Waffenverbotszone hält nicht alle Messer fern
(iw) - Erst die Schlägerei in der Nacht zu Halloween an der Skateranlage im Umläufle. Das 22-jährige Opfer muss laut Polizei Folgeschäden befürchten. Zwei Tage danach eine Messerstecherei im Bereich der Tuttlinger Höfe. Dort werden zwei junge Männer mit Taschenmessern verletzt. Einige Wochen davor haben im Aesculap-Kreisel Männer mit einer Schreckschusspistole aus dem Autofenster geballert. Was sagt das über die Sicherheitslage in Tuttlingen aus?
Kurzzeitig kam das Thema Waffenverbotszone für die Innenstadt auf – eine Maßnahme, wie es sie in Städten wie Hamburg an der Reeperbahn sowie am Hansaplatz gibt. Beides Kriminalitätsschwerpunkte. Seit Oktober 2022 haben auch die Kommunen in Baden-Württemberg die Möglichkeit, eigenständig und unter bestimmten Voraussetzungen eine solche Verbotszone einzurichten.
Nur: „Eine Waffenverbotszone bringt für uns sicher nichts“, sagt Stadtsprecher Arno Specht zweieinhalb Monate nach den Vorfällen. Die Polizei bekommt damit das Recht, an bestimmten Brennpunkten verdachtsunabhängig zu kontrollieren, ob Passanten verbotene Waffen mit sich führen – das wäre sonst nicht möglich. „Von solchen Verhältnissen sind wir in Tuttlingen zum Glück weit entfernt“, betont der Stadtsprecher. Das neu geschaffene Instrument der Waffenverbotszone fiel zeitlich mit dem Vorfall am Skaterpark zusammen. Deshalb sei das Thema angesprochen worden. Ein ausdrücklicher Wunsch der Stadt, diese Zone einzurichten, habe aber nicht bestanden.
Ein weiterer Punkt: Die „Waffen“, die bei den Tuttlinger Vorfällen eingesetzt wurden, wären auch in einer Waffenverbotszone zulässig. Denn handelsübliche Messer darf man im öffentlichen Raum immer mit sich führen. Nicht erlaubt sind feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als zwölf Zentimetern, als Hieb- und Stoßwaffen eingestufte Messer und einhändig ausklappbare Klappmesser. Eine Waffenverbotszone schränkt diese Kategorien weiter ein, zudem sind auch Waffen verboten, für die es einen Waffenschein braucht. Stichwort Schreckschusspistole: In Deutschland gibt es per Gesetz keine Schreckschusswaffen, die ohne Waffenschein frei geführt werden dürfen – und schon gar nicht abgefeuert werden dürfen.
„Wir stehen mit der Stadt im regen Austausch“, sagt Matthias Preiss, stellvertretender Revierleiter der Polizei in Tuttlingen, dazu. Zusammen sei man Garant für die Sicherheit in der Stadt. Deshalb gelte auch für die Zukunft, sich zu fragen: „Wo gibt es Erfordernisse oder Ereignisse, bei denen wir tatsächlich handeln müssen?“Letztlich liege es aber in Zuständigkeit der Stadt, eine Waffenverbotszone einzurichten, und nicht bei der Polizei.