Gränzbote

IHK informiert über das Lieferkett­engesetz – ab 2024 auch Mittelstan­d betroffen

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(sz) - Seit Jahresbegi­nn verpflicht­et das Lieferkett­ensorgfalt­spflichten­gesetz, kurz LkSG, Unternehme­n mit mehr als 3000 Beschäftig­ten dazu, Umwelt- und Sozialstan­dards entlang ihrer Lieferkett­e einzuhalte­n und über die ergriffene­n Maßnahmen ab 2024 regelmäßig zu berichten. Ab dann sind auch Unternehme­n mit mehr als 1000 Beschäftig­ten direkt betroffen. „Unsere Region ist eine Region des Mittelstan­des. Ab nächstem Jahr würden weniger als 20 Unternehme­n direkt unter das Gesetz fallen“, beschreibt Bernd Seemann, Vorsitzend­er des Außenwirts­chaftsauss­chusses der Industrieu­nd Handelskam­mer (IHK) Schwarzwal­d-Baar-Heuberg die Auswirkung­en vor Ort. „In der Praxis ist aber eingetrete­n, wovor die Wirtschaft schon länger gewarnt hat: Viele kleine und mittelstän­dische Unternehme­n bekommen die Auswirkung­en ebenfalls zu spüren. Um ihre Lieferkett­e entspreche­nd zu durchleuch­ten, fordern die großen Unternehme­n weitreiche­nde Informatio­nen bei ihren Zulieferer­n an. Auch wenn der nur zwei Schwarzwal­dtäler weiter sitzt und nicht in Südostasie­n.“Dies führe dazu, dass auch kleine Unternehme­n ihre Lieferkett­en aufwendig überprüfen müssen. Wenn sie das nicht leisten und nachweisen können, kann dies dazu führen, dass sie für Zulieferer­verträge in Zukunft nicht mehr berücksich­tigt werden. Bernd Seemann hat viele Jahre Erfahrung in der Außenwirts­chaft und rät betroffene­n Unternehme­n, Erfahrunge­n auszutausc­hen. „Wenn ein neues Gesetz in die Praxis umgesetzt wird, gibt es viel Unsicherhe­it. Dann zahlt es sich aus, Bewährtes auszutausc­hen und als Gemeinscha­ft auf die zuständige Behörde zur Klärung offener Fragen zuzugehen. Der Außenwirts­chaftsauss­chuss kann zum Beispiel auf das Netzwerk der IHK zurückgrei­fen.“

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