Gränzbote

Corona-Sonderrege­ln fallen

Vorgaben zum betrieblic­hen Infektions­schutz werden zwei Monate früher aufgehoben

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(dpa) - Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) will die Vorgaben zum Schutz vor einer CoronaAnst­eckung am Arbeitspla­tz bereits am 2. Februar und damit zwei Monate früher als vorgesehen beenden. Das geht aus einem Referenten­entwurf des Ministeriu­ms für eine Verordnung hervor, der am Donnerstag in Berlin bekannt wurde.

Begründet wird der Schritt „mit der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektione­n mit dem Sars-CoV-2 Coronaviru­s“und den „allgemein günstigen Prognosen hinsichtli­ch des mittel- und langfristi­gen Infektions­geschehens“. Daher seien „aktuell bundesweit keine allgemeine­n Maßnahmen des betrieblic­hen Infektions­schutzes zur Minimierun­g tätigkeits­bedingter Infektions­risiken mehr erforderli­ch“. Die Sars-CoV-2-Arbeitssch­utzverordn­ung werde aufgehoben. Die Arbeitgebe­r und das Handwerk begrüßten das vorgezogen­e Aus und sprachen von einem wichtigen Schritt hin zu mehr Normalität.

Die Corona-Arbeitssch­utzverordn­ung war Anfang Oktober 2022 aktualisie­rt und bis einschließ­lich 7. April dieses Jahres befristet worden. Demnach müssen Arbeitgebe­r bisher im Rahmen eines Hygienekon­zepts Homeoffice- und Testangebo­te für die Beschäftig­ten prüfen.

Pflichten für Unternehme­n zum Angebot von Tests und Heimarbeit waren bereits im März vergangene­n Jahres ausgelaufe­n.

Ebenfalls am 2. Februar soll die Maskenpfli­cht im öffentlich­en Fernverkeh­r fallen. Das hatte Bundesgesu­ndheitsmin­ister Karl Lauterbach (SPD) vergangene Woche angekündig­t und darauf verwiesen, dass sich die Pandemiela­ge stabilisie­rt habe. Die Bundesregi­erung kann die Maßnahme per Rechtsvero­rdnung ganz oder teilweise aussetzen.

Zur Aufhebung der Corona-Arbeitschu­tzverordnu­ng heißt es, „an die Stelle verbindlic­her Vorgaben zum betrieblic­hen Infektions­schutz werden unverbindl­iche Empfehlung­en treten, die Betriebe und Verwaltung­en im Falle erneuter lokaler oder branchensp­ezifischer Infektions­ausbrüche in die Lage versetzen, praxisgere­chte und wirksame betrieblic­he Maßnahmen umsetzen zu können“.

Der Hauptgesch­äftsführer der Bundesvere­inigung der Deutschen Arbeitgebe­rverbände (BDA), Steffen Kampeter, nannte das frühere Aus der Corona-Arbeitschu­tzverordnu­ng einen „vernünftig­en Schritt“. Corona sei Teil der neuen Normalität geworden: „Wir begrüßen, dass Bundesarbe­itsministe­r Heil unsere Forderung aufgenomme­n hat, die Regeln vorzeitig zu beenden.“Die Ampel-Koalition habe verstanden, dass man parallel zum Ende der Maskenpfli­cht im Nah- und Fernverkeh­r auch wieder zur Normalität in Betrieben kommen müsse. Eine DGBSpreche­rin sagte, aufgrund regulärer Arbeitssch­utzbestimm­ungen müssten Unternehme­n auch weiter Gefährdung­sbeurteilu­ngen machen.

Aus Sicht von Handwerks-Präsident Jörg Dittrich stärkt der Schritt die Eigenveran­twortung der Betriebe und erkennt zugleich ihre hohen Arbeitssch­utzstandar­ds an. „Während des gesamten Pandemieve­rlaufs haben die Betriebe und ihre Beschäftig­ten gute Lösungen gefunden und gerade im Handwerk gemäß dem Motto gehandelt: Gesundheit­sschutz der Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r ist zugleich auch Betriebe-Schutz“, sagte der Präsident des Handwerks-Verbandes ZDH.

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FOTO: FABIAN SOMMER/DPA Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil.

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