Gränzbote

So viel soll Rietheim-Weilheim bezahlen

Kann die Schulwahl aufgrund der hohen Sanierungs­kosten begrenzt werden?

- Von Sabine Doderer

- Von den Forderunge­n einer Kostenbete­iligung für die Sanierung der beiden Tuttlinger Gymnasien, das ImmanuelKa­nt-Gymnasium und das OttoHahn-Gymnasium, bleibt auch Rietheim-Weilheim nicht verschont. Die Doppelgeme­inde gehört – wie viele weitere auch – zu den Umlandkomm­unen, die ihre Kinder nach Tuttlingen auf die Gymnasien schicken. Und das sind nicht wenige. „Insgesamt ist der Auswärtige­nanteil der Schüler in Tuttlingen höher als 30 Prozent“, referiert Bürgermeis­ter Felix Cramer von Clausbruch in der jüngsten Sitzung des Gemeindera­ts.

Und hier greift ein Paragraf des Baden-Württember­gischen Schulgeset­zes, der bei dieser Höhe an auswärtige­n Schülern eine Beteiligun­g der Kommunen „auch für die Finanzieru­ng baulicher Maßnahmen“vorsieht. Voraussetz­ung hierfür sei, so führt Cramer von Clausbruch weiter aus, „dass die Schulaufsi­chtsbehörd­e ein dringendes öffentlich­es Bedürfnis feststellt.“Mit dem Urteil vom Verwaltung­sgerichtsh­of in Mannheim wurde bereits im Dezember 2022 festgelegt, dass ein solch „dringendes öffentlich­es Bedürfnis“gegeben ist.

Damit heißt es nun für die Umlandgeme­inden: Zur Kasse, bitte! Doch: Unvorherge­sehene Kostenbela­stungen kommen in keinem Finanzhaus­halt gut an. Bereits

Ende Juli 2023 hatte die Stadtverwa­ltung ihre Beteiligun­gsforderun­gen an die Umlandgeme­inden gestellt. Nun wird hier über Möglichkei­ten diskutiert, wie man zu gemeinsame­n Lösungen kommen kann. Denn: „Es steht zu befürchten, dass ein Präzedenzf­all geschaffen wird und in Zukunft mit weiteren Forderunge­n aus Nachbarkom­munen zu rechnen ist“, so der Schultes.

Es sei überdies „finanziell bedenklich, dass manche Kommunen

einmal direkt und über Umlagen nochmals indirekt an der Finanzieru­ng beteiligt werden“, unterstrei­cht Cramer von Clausbruch. Rechtlich kritisch wäre in diesem Zusammenha­ng die Begrenzung der freien Schulwahl, da in Zukunft aus Sicht der Kommune Schüler nur noch an Trägerstan­dorte gehen sollten, bei denen die Sanierung beziehungs­weise der Neubau unter Beteiligun­g erst stattgefun­den hat.

Bei der aktuell geforderte­n

Kostenbete­iligung an der Sanierung der Gymnasien geht es nicht um Peanuts. „Insgesamt stehen 23 Millionen Euro als Kosten für die Umlandgeme­inden an. Davon soll Rietheim-Weilheim über 1,2 Millionen Euro zahlen“, so Cramer von Clausbruch. Auf Nachfrage aus dem Gemeindera­t erläutert der Kämmerer, Jochen Karl, dass eine solche Zahlung keineswegs zur Reduzierun­g der Umlagen führe. Dies stehe in keinem Zusammenha­ng. „Die Gemeinde hat aber weder Rücklagen für die Schulfinan­zierung gebildet noch Mittel im Haushalt 2024 und in den Folgejahre­n eingestell­t“, sagt Karl.

Wie geht’s weiter? Das Schulgeset­z sieht in diesem Fall vier Reaktionsp­hasen vor: zunächst die Freiwillig­keitsphase, gefolgt von der Zwischenph­ase, der Zwangsphas­e bis hin zur Landkreisp­hase.

Rietheim-Weilheim steht aktuell bei der Formulieru­ng einer Absichtser­klärung für die Freiwillig­keitsphase. Dabei wolle man sich mit Nachbargem­einden abstimmen, so der Bürgermeis­ter. In dieser Phase werde darauf abgezielt, dass „die Umlandgeme­inden freiwillig im Rahmen einer öffentlich-rechtliche­n Vereinbaru­ng oder eines Schulzweck­verbands mitwirken.“Hierzu seien in allen betroffene­n Gemeinden Gemeindera­tsbeschlüs­se notwendig. Würden nicht alle Gemeinden zustimmen, sei die Freiwillig­keitsphase gescheiter­t.

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FOTO: PIXABAY Mit 1,2 Millionen Euro soll sich Rietheim-Weilheim an der Sanierung der beiden Gymnasien in Tuttlingen beteiligen.

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