Gemeinde hat neue Friedhofssatzung
(sado) - Die alte Friedhofssatzung für die beiden Friedhöfe der Doppelgemeinde stammt noch aus dem Jahr 2014. „Im Prinzip war eine neue Friedhofssatzung notwendig, weil wir in Zukunft andere Grabfelder anbieten“, fasst Sandra Neubauer, die Hauptamtsleiterin von Rietheim-Weilheim, zusammen.
Die Planungen von Landschaftsgärtner Joachim Ketterer sehen gärtnergepflegte Wieseneinzelgräber vor. Neu hinzu kommen neben den ebenfalls gärtnergepflegten Urnengräbern die Urnenwahlgräber. Während die Urnengräber wahlweise mit stehender Stele oder liegendem Grabmal mit bis zu drei Urnen in einem Grab vorgesehen sind, sieht dies bei den Urnenwahlgräbern etwas anders aus: „Urnenwahlgräber können einzeln oder mit zwei weiteren Mitgliedern einer Familie belegt werden. Zudem kann die Nutzungszeit verlängert werden“, referiert Neubauer.
Dynamik kam bei der Diskussion um die Urnengräber im Gremium in Gang. Auf die Frage, ob vor den Urnengräbern Andenken abgelegt werden dürften, musste die Hauptamtsleiterin mit einem klaren Nein antworten. „Jedoch haben wir mit dem Bauhof, der ja den Friedhof reinigt, das Einverständnis, dass frische Blumen zum Jahrestag eines Verstorbenen nicht sofort weggeräumt werden“, fügt Neubauer hinzu. Überdies würden aber abgebrannte Kerzen generell entfernt. Ebenso dekorative Elemente, die dann beim Bauhof abgeholt werden könnten.
Änderungen in der neuen Satzung betreffen im Wesentlichen zwei Bereiche. „Zum einen haben wir die Gestaltungsvorschriften für die Grabstätten außer bei Wahlgräbern aufgehoben“, so Neubauer. So darf die Höhe eines Einzelgrabsteins 1,40 Meter nicht überschreiten. Bei einem Mehrfachgrab sind dies 1,60 Meter. Neu ist auch, dass in Zukunft die Bestattungsbezirke von Rietheim und Weilheim aufgehoben werden.