Gericht beendet Verwirrspiel um ZAK
Nur Balinger Druck- und Verlagshaus Hermann Daniel darf seine Tageszeitung ZOLLERN-ALB-KURIER nennen
(sz) - Das Landgericht Stuttgart hat entschieden: Der Zeitungstitel ZOLLERN-ALB-KURIER gehört ausschließlich dem traditionsreichen Balinger Druck- und Verlagshaus Hermann Daniel, das seit 1. Januar dieses Jahres dem Unternehmen Schwäbisch Media in Ravensburg angehört. Der Südwest Presse aus Ulm wurde per Einstweiliger Verfügung ab sofort untersagt, weiterhin denselben Titel für ihre Konkurrenz-Zeitung, die erst seit Anfang des Jahres auf dem Markt ist, zu verwenden. Hier sind die Gründe und die Reaktionen auf das Urteil.
Schon bei der Anhörung vor einer Woche hatte der Vorsitzende Richter angedeutet, dass es aus seiner Sicht „eigentlich keine zwei ZOLLERNALB-KURIERE geben kann“. Am Dienstag nun untermauerte er dies mit seinem Urteilsspruch. Sollte sich die vor Gericht nun unterlegene Südwest Presse über diesen Richterspruch hinwegsetzen, droht ihr ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro. Sie kann gegen das Urteil aber noch Rechtsmittel einlegen.
Mit dem Erlass der Einstweiligen Verfügung endet das wochenlange Verwirrspiel, das die Ulmer Südwest Presse mit der nun – gerichtlich bestätigt – unerlaubten Aneignung des Titels ZOLLERN-ALB-KURIER initiiert hatte. Verwirrt ob der plötzlichen Namensdoppelung waren von Beginn an viele unserer treuen ZAKLeserinnen und Leser. Es gab aber
auch seit Jahresbeginn kaum eine Veranstaltung, kaum ein privates Zusammenkommen im gesamten Zollernalbkreis, auf dem der plötzlich doppelte ZOLLERN-ALB-KURIER nicht Thema Nummer eins war. Auch hier herrschte zumeist die totale Verwirrung. Denn: Nahezu identisch hatte die Südwest Presse den Schriftzug im Titel ihrer neuen Zeitung gestaltet.
Genau das sah auch der Vorsitzende Richter so. „Der Name ZOLLERN-ALB-KURIER
ist ein Begriff, der in der Öffentlichkeit über Jahrzehnte gewachsen ist.“Die Klägerin, das Balinger Druck- und Verlagshaus Hermann Daniel, habe diesen Namen geprägt. Durch die jetzige Übernahme dieses Begriffes in den Titel der neuen Zeitung der Südwest Presse sei diese nicht von dem seit 50 Jahren erscheinenden ZOLLERN-ALBKURIER in dem Maße zu unterscheiden, wie es sein müsste. „Es besteht Verwechslungsgefahr“, betonte der Vorsitzende Richter. Es gab aber noch einen weiteren gewichtigen Grund für den Vorsitzenden Richter, das Druck- und Verlagshaus Hermann Daniel als alleinigen Rechteinhaber an der Marke ZOLLERN-ALBKURIER anzuerkennen. Es geht dabei um einen Vertrag, den einst das bis Ende 2022 zu 100 Prozent eigenständige Balinger Verlagshaus mit der Ulmer Südwest Presse geschlossen hatte. Daraus habe sich ergeben, dass nach Beendigung dieser Zusammenarbeit der Titel ZOLLERN-ALBKURIER beim Verlagshaus Hermann Daniel verbleibe.
Mit „großer Zufriedenheit“nahm ZAK-Geschäftsführer Daniel Welte das Urteil des Stuttgarter Landgerichts auf. „Wir haben mit keinem anderen Ergebnis gerechnet und sehen uns durch die Entscheidung des Gerichts in unserer Auffassung voll bestätigt: Wir sind der ZAK.“Der ZOLLERN-ALB-KURIER stehe mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seit einem halben Jahrhundert für seriösen Lokaljournalismus. „Es war nicht gut für die Menschen hier im Landkreis, dass sie in den vergangenen Wochen durch die nun gerichtlich verbotene Verbreitung eines zweiten ZOLLERN-ALB-KURIERS auf für uns befremdliche Weise in die Irre geführt wurden. Wir hoffen, dass wir nun im Sinne unserer Leserinnen und Leser, unserer Kundinnen und Kunden wieder zur Normalität zurückkehren können.“