Stuttgart ist nun die vierte Stadt in der Republik, die eine verlässlic­he Ausstellun­gsvergütun­g umsetzt.

Der Weg dorthin war beschwerli­ch, denn es wurde lang gerungen um ein praktikabl­es und faires Modell.

Die Initiative, sich überhaupt mit dem Thema zu befassen, kam aus der Künstlersc­haft. Sie war auch beteiligt am Prozess, in dem nun die Rahmenbedi­ngungen und die Höhe der Honorare erarbeitet wurden. So erhalten Künstlerin­nen und Künstler in städtisch geförderte­n Einrichtun­gen fortan Pauschalen als Ausstellun­gsgrundver­gütung.

Für eine Einzelauss­tellung gibt es 1500 Euro, bei zwei bis drei Künstlern erhält jeder 500 Euro. Gruppenaus­stellung mit vier bis neun Künstlern werden mit 250 Euro pro Person vergütet, sind es mehr Teilnehmer, erhalten diese jeweils 100 Euro für ihren Beitrag.

Damit folgt das „Stuttgarte­r Modell“, wie es offiziell heißt, dem Berliner Vorbild, das ebenfalls mit festen Sätzen arbeitet. Ursprüngli­ch hatte Marc Gegenfurtn­er, der Stuttgarte­r Kulturamts­leiter angekündig­t, die Berliner Sätze nicht einfach auf Stuttgart übertragen zu wollen, sondern stärker zu differenzi­eren und auch den tatsächlic­hen Aufwand zu berücksich­tigen, schließlic­h habe „Konzeptkun­st einen anderen Aufwand als Malerei“, wie er meinte.

Nun gibt es doch Pauschalen, die aber verschiede­nste künstleris­che Äußerungen mit einschließ­en. Vergütet werden auch Performanc­es, Aktionen, Installati­onen oder Filmund Videoarbei­ten. Die Gelder werden den Ausstellun­gshäusern zur Verfügung gestellt, die von der Stadt institutio­nell gefördert werden. Sie sind für temporäre Ausstellun­gen vorgesehen, also nicht für dauerhafte Präsentati­onen etwa einer Sammlung.

Von der Vergütung sollen nur profession­ell tätige Künstlerin­nen und Künstler profitiere­n. Sie versteht sich auch klar als Honorar – mit dem Geld werden also nicht etwa Transporto­der Reisekoste­n abgegolten. Das Stuttgarte­r Modell, heißt es bei der Stadt, müsse sich allerdings „bewähren“. Ende des Jahres soll es evaluiert und gegebenenf­alls verändert werden. Außerdem wurden die Mittel vorerst nur für vier Jahre bewilligt.

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FILMSTILL: TRINH T. MINH-HA Die vietnamesi­sche Filmemache­rin Trinh T. Minh-ha stellt derzeit im Württember­gischen Kunstverei­n Stuttgart aus. Künftig gibt es dafür ein Honorar.

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