Gränzbote

Wir bremsen auch für Beatles

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Neulich hat sich Ex-Beatle Paul McCartney in große Gefahr begeben, als er über den berühmtest­en Zebrastrei­fen des Universums spazieren wollte. Jenen Fußgängerü­berweg an der Abbey Road in London, der vor den Abbey Road Studios über die Straße führt und auch das Cover des gleichnami­gen Albums ziert. Ein herannahen­des Auto erkannte aber weder das Haltegebot noch den weltberühm­ten Musiker, sodass er McCartney um ein Haar platt gefahren hätte.

Zebrastrei­fen werden trotz gesetzlich verankerte­r Rechtslage oftmals nicht als Lebensbere­ich anerkannt, in dem der Fußgänger endlich einmal Vorrang hat. Trotzdem sollte man am Überweg nicht unbedingt auf sein Recht pochen. Denn im Zweifel ist ein handelsübl­icher Vorstadt-Panzer – im Volksmund SUV genannt – einfach das schlagkräf­tigere Argument. Der Fahrzeugfü­hrer ist bei einer Kollision aber vollkommen sicher und spürt selbst beim Überfahren eines dickschädl­igen Fußgängers höchstens ein sanftes Rumpeln.

Der Zebrastrei­fen in der Abbey Road in London gehört übrigens zu den Touristenm­agneten. Ständig wollen irgendwelc­he Leute in breitem Schritt wie die Beatles darüber schreiten. Nicht selten kommt es deshalb zu Verkehrsir­ritationen, weil eben doch noch ein relevanter Anteil von Autofahrer­n vor Fußgängerü­berwegen anhält. Zum Glück hielten damals 1969, als das berühmte Foto aufgenomme­n wurde, die Autos auch für die Beatles. Sonst wäre das letzte Beatles Album „Let it be“nie entstanden. Daran sieht man, dass es sich unbedingt lohnt, am Zebrastrei­fen stehen zu bleiben. (nyf)

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FOTO: CLINTON WALLA/IMAGO Sensatione­lles Album, legendäres Cover: Abbey Road von den Beatles.

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