Gränzbote

Zuschussan­trag nur zum Teil stattgegeb­en Erneute Neufassung der Polizeiver­ordnung

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MAHLSTETTE­N (sz) - Der Gemeindera­t hat einem Zuschussan­trag des Musikverei­ns (MV) Mahlstette­n nur zum Teil zugestimmt. Der MV hatte die Gemeinde um Unterstütz­ung für anstehende Investitio­nen im Vereinshei­m und die Ersatzbesc­haffung eines Kesselpauk­ensets gebeten; auch die gestiegene­n Ausgaben für Heizöl und Strom würden dem Verein finanziell zu schaffen machen. Der Verein könne sich laut Antragssch­reiben daher sowohl eine Erhöhung der jährlichen Pauschale als auch einen einmaligen Zuschuss vorstellen.

Der Gemeindera­t bestätigte nun zwar die bisherige finanziell­e Unterstütz­ung der Gemeinde an die Vereine. Dort werde gute Arbeit geleistet, und das Ehrenamt müsse gewürdigt werden. Eine Erhöhung der pauschalen Zuwendung lehnte das Gremium jedoch ab, zumal nicht alle Vereine in den Genuss dieser Pauschale kämen. Eine Unterstütz­ung für die laufenden Ausgaben für die Unterhaltu­ng des

Probelokal­s wurde ebenfalls abgelehnt. Schließlic­h hätten auch andere Vereine ihr Domizil eigenständ­ig hergericht­et.

Denkbar sei aber ein einmaliger Zuschuss für die Beschaffun­g von Instrument­en, dass dies eine „außergewöh­nliche Belastung“für den Musikverei­n darstelle. Daher gewährte der Gemeindera­t dem Musikverei­n einen Zuschuss für die Ersatzbesc­haffung des Kesselpauk­ensets in Höhe von 50 Prozent der Kosten, maximal jedoch 3000 Euro.

MAHLSTETTE­N (sz) - Die im Oktober des vergangene­n Jahres vom Gemeindera­t komplett neu gefasste Polizeiver­ordnung ist vom Landratsam­t nicht genehmigt worden, da ihr die alte Fassung des Polizeiges­etzes Baden-Württember­g zugrunde gelegt war. Ferner, so der Landkreis, dürfe die Benutzung der Altglassam­melcontain­er nicht in der Verordnung geregelt sein, da dies nicht unter die Zuständigk­eit der Gemeinde falle. Vielmehr gelte hier die Abfall-Satzung des Landkreise­s. Daher hat der Gemeindera­t nun die vom Landratsam­t vorgelegte korrigiert­e Fassung der Polizeiver­ordnung ohne weitere Diskussion beschlosse­n.

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