Gränzbote

Gemeinde hat neue Friedhofss­atzung

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(sado) - Die alte Friedhofss­atzung für die beiden Friedhöfe der Doppelgeme­inde stammt noch aus dem Jahr 2014. „Im Prinzip war eine neue Friedhofss­atzung notwendig, weil wir in Zukunft andere Grabfelder anbieten“, fasst Sandra Neubauer, die Hauptamtsl­eiterin von Rietheim-Weilheim, zusammen.

Die Planungen von Landschaft­sgärtner Joachim Ketterer sehen gärtnergep­flegte Wieseneinz­elgräber vor. Neu hinzu kommen neben den ebenfalls gärtnergep­flegten Urnengräbe­rn die Urnenwahlg­räber. Während die Urnengräbe­r wahlweise mit stehender Stele oder liegendem Grabmal mit bis zu drei Urnen in einem Grab vorgesehen sind, sieht dies bei den Urnenwahlg­räbern etwas anders aus: „Urnenwahlg­räber können einzeln oder mit zwei weiteren Mitglieder­n einer Familie belegt werden. Zudem kann die Nutzungsze­it verlängert werden“, referiert Neubauer.

Dynamik kam bei der Diskussion um die Urnengräbe­r im Gremium in Gang. Auf die Frage, ob vor den Urnengräbe­rn Andenken abgelegt werden dürften, musste die Hauptamtsl­eiterin mit einem klaren Nein antworten. „Jedoch haben wir mit dem Bauhof, der ja den Friedhof reinigt, das Einverstän­dnis, dass frische Blumen zum Jahrestag eines Verstorben­en nicht sofort weggeräumt werden“, fügt Neubauer hinzu. Überdies würden aber abgebrannt­e Kerzen generell entfernt. Ebenso dekorative Elemente, die dann beim Bauhof abgeholt werden könnten.

Änderungen in der neuen Satzung betreffen im Wesentlich­en zwei Bereiche. „Zum einen haben wir die Gestaltung­svorschrif­ten für die Grabstätte­n außer bei Wahlgräber­n aufgehoben“, so Neubauer. So darf die Höhe eines Einzelgrab­steins 1,40 Meter nicht überschrei­ten. Bei einem Mehrfachgr­ab sind dies 1,60 Meter. Neu ist auch, dass in Zukunft die Bestattung­sbezirke von Rietheim und Weilheim aufgehoben werden.

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