Zwei Masken für den Erste-Hilfe-Kasten
Ab Februar sollten Kfz-Verbandskasten ergänzt werden – müssen aber nicht
- Wer ein Auto fährt, braucht einen Erste-Hilfe-Kasten – das ist Pflicht. Auch der Inhalt ist vorgeschrieben. Ab Februar gelten allerdings neue Regeln.
Er liegt im Kofferraum und wird die meiste Zeit nicht beachtet. Die Rede ist vom Erste-Hilfe-Kasten. Was allerdings jeder weiß: Er muss vorhanden und vor allem vollständig sein. So, dass er im Ernstfall auch verwendet werden kann.
Ab Februar 2023 gilt nun allerdings eine neue Norm: Autofahrer sollten den Verbandskasten um zwei medizinischen Masken ergänzen. Dafür entfallen ein Dreieckssowie ein Verbandstuch. Diese Änderung wurde bereits im Februar letzten Jahres beschlossen und nun nach einer einjährigen Übergangsfrist gültig.
Doch was muss der Autofahrer nun aktiv tun? Laut dem ADAC nicht viel. Denn auch wenn sich die DINNorm ändert, dürfen „Verbandskästen mit den bislang gültigen Ausgaben der DIN 13164 Januar 1998 und Januar 2014 weiterverwendet werden“, so der Automobilclub. Zwar wird dazu geraten, die Masken im Verbandskasten zu ergänzen, der Gesetzgeber hat sich bisher allerdings noch nicht entschlossen, die Straßenverkehrsordnung anzupassen. Sprich: Der Verbandskasten muss nicht getauscht, sondern kann einfach um zwei Masken ergänzt werden – muss aber nicht zwingend.
Doch nicht nur Privatleute, auch Autohäuser setzen sich aktuell mit der neuen Regelung auseinander. So auch das Autohaus Ladurner in Tuttlingen, das wie andere Kfz-Unternehmen laufend neue Verbandskästen bestellen muss. In den neuesten seien die beiden Masken bereits enthalten. „Wir bekommen die Autos vom Werk ohne Kasten geliefert und müssen diesen selbst ergänzen“, weiß Verkaufsberater Silvio Waimer. Kunden, bei denen das Auto vom Autohaus zugelassen wird, bekommen den Kasten gegen Aufpreis in einem sogenannten Zulassungspaket.
Ob mit oder ohne Maske, wer den Verbandskasten nicht mitführt, muss bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld rechnen. „Generell wird bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle die Überprüfung von Verbandskästen bislang schon miteinbezogen“, weiß Nicole Minge vom Polizeipräsidium Konstanz. Fehlt der Kasten, kostet das den Fahrer fünf, den Fahrzeughalter zehn Euro Verwarnungsgeld. „Hierbei spielt es keine Rolle, ob der komplette Verbandskasten nicht existent ist, mitzuführende Teile fehlen, oder Materialien abgelaufen sind“, sagt Minge.
Vorsicht gilt eher bei der Mindesthaltbarkeit. Denn: Einige Materialien haben ein Ablaufdatum. „Deshalb lassen wir den Verbandskasten von Gebrauchtwagen auch nicht im Auto. Denn die sind in den meisten Fällen ja schon einige Jahre alt“, sagt Silvio Waimer. Und auch der ADAC weiß: „Sobald das Mindesthaltbarkeitsdatum
überschritten ist, müssen die abgelaufenen Artikel ausgetauscht werden. Der Inhalt des Verbandskastens entspricht dann nicht mehr den Mindestanforderungen der DIN-Norm“.
Bei Motorradfahrern gibt es übrigens keine Pflicht, einen Verbandskasten mitzuführen. Wenn Platz vorhanden ist, ist die Mitnahme aber laut dem Automobilclub empfehlenswert.