Zuschussantrag nur zum Teil stattgegeben Erneute Neufassung der Polizeiverordnung
MAHLSTETTEN (sz) - Der Gemeinderat hat einem Zuschussantrag des Musikvereins (MV) Mahlstetten nur zum Teil zugestimmt. Der MV hatte die Gemeinde um Unterstützung für anstehende Investitionen im Vereinsheim und die Ersatzbeschaffung eines Kesselpaukensets gebeten; auch die gestiegenen Ausgaben für Heizöl und Strom würden dem Verein finanziell zu schaffen machen. Der Verein könne sich laut Antragsschreiben daher sowohl eine Erhöhung der jährlichen Pauschale als auch einen einmaligen Zuschuss vorstellen.
Der Gemeinderat bestätigte nun zwar die bisherige finanzielle Unterstützung der Gemeinde an die Vereine. Dort werde gute Arbeit geleistet, und das Ehrenamt müsse gewürdigt werden. Eine Erhöhung der pauschalen Zuwendung lehnte das Gremium jedoch ab, zumal nicht alle Vereine in den Genuss dieser Pauschale kämen. Eine Unterstützung für die laufenden Ausgaben für die Unterhaltung des
Probelokals wurde ebenfalls abgelehnt. Schließlich hätten auch andere Vereine ihr Domizil eigenständig hergerichtet.
Denkbar sei aber ein einmaliger Zuschuss für die Beschaffung von Instrumenten, dass dies eine „außergewöhnliche Belastung“für den Musikverein darstelle. Daher gewährte der Gemeinderat dem Musikverein einen Zuschuss für die Ersatzbeschaffung des Kesselpaukensets in Höhe von 50 Prozent der Kosten, maximal jedoch 3000 Euro.
MAHLSTETTEN (sz) - Die im Oktober des vergangenen Jahres vom Gemeinderat komplett neu gefasste Polizeiverordnung ist vom Landratsamt nicht genehmigt worden, da ihr die alte Fassung des Polizeigesetzes Baden-Württemberg zugrunde gelegt war. Ferner, so der Landkreis, dürfe die Benutzung der Altglassammelcontainer nicht in der Verordnung geregelt sein, da dies nicht unter die Zuständigkeit der Gemeinde falle. Vielmehr gelte hier die Abfall-Satzung des Landkreises. Daher hat der Gemeinderat nun die vom Landratsamt vorgelegte korrigierte Fassung der Polizeiverordnung ohne weitere Diskussion beschlossen.