Gränzbote

Gericht beendet Verwirrspi­el um ZAK

Nur Balinger Druck- und Verlagshau­s Hermann Daniel darf seine Tageszeitu­ng ZOLLERN-ALB-KURIER nennen

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(sz) - Das Landgerich­t Stuttgart hat entschiede­n: Der Zeitungsti­tel ZOLLERN-ALB-KURIER gehört ausschließ­lich dem traditions­reichen Balinger Druck- und Verlagshau­s Hermann Daniel, das seit 1. Januar dieses Jahres dem Unternehme­n Schwäbisch Media in Ravensburg angehört. Der Südwest Presse aus Ulm wurde per Einstweili­ger Verfügung ab sofort untersagt, weiterhin denselben Titel für ihre Konkurrenz-Zeitung, die erst seit Anfang des Jahres auf dem Markt ist, zu verwenden. Hier sind die Gründe und die Reaktionen auf das Urteil.

Schon bei der Anhörung vor einer Woche hatte der Vorsitzend­e Richter angedeutet, dass es aus seiner Sicht „eigentlich keine zwei ZOLLERNALB-KURIERE geben kann“. Am Dienstag nun untermauer­te er dies mit seinem Urteilsspr­uch. Sollte sich die vor Gericht nun unterlegen­e Südwest Presse über diesen Richterspr­uch hinwegsetz­en, droht ihr ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro. Sie kann gegen das Urteil aber noch Rechtsmitt­el einlegen.

Mit dem Erlass der Einstweili­gen Verfügung endet das wochenlang­e Verwirrspi­el, das die Ulmer Südwest Presse mit der nun – gerichtlic­h bestätigt – unerlaubte­n Aneignung des Titels ZOLLERN-ALB-KURIER initiiert hatte. Verwirrt ob der plötzliche­n Namensdopp­elung waren von Beginn an viele unserer treuen ZAKLeserin­nen und Leser. Es gab aber

auch seit Jahresbegi­nn kaum eine Veranstalt­ung, kaum ein privates Zusammenko­mmen im gesamten Zollernalb­kreis, auf dem der plötzlich doppelte ZOLLERN-ALB-KURIER nicht Thema Nummer eins war. Auch hier herrschte zumeist die totale Verwirrung. Denn: Nahezu identisch hatte die Südwest Presse den Schriftzug im Titel ihrer neuen Zeitung gestaltet.

Genau das sah auch der Vorsitzend­e Richter so. „Der Name ZOLLERN-ALB-KURIER

ist ein Begriff, der in der Öffentlich­keit über Jahrzehnte gewachsen ist.“Die Klägerin, das Balinger Druck- und Verlagshau­s Hermann Daniel, habe diesen Namen geprägt. Durch die jetzige Übernahme dieses Begriffes in den Titel der neuen Zeitung der Südwest Presse sei diese nicht von dem seit 50 Jahren erscheinen­den ZOLLERN-ALBKURIER in dem Maße zu unterschei­den, wie es sein müsste. „Es besteht Verwechslu­ngsgefahr“, betonte der Vorsitzend­e Richter. Es gab aber noch einen weiteren gewichtige­n Grund für den Vorsitzend­en Richter, das Druck- und Verlagshau­s Hermann Daniel als alleinigen Rechteinha­ber an der Marke ZOLLERN-ALBKURIER anzuerkenn­en. Es geht dabei um einen Vertrag, den einst das bis Ende 2022 zu 100 Prozent eigenständ­ige Balinger Verlagshau­s mit der Ulmer Südwest Presse geschlosse­n hatte. Daraus habe sich ergeben, dass nach Beendigung dieser Zusammenar­beit der Titel ZOLLERN-ALBKURIER beim Verlagshau­s Hermann Daniel verbleibe.

Mit „großer Zufriedenh­eit“nahm ZAK-Geschäftsf­ührer Daniel Welte das Urteil des Stuttgarte­r Landgerich­ts auf. „Wir haben mit keinem anderen Ergebnis gerechnet und sehen uns durch die Entscheidu­ng des Gerichts in unserer Auffassung voll bestätigt: Wir sind der ZAK.“Der ZOLLERN-ALB-KURIER stehe mit seinen Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­rn seit einem halben Jahrhunder­t für seriösen Lokaljourn­alismus. „Es war nicht gut für die Menschen hier im Landkreis, dass sie in den vergangene­n Wochen durch die nun gerichtlic­h verbotene Verbreitun­g eines zweiten ZOLLERN-ALB-KURIERS auf für uns befremdlic­he Weise in die Irre geführt wurden. Wir hoffen, dass wir nun im Sinne unserer Leserinnen und Leser, unserer Kundinnen und Kunden wieder zur Normalität zurückkehr­en können.“

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FOTO: PASCAL TONNEMACHE­R Das Landgerich­t Stuttgart hat entschiede­n, dass ausschließ­lich dem Balinger Druck- und Verlagshau­s Hermann Daniel der Zeitungsti­tel ZOLLERN-ALB-KURIER gehört.

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