Nächster Neulingskurs der beiden Schiedsrichtergruppen
Die SRG Tuttlingen und Rottweil laden Interessenten zur Unparteiischen-Ausbildung im März ein
(sz) - Auch in diesem Jahr bietet die Schiedsrichtergruppe (SRG) Tuttlingen in Kooperation mit der SRG Rottweil wieder einen Schiedsrichter-Neulingskurs an. Dieser gibt Interessierten der Vereine ab März wieder die Möglichkeit, in sehr kompakter Weise die theoretischen Grundlagen für die Prüfung zum Fußball-Schiedsrichter zu erwerben.
Die Gruppen bitten die Vereine darum, ihnen geeignete und engagierte Vereinsmitglieder bis zum 6. März über das zugesendete Formular oder über den gesendeten Link zu nennen. Interessenten können sich auch bei den Ausschussmitgliedern Thomas Bauer (thomas.bauer@bezirk-schwarzwald.de) und Patrick Born (patrickborn@t-online.de) direkt anmelden. „Ich hoffe auf Ihre Unterstützung und freue mich, Ihre Sportkameradinnen und Sportkameraden beim Neulingskurs 2023 begrüßen zu können“, sagt Bauer, der bei der SRG Tuttlingen unter anderem für die Schiedsrichtergewinnung zuständig ist. Beide Gruppen sind auf neue Unparteiische angewiesen, um einen geregelten Spielverlauf garantieren zu können.
Vereine, die vorab eine individuelle Infoveranstaltung oder eine mit weiteren Vereinen zusammen (beispielsweise Spielgemeinschaften) wünschen, können das anfragen. Dieses Angebot bieten die Gruppen bis zum 28. Februar an.
Im Vorfeld des Kurses findet am 9. März, 19 Uhr, online eine Informationsveranstaltung zur Tätigkeit eines Schiedsrichters und zum Kursverlauf statt. Die Ausbildung ist anschließend in einzelne Abschnitte eingeteilt. Alle Termine finden im Sportheim der SpVgg. Aldingen statt und sind aufgrund des sehr dichten Lehrstoffes Pflichttermine. Die beiden Schiedsrichtergruppen benötigen auch weitere Unparteiische, die im Aktiven-Spielbetrieb einsetzbar sind. Mindestalter, um am Kurs teilzunehmen ist 14 Jahre. Die Teilnehmer werden vor Beginn noch gesondert eingeladen. Für den Kurs und die umfangreiche Ausbildungsmappe wird eine Gebühr von 20 Euro erhoben. Die ist vor Kursbeginn auf das Konto des Fördervereins der SRG Tuttlingen zu entrichten, damit die Teilnahme zulässig ist.
Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Teilnehmer begrenzt. Jugendliche, die bei Beginn des Lehrgangs das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen eine Einverständniserklärung der oder des Erziehungsberechtigten. Bei einer zu hohen Teilnehmerzahl müssen gruppenfremde Anmeldungen, also Anmeldungen, die von außerhalb des Gebietes der Schiedsrichtergruppen Tuttlingen und Rottweil kommen, nachrangig behandelt werden. Die Teilnehmer müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.