Alkohol-Testkäufer im Landkreis unterwegs
In der Woche ab 6. Februar schickt die Polizei Jugendliche in Tankstellen und Einzelhandel
(sz) - Schnaps darf nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 verkauft werden – das weiß eigentlich jeder. Manche machen es aber trotzdem. Deshalb ist die Polizei im Februar wieder mit Testkäufern unterwegs.
Voraussichtlich in der Woche ab 6. Februar startet die Aktion laut Mitteilung der Polizei. Das Jugendamt des Landratsamtes Tuttlingen, das Referat Prävention des Polizeipräsidiums Konstanz sowie die Kooperationsstelle
JuKop Tuttlingen arbeiten dabei zusammen.
Jugendliche Testkäufer werden im Auftrag der Behörden im Einzelhandel sowie an Tankstellenshops versuchen, hochprozentigen Alkohol zu kaufen. Neben Alkohol sollen auch Zigaretten im Fokus stehen.
„Der Zeitpunkt für die Durchführung der Testkäufe vor der Fasnachtszeit ist bewusst gewählt worden“, teilt die Polizei weiter mit. Die Zahlen für stationäre Aufnahmen junger Menschen in den Krankenhäusern des Landes nach Alkoholvergiftungen weise in der Jahresverteilung zwei saisonale Spitzen auf: die Sommerferien und die „fünfte Jahreszeit“rund um die Fasnacht.
Die Verantwortlichen hoffen, dass sich die positiven Trends der letzten Testkäufe, bei denen es kaum mehr zu Beanstandungen kam, während der geplanten Aktion fortsetzen werden.
Jugendamt und Polizei appellieren ferner auch an alle Vereine, die Fasnachtsveranstaltungen
durchführen, beim Alkoholausschank an Jugendliche und junge Erwachsene die einschlägigen Vorschriften des Jugendschutzgesetzes zu beachten.
Die Polizei stellt zudem klar: „Der Ausschank von Alkohol an erkennbar betrunkene Personen, gleichgültig ob es sich um Jugendliche oder Erwachsene handelt, stellt einen Verstoß gegen das Gaststättengesetz dar, der mit einem Bußgeld geahndet wird.“