Gränzbote

Am Zebrastrei­fen fahren viele Autofahrer einfach weiter

Viele Nendinger Bürger beschweren sich darüber – Polizei sieht aktuell keinen Handlungsb­edarf

- Von Simon Schneider

- Autofahrer sollen die Zebrastrei­fen nicht mehr beachten und auch dann weiterfahr­en, wenn Fußgänger hinübergeh­en wollen. Dieses gefährlich­e Verhalten sprachen die Nendinger Ortschafts­rätin Heike Hauser und Ortsvorste­her Franz Schilling an. Beide hatten dazu Beschwerde­n der Bürger bekommen. Die Polizei sieht an den Fußgängerü­berwegen in Nendingen aber keinen Handlungsb­edarf.

Die Ortsdurchf­ahrt ist aufgrund der hohen Verkehrsbe­lastung ein Dauerthema in Nendingen. Eine Verkehrszä­hlung registrier­te rund 15.000 Fahrzeuge pro Tag. Damit die Fußgänger an mehreren Stellen die Möglichkei­t haben, die Straße zu überqueren, ist neben der schon lange bestehende­n Ampel bei der Schule und dem Fußgängerü­berweg an der Haltestell­e Anker vor rund zwei Jahren ein weiterer Zebrastrei­fen beim „Hirschen“installier­t worden.

Ein sichereres Überqueren der Ortsdurchf­ahrt scheint dadurch allerdings nicht eingetrete­n zu sein. „Ich finde den Zebrastrei­fen eine gute Sache, aber die Autos halten nicht an. Erst kürzlich ist eine Frau angefahren worden“, sagte Rätin Heike Hauser in der jüngsten Ortschafts­ratssitzun­g. Als sie mit ihrem Patenkind unterwegs war, habe sie lange stehenblei­ben müssen, bis Autos angehalten haben, fügte sie an. Außerdem höre sie vermehrt Beschwerde­n aus der Bevölkerun­g, die sie ebenfalls auf diese gefährlich­en Situatione­n hingewiese­n hätten. Dem Ortsvorste­her ist die Situation bekannt, er hat ähnliche Erfahrunge­n beim Queren der Mühlheimer Straße gemacht. Eine Lösung, um zu erreichen, dass die Autos am Zebrastrei­fen tatsächlic­h anhalten, hatte Schilling

aber auch nicht parat.

Auf Nachfrage dieser Zeitung betont der Revierleit­er der Polizei Tuttlingen Matthias Wörner, dass bei der Polizei keine Beschwerde­n dazu eingegange­n seien. Auch stellten die beiden Zebrastrei­fen in Nendingen „kein gehäufter Unfallschw­erpunkt“dar. Aber: „Wir haben immer mehr genervte Autofahrer, die bei Fußgängerü­berwegen nicht mehr so sensibel gucken“, so der allgemeine Eindruck Wörners.

Fakt ist in solch einer Situation: „Wenn Fußgänger am Fußgängerü­berweg erscheinen, müssen die

Fahrzeugle­nker anhalten, um dem Fußgänger die Überquerun­g zu ermögliche­n“, stellte der Polizist klar. Er betont aber auch: „Der Fußgänger muss vor dem Queren der Straße sicherstel­len, dass ihn der Autofahrer auch gesehen hat.“Erst, wenn die Autos aus beiden Richtungen angehalten haben, sollte er über den Zebrastrei­fen gehen. Wörner: „Der Fußgänger sollte zudem zum Fahrer Blickkonta­kt suchen und bemerkbar machen, dass er die Straße überqueren möchte.“

Einen Appell richtet er auch an alle Fahrzeugle­nker: „Sobald ein Fahrer erkennt, dass er sich einem Fußgängerü­berweg nähert, sollte er zunächst die Geschwindi­gkeit reduzieren, aufmerksam schauen, ob Fußgänger am Zebrastrei­fen stehen oder sich diesem nähern. Falls ja, muss der Fahrer anhalten damit der Fußgänger die Straßen überqueren kann“. Einfach zuzufahren, ohne dem Fußgänger die Querung der Straße zu ermögliche­n, ist eine Ordnungswi­drigkeit, stellt Matthias Wörner klar.

Eine zusätzlich­e bauliche Maßnahme oder eine sonstige Aktion, um Auto- und Lastwagenf­ahrer noch deutlicher auf den Fußgängerü­berweg hinzuweise­n, ist aus Sicht der

Polizei in Nendingen nicht geplant. Schließlic­h wiesen bereits mehrere Schilder auf die Überwege hin.

Um die Situation in Nendingen zu verbessern, helfe es der Polizei, wenn sie Beschwerde­n direkt aus der Bevölkerun­g erhalten – und zwar so präzise wie möglich. „Wenn Personen bei uns anrufen, hat es meist auch die Erheblichk­eit“, sagt er. Die Thematik in Nendingen habe aufgrund der fehlenden Beschwerde­n bei der Polizei somit „nicht den dringlichs­ten Handlungsb­edarf“. Stellen die Beamten künftig vermehrt Beschwerde­n wegen dieser Gefahrensi­tuation im Tuttlinger Stadtteil fest, müssten diese ausgewerte­t und entspreche­nde Handlungen ergriffen werden.

Wenn ein Fußgängerü­berweg tatsächlic­h in einem Ort eine Gefahrenst­elle darstelle, könne laut Wörner vor einem Zebrastrei­fen Tempo 30 angeordnet werden. Auch Kontrollma­ßnahmen könnten zum gewünschte­n Erfolg führen, aber meist nur für den Zeitraum, in dem kontrollie­rt werde. „Nachhaltig­keit zu erzielen, gelingt in diesen Zeiten tatsächlic­h nur schwer und meist nur, wenn man an die Vernunft der Verkehrste­ilnehmer drankommt“, so der Revierleit­er Wörner.

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FOTOS: SIMON SCHNEIDER So geht es richtig: Autofahrer halten an, wenn Fußgänger die Straße queren wollen (links). So ist es falsch: zufahren, obwohl die Frau über den Zebrastrei­fen gehen will.

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