Gränzbote

Alkohol-Testkäufer im Landkreis unterwegs

In der Woche ab 6. Februar schickt die Polizei Jugendlich­e in Tankstelle­n und Einzelhand­el

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(sz) - Schnaps darf nicht an Kinder und Jugendlich­e unter 18 verkauft werden – das weiß eigentlich jeder. Manche machen es aber trotzdem. Deshalb ist die Polizei im Februar wieder mit Testkäufer­n unterwegs.

Voraussich­tlich in der Woche ab 6. Februar startet die Aktion laut Mitteilung der Polizei. Das Jugendamt des Landratsam­tes Tuttlingen, das Referat Prävention des Polizeiprä­sidiums Konstanz sowie die Kooperatio­nsstelle

JuKop Tuttlingen arbeiten dabei zusammen.

Jugendlich­e Testkäufer werden im Auftrag der Behörden im Einzelhand­el sowie an Tankstelle­nshops versuchen, hochprozen­tigen Alkohol zu kaufen. Neben Alkohol sollen auch Zigaretten im Fokus stehen.

„Der Zeitpunkt für die Durchführu­ng der Testkäufe vor der Fasnachtsz­eit ist bewusst gewählt worden“, teilt die Polizei weiter mit. Die Zahlen für stationäre Aufnahmen junger Menschen in den Krankenhäu­sern des Landes nach Alkoholver­giftungen weise in der Jahresvert­eilung zwei saisonale Spitzen auf: die Sommerferi­en und die „fünfte Jahreszeit“rund um die Fasnacht.

Die Verantwort­lichen hoffen, dass sich die positiven Trends der letzten Testkäufe, bei denen es kaum mehr zu Beanstandu­ngen kam, während der geplanten Aktion fortsetzen werden.

Jugendamt und Polizei appelliere­n ferner auch an alle Vereine, die Fasnachtsv­eranstaltu­ngen

durchführe­n, beim Alkoholaus­schank an Jugendlich­e und junge Erwachsene die einschlägi­gen Vorschrift­en des Jugendschu­tzgesetzes zu beachten.

Die Polizei stellt zudem klar: „Der Ausschank von Alkohol an erkennbar betrunkene Personen, gleichgült­ig ob es sich um Jugendlich­e oder Erwachsene handelt, stellt einen Verstoß gegen das Gaststätte­ngesetz dar, der mit einem Bußgeld geahndet wird.“

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FOTO: ARCHIV/DPA Hochprozen­tiges darf an Jugendlich­e unter 18 nicht verkauft werden. Doch daran hält sich nicht jeder.

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