So viel soll Rietheim-Weilheim bezahlen
Kann die Schulwahl aufgrund der hohen Sanierungskosten begrenzt werden?
- Von den Forderungen einer Kostenbeteiligung für die Sanierung der beiden Tuttlinger Gymnasien, das ImmanuelKant-Gymnasium und das OttoHahn-Gymnasium, bleibt auch Rietheim-Weilheim nicht verschont. Die Doppelgemeinde gehört – wie viele weitere auch – zu den Umlandkommunen, die ihre Kinder nach Tuttlingen auf die Gymnasien schicken. Und das sind nicht wenige. „Insgesamt ist der Auswärtigenanteil der Schüler in Tuttlingen höher als 30 Prozent“, referiert Bürgermeister Felix Cramer von Clausbruch in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats.
Und hier greift ein Paragraf des Baden-Württembergischen Schulgesetzes, der bei dieser Höhe an auswärtigen Schülern eine Beteiligung der Kommunen „auch für die Finanzierung baulicher Maßnahmen“vorsieht. Voraussetzung hierfür sei, so führt Cramer von Clausbruch weiter aus, „dass die Schulaufsichtsbehörde ein dringendes öffentliches Bedürfnis feststellt.“Mit dem Urteil vom Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wurde bereits im Dezember 2022 festgelegt, dass ein solch „dringendes öffentliches Bedürfnis“gegeben ist.
Damit heißt es nun für die Umlandgemeinden: Zur Kasse, bitte! Doch: Unvorhergesehene Kostenbelastungen kommen in keinem Finanzhaushalt gut an. Bereits
Ende Juli 2023 hatte die Stadtverwaltung ihre Beteiligungsforderungen an die Umlandgemeinden gestellt. Nun wird hier über Möglichkeiten diskutiert, wie man zu gemeinsamen Lösungen kommen kann. Denn: „Es steht zu befürchten, dass ein Präzedenzfall geschaffen wird und in Zukunft mit weiteren Forderungen aus Nachbarkommunen zu rechnen ist“, so der Schultes.
Es sei überdies „finanziell bedenklich, dass manche Kommunen
einmal direkt und über Umlagen nochmals indirekt an der Finanzierung beteiligt werden“, unterstreicht Cramer von Clausbruch. Rechtlich kritisch wäre in diesem Zusammenhang die Begrenzung der freien Schulwahl, da in Zukunft aus Sicht der Kommune Schüler nur noch an Trägerstandorte gehen sollten, bei denen die Sanierung beziehungsweise der Neubau unter Beteiligung erst stattgefunden hat.
Bei der aktuell geforderten
Kostenbeteiligung an der Sanierung der Gymnasien geht es nicht um Peanuts. „Insgesamt stehen 23 Millionen Euro als Kosten für die Umlandgemeinden an. Davon soll Rietheim-Weilheim über 1,2 Millionen Euro zahlen“, so Cramer von Clausbruch. Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat erläutert der Kämmerer, Jochen Karl, dass eine solche Zahlung keineswegs zur Reduzierung der Umlagen führe. Dies stehe in keinem Zusammenhang. „Die Gemeinde hat aber weder Rücklagen für die Schulfinanzierung gebildet noch Mittel im Haushalt 2024 und in den Folgejahren eingestellt“, sagt Karl.
Wie geht’s weiter? Das Schulgesetz sieht in diesem Fall vier Reaktionsphasen vor: zunächst die Freiwilligkeitsphase, gefolgt von der Zwischenphase, der Zwangsphase bis hin zur Landkreisphase.
Rietheim-Weilheim steht aktuell bei der Formulierung einer Absichtserklärung für die Freiwilligkeitsphase. Dabei wolle man sich mit Nachbargemeinden abstimmen, so der Bürgermeister. In dieser Phase werde darauf abgezielt, dass „die Umlandgemeinden freiwillig im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder eines Schulzweckverbands mitwirken.“Hierzu seien in allen betroffenen Gemeinden Gemeinderatsbeschlüsse notwendig. Würden nicht alle Gemeinden zustimmen, sei die Freiwilligkeitsphase gescheitert.