Schneller abschieben, aber wie?
Hintergrund Bund und Länder haben sich auf mehr Rückführungen geeinigt. Experten bezweifeln aber, ob das neue Abschiebezentrum und strengere Gesetze gegen Gefährder Fortschritte bringen
kunftsländern, ihre rückreisepflichtigen Staatsbürger zurückzunehmen. Der Bund verpflichtet sich daher, die laufenden Verhandlungen mit wichtigen Herkunftsstaaten „weiter voranzutreiben“und kündigt an, „die gesamte bilaterale Zusammenarbeit“zu berücksichtigen. Das könnte auch eine Kürzung oder gar Streichung der Entwicklungshilfe bedeuten.
Im Prinzip bevorzugt die Regierung aber das Prinzip der positiven Belohnung: Wer kooperiert kann mit mehr Geld rechnen. Nach einem internen Bericht der Bundesregierung gelten 17 Staaten als „besonders problematisch“, unter ihnen der Libanon, die drei MaghrebStaaten Marokko, Algerien und Tunesien, mehrere afrikanische Staaten sowie Pakistan, Indien und Bangladesch. Mit den Maghreb-Staaten gab es bereits intensive Verhandlungen der Regierung, um die Kooperation zu verbessern. Gleichwohl gibt es immer wieder Probleme bei der Beschaffung von Ersatzpapieren. Manche Herkunftsländer machen keinen Hehl daraus, dass sie keine Bürger aufnehmen wollen, die in Deutschland als Gefährder gelten. Bislang waren die Verhandlungen Ländersache. Der Bund erhofft sich durch eine Zentralisierung mehr Effektivität und Erfolg.
Die Bundesregierung will zudem einen neuen Abschiebehaftgrund für ausreisepflichtige Gefährder einführen, „von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgeht“. Nach Ansicht von Juristen ist dies allerdings problematisch, da der Begriff des Gefährders strafrechtlich umstritten sei. „Eine präventive Inhaftierung von Personen ohne hinreichenden Grund ist rechtsstaatlich unzulässig“, sagt „Pro Asyl“-Geschäftsführer Burkhardt. Zudem würden Ausländerrecht und Strafrecht vermischt. Die Abschiebehaft dürfe nur zur Sicherstellung des Vollzugs der Abschiebung angeordnet werden, sie sei aber „keine rechtlich zulässige Maßnahme zur Abwehr terroristischer Gefahren“.
Auch der baden-württembergische Grünen-Ministerpräsident Winfried Kretschmann meldet in einer Protokollerklärung zu den Beschlüssen erhebliche Zweifel an. Es sei nötig, erst einmal „eine zwischen Bund und Ländern abgestimmte Definition des Begriffes eines Gefährders festzulegen“.