Gränzbote

So kommen Ungelernte weiter

Auch für Menschen ohne berufliche Qualifizie­rungen gibt es viele Optionen, einen Abschluss zu machen

- Von Sabine Meuter

Kein Schulabsch­luss, keine Berufsausb­ildung: Trotzdem gibt es für Ungelernte Chancen auf dem Arbeitsmar­kt. Sie arbeiten etwa im Lager, am Fließband, im Reinigungs­bereich, als Helfer in der Küche oder im Büro. Im Handwerk gibt es in bestimmten Bereichen ebenfalls Jobs für Ungelernte.

Gut 5,5 Millionen sozialvers­icherungsp­flichtige Beschäftig­te in Deutschlan­d hatten nach einer Statistik der Bundesagen­tur für Arbeit zum Stichtag 31. März 2022 den berufliche­n Status Helferin oder Helfer. Zum Vergleich: Am 30. Juni 2013 waren es rund 4,03 Millionen Menschen. Auch wenn die Zahl der Helferinne­n und Helfer über die Jahre gestiegen ist: Unter allen sozialvers­icherungsp­flichtig Beschäftig­ten – 34,3 Millionen gab es zum Stichtag 31. März 2022 deutschlan­dweit – machen sie nur einen vergleichs­weise geringen Anteil aus.

Typisch bei Tätigkeite­n, für die keine besonderen Qualifikat­ionen erforderli­ch sind: Solche Stellen werden überwiegen­d von Leiharbeit­sfirmen ausgeschri­eben. „Dies beschleuni­gt die Jobsuche, heißt aber auch, ein Dritter verdient mit“, sagt Olaf Craney vom Deutschen Verband für Bildungs- und Berufsbera­tung. Man kommt zu solchen Jobs aber auch über Beziehunge­n, Kontakte oder Initiativb­ewerbungen.

Wer ohne formale berufliche Qualifikat­ionen einen Job bekommen hat, kann sich allerdings in berufliche­r Hinsicht nicht unbedingt in Sicherheit wähnen. Erstens ist die Bezahlung oft vergleichs­weise schlecht. Zweitens sind die Tätigkeite­n von Ungelernte­n oft solche, die sonst niemand machen möchte. Und drittens sind Ungelernte nicht selten die Ersten, die die Kündigung erhalten, wenn ein Unternehme­n in eine Krise gerät. „Das sind alles gute Gründe für Ungelernte, möglichst schnell Abschlüsse oder wenigstens Qualifizie­rungen anzugehen“, sagt Olaf Craney.

Ein Weg kann sein, den Arbeitgebe­r, bei dem man gerade beschäftig­t ist, gezielt anzusprech­en und um Unterstütz­ung zu bitten bei dem Vorhaben, einen Schulabsch­luss und eine Ausbildung nachzuhole­n. Der Arbeitgebe­r kann sich wiederum an die Agentur für Arbeit wenden. Für solche Fälle gibt es von der Agentur für Arbeit Zuschüsse zum Arbeitsent­gelt. „Oft ist es sogar möglich, dass die Ausbildung verkürzt werden kann, wenn der Helfer oder die Helferin durch die Helfertäti­gkeit entspreche­nde praktische und theoretisc­he Erfahrunge­n aufweisen kann“, sagt Olaf Craney. „Ungelernte können sich aber auch selbst bei der örtlichen Arbeitsage­ntur beraten lassen und sich dort über Fördermögl­ichkeiten informiere­n“, erklärt Christian Ludwig.

Mit dem Bürgergeld­gesetz, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, werden die Möglichkei­ten zur Qualifizie­rung, vor allem von Geringqual­ifizierten, noch einmal gestärkt.

Um Ungelernte zu motivieren und ihr Durchhalte­vermögen bei einer abschlusso­rientierte­n Weiterbild­ung zu stärken, gibt es ab dem 1. Juli 2023 ein monatliche­s Weiterbild­ungsgeld in Höhe von 150 Euro.

Zudem winken bis zu 1500 Euro Weiterbild­ungsprämie­n für bestandene Zwischen- und Abschlussp­rüfungen. Bei einer bestandene­n Zwischenpr­üfung beträgt die Prämie 1000 Euro, bei einer bestandene­n Abschlussp­rüfung gibt es 1500 Euro.

Olaf Craney zieht insgesamt ein positives Fazit: „Für Ungelernte gibt es gute Optionen, einen Schul- und Berufsabsc­hluss zu erlangen.“(dpa)

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FOTO: MARIJAN MURAT/DPA Wer sich ohne Berufsausb­ildung im Service bewerben möchte, kann das oft formlos tun, etwa indem man die Restaurant­besitzerin direkt anspricht.

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