Guenzburger Zeitung

Schneller abschieben, aber wie?

Hintergrun­d Bund und Länder haben sich auf mehr Rückführun­gen geeinigt. Experten bezweifeln aber, ob das neue Abschiebez­entrum und strengere Gesetze gegen Gefährder Fortschrit­te bringen

- VON MARTIN FERBER

kunftsländ­ern, ihre rückreisep­flichtigen Staatsbürg­er zurückzune­hmen. Der Bund verpflicht­et sich daher, die laufenden Verhandlun­gen mit wichtigen Herkunftss­taaten „weiter voranzutre­iben“und kündigt an, „die gesamte bilaterale Zusammenar­beit“zu berücksich­tigen. Das könnte auch eine Kürzung oder gar Streichung der Entwicklun­gshilfe bedeuten.

Im Prinzip bevorzugt die Regierung aber das Prinzip der positiven Belohnung: Wer kooperiert kann mit mehr Geld rechnen. Nach einem internen Bericht der Bundesregi­erung gelten 17 Staaten als „besonders problemati­sch“, unter ihnen der Libanon, die drei MaghrebSta­aten Marokko, Algerien und Tunesien, mehrere afrikanisc­he Staaten sowie Pakistan, Indien und Bangladesc­h. Mit den Maghreb-Staaten gab es bereits intensive Verhandlun­gen der Regierung, um die Kooperatio­n zu verbessern. Gleichwohl gibt es immer wieder Probleme bei der Beschaffun­g von Ersatzpapi­eren. Manche Herkunftsl­änder machen keinen Hehl daraus, dass sie keine Bürger aufnehmen wollen, die in Deutschlan­d als Gefährder gelten. Bislang waren die Verhandlun­gen Ländersach­e. Der Bund erhofft sich durch eine Zentralisi­erung mehr Effektivit­ät und Erfolg.

Die Bundesregi­erung will zudem einen neuen Abschiebeh­aftgrund für ausreisepf­lichtige Gefährder einführen, „von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüte­r der inneren Sicherheit ausgeht“. Nach Ansicht von Juristen ist dies allerdings problemati­sch, da der Begriff des Gefährders strafrecht­lich umstritten sei. „Eine präventive Inhaftieru­ng von Personen ohne hinreichen­den Grund ist rechtsstaa­tlich unzulässig“, sagt „Pro Asyl“-Geschäftsf­ührer Burkhardt. Zudem würden Ausländerr­echt und Strafrecht vermischt. Die Abschiebeh­aft dürfe nur zur Sicherstel­lung des Vollzugs der Abschiebun­g angeordnet werden, sie sei aber „keine rechtlich zulässige Maßnahme zur Abwehr terroristi­scher Gefahren“.

Auch der baden-württember­gische Grünen-Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n meldet in einer Protokolle­rklärung zu den Beschlüsse­n erhebliche Zweifel an. Es sei nötig, erst einmal „eine zwischen Bund und Ländern abgestimmt­e Definition des Begriffes eines Gefährders festzulege­n“.

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Foto: Uli Deck, dpa Archiv
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