IHK informiert über das Lieferkettengesetz – ab 2024 auch Mittelstand betroffen
(sz) - Seit Jahresbeginn verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten dazu, Umwelt- und Sozialstandards entlang ihrer Lieferkette einzuhalten und über die ergriffenen Maßnahmen ab 2024 regelmäßig zu berichten. Ab dann sind auch Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten direkt betroffen. „Unsere Region ist eine Region des Mittelstandes. Ab nächstem Jahr würden weniger als 20 Unternehmen direkt unter das Gesetz fallen“, beschreibt Bernd Seemann, Vorsitzender des Außenwirtschaftsausschusses der Industrieund Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg die Auswirkungen vor Ort. „In der Praxis ist aber eingetreten, wovor die Wirtschaft schon länger gewarnt hat: Viele kleine und mittelständische Unternehmen bekommen die Auswirkungen ebenfalls zu spüren. Um ihre Lieferkette entsprechend zu durchleuchten, fordern die großen Unternehmen weitreichende Informationen bei ihren Zulieferern an. Auch wenn der nur zwei Schwarzwaldtäler weiter sitzt und nicht in Südostasien.“Dies führe dazu, dass auch kleine Unternehmen ihre Lieferketten aufwendig überprüfen müssen. Wenn sie das nicht leisten und nachweisen können, kann dies dazu führen, dass sie für Zuliefererverträge in Zukunft nicht mehr berücksichtigt werden. Bernd Seemann hat viele Jahre Erfahrung in der Außenwirtschaft und rät betroffenen Unternehmen, Erfahrungen auszutauschen. „Wenn ein neues Gesetz in die Praxis umgesetzt wird, gibt es viel Unsicherheit. Dann zahlt es sich aus, Bewährtes auszutauschen und als Gemeinschaft auf die zuständige Behörde zur Klärung offener Fragen zuzugehen. Der Außenwirtschaftsausschuss kann zum Beispiel auf das Netzwerk der IHK zurückgreifen.“